Anbindehaltung

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Das Tierschutzgesetz §16 sagt folgendes: Die dauernde Anbindehaltung ist verboten. Rindern sind geeignete Bewegungsmöglichkeiten oder geeigneter Auslauf oder Weidegang an mindestens 90 Tagen im Jahr zu gewähren, soweit dem nicht zwingende…

Bundesklausur

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Am 30. November 2018 trafen sich Vertreter des UBVs aus den Bundesländern Salzburg, Steiermark, Nieder- und Oberösterreich in St. Lorenz zur Bundesklausur. Dr. Arthur Kroismayr, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Agentur für Gesundheit und…