Die Auswertung der Buchführungsdaten von 1.926 land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ergibt im Jahr 2019 ein Jahreseinkommen von 27.966 Euro je Betrieb. Zum Vergleich: 2011 waren es noch 36.000 Euro, also um 30 % mehr.
Wenn man das Jahreseinkommen 2019 auf die am Hof arbeitenden Arbeitskräfte umlegt, ergibt das 19.000 Euro je Arbeitskraft. Zieht man davon die Sozialversicherungsbeiträge ab, kommt man nur mehr auf 11.000 Euro. Das ergibt dann einen Monatslohn von 916 Euro für 12 Monate. Würde man auf 14 Monate rechnen, kommt man auf sage und schreibe nur 785 Euro, also weniger als die durchschnittliche Bauernpension. Dabei ist zu bedenken, dass diese mit durchschnittlich 850 Euro die niedrigste aller Pensionen ist.

Alle Landwirtschaftsminister seit 1986, alle Kammerpräsidenten und beinahe alle Agrarlandesräte kommen vom Bauernbund (ÖVP) und sind für die desaströse Einkommenssituation der Österreichischen Land- und Forstwirte verantwortlich.

Im Landwirtschaftsgesetz steht als agrarpolitische Aufgabe konkret unter anderem: „Den in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen ist die Teilnahme am sozialen und wirtschaftlichen Wohlstand zu ermöglichen“. Weiters sind alle Eckpunkte festgeschrieben, welche die Politik umsetzen müsste, damit die Bauern die Ernährungssouveränität des Landes absichern können, auch um damit an der Wohlstandsentwicklung teilhaben können. Die Realität sieht aber anders aus. Für uns Landwirte hat die parteipolitische Interessensvertretung (BB) nichts erreicht. Mit diesen Ergebnissen ist der Bauernbund nicht mehr prädestiniert, die Land- und Forstwirte zu vertreten.

Die Einkommen mancher Bauernbundfunktionäre zählen zu den Spitzengehältern der Österreichischen Innenpolitik, wo hingegen die vorgegebenen zu vertretenen Land- und Forstwirte nicht einmal das Einkommen in der Höhe der Mindestsicherung erhalten. Daher muss das Einkommen der Bauernfunktionäre aus der Landwirtschaft kommen und nicht von der Funktion!

Der UBV ist bereit, Verantwortung zu übernehmen.