Anträge des UBV am 2. Dezember 2022

Zur Vollversammlung der LWK Salzburg am 2. Dezember 2022 wurden folgende Anträge eingereicht:

Dringlichen Antrag
Der Geschäftsführer der englischen Fluggesellschaft Ryanair hat in einem Interview in den SN im August ausgeführt, dass er Kerosin für seine Gesellschaft um 68 Dollar je Barrel kauft. Das entspricht einem Literpreis von 43 Cent. Kerosin ist steuerfrei und gefördert.
Der Präsident und die Vollversammlung der LWK Salzburg fordern den Landwirtschafts- und Finanzminister auf, für Agrardiesel die gleichen Voraussetzungen zu schaffen, wie bei Kerosin für den Flugverkehr.
Es wird immer davon gesprochen, dass die Landwirtschaft so wichtig ist für die Versorgungssicherheit, aber anscheinend ist der Flugverkehr wichtiger. Es ist geradezu eine Verhöhnung der Bauern, wenn die letzten zwei Landwirtschaftsminister seit 1 ½ Jahren bei einem Zuschuss von 7 Euro je Hektar Grünland von einer Unterstützung für die Landwirtschaft reden.

Antrag 1 – Monitoring Info
Beim AMA-Flächenmonitoring fordert der UBV Salzburg den Präsidenten der LK Salzburg auf, dafür zu sorgen, dass den Landwirten, die über die Fernüberwachung kontrolliert werden, die vorhandenen Satelliten Bilder zur Verfügung gestellt werden. Der UBV Salzburg fordert die Vollversammlung der LWK Salzburg auf, sich für die Bereitstellung der Satellitenbilder bei den endsprechenden Institutionen einzusetzen.

Antrag 2 – AMA-Almflächen
Die computerbasierte Flächenerfassung der Almfutterflächen ist stark fehlerhaft und hat nicht die notwendige Objektivität und nichts mit den tatsächlichen Verhältnissen auf den Almen zu tun. Der Wunsch nach einer Kontrolle der Außengrenzen über Luftbilder ist verständlich, aber eine Erfassung der Vegetation und eine Feststellung wo Beweidung von Vieh möglich ist über derartige Techniken zu erkennen ist praxisfremd und höchst ungenau. Einige Beispiele zeigen, wie innerhalb von drei Jahren und trotz eines Viehbesatzes von fast 2 GVE/ha eine Alm um ein Viertel kleiner wird. Wenn die Flächen, die vom Computer als nicht beweidebar eingestuft sind als Almfutterfläche wegfallen ist eine sinnvolle Bewirtschaftung der Almen nicht mehr gegeben. Es ist dann der notwendige Viehbesatz der Almen nicht mehr möglich.
Die AMA und die Agrarpolitik in Österreich ist nicht fähig, ein vernünftiges Flächenerfassungssystem auf die Beine zu stellen das die tatsächlichen Gegebenheiten auf den Almen wiederspiegelt, sie sind daher für das Sterben der Österreichischen Almwirtschaft verantwortlich.
Der UBV Salzburg fordert den Präsidenten der LWK Salzburg den Obmann der Salzburger Almwirtschaft und die Vollversammlung auf, sich unverzüglich für eine Lösung des Almproblems einzusetzen.

Antrag 3 – Landesförderung
Insektenschonende Mähtechnik wird im neuen ÖPUL nicht ausreichend abgedeckt (nur Aufbereiter-Verzicht). Daher fordert der UBV Salzburg die LWK Salzburg auf, eine Landesförderung (ca. 175 Euro/ha) für den Einsatz oszillierender Mähtechnik zu erwirken. Diese Maßnahme würde die Bergbauernbetriebe stärken und ein zusätzlicher Anreiz sein die Artenvielfalt in Salzburg zu fördern.

Antrag 4 – Übernahme SV-Beiträge als Teuerungsausgleich
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg fordert die Bundesregierung und den Nationalrat auf, in den Jahren 2023 und 2024 als Teuerungsausgleich für je ein Quartal die Sozialversicherungsbeiträge der Bauern zu übernehmen. Das wäre eine einfach durchführbare Sofortmaßnahme für alle Landwirte.

Antrag 5 – Waldfonds
350 Mio. Euro wurden von Ministerin Köstinger 2020 als Waldfonds zur Unterstützung der Forstwirtschaft zugesagt. 2021 wurden die ersten 120 Mio. Euro ausbezahlt. Auf Grund von Schwierigkeiten bei den Ansuchen und der Erfüllung der Voraussetzungen zum Erhalt der Förderungen wurde der Fonds dann auf 3 Jahre aufgeteilt. Es ist nach wie vor nicht nachvollziehbar, wer für welche Projekte wieviel Geld bekommt oder bekommen hat.
Der Präsident und die Vollversammlung der LWK Salzburg fordern den Landwirtschaftsminister auf, eine Datenbank einzurichten aus der ersichtlich ist, wer wieviel für welche Maßnahme aus dem Waldfonds erhalten hat. Alle Förderungen die 1.000 Euro überschreiten sollen einfach unbürokratisch und schnell einsehbar sein. Es ist ganz wichtig für die Land- und Forstwirte zu wissen, wofür und von wem das ihnen zugeschriebene Geld verwendet wird.

Anträge des UBV am 25. Mai 2022

Zur Vollversammlung der LWK Salzburg am 25. Mai 2022 wurden folgende Anträge eingereicht:

Antrag 1
Die GAP 2023 schreibt den Naturschutz und die Biodiversität alleinig der Land- und Forstwirtschaft zu. Daher fordert der UBV Salzburg die LK Salzburg auf, sich dafür einzusetzen, dass die finanziellen Mittel für die Ländliche Entwicklung, die an Gemeinden und Städte ausbezahlt werden, an Naturschutzflächen und die naturnahe Bewirtschaftung von Böschungen, Parkplätzen, Kreisverkehren und dgl. gebunden werden.

Antrag 2
Im Informationsblatt der LK Salzburg (Salzburger Bauer) werden fast wöchentlich Falschinformationen verbreitet. Beispiel: GAP geht mit Ministerratsbeschluss in Zielgerade
Der UBV Salzburg fordert die LK Salzburg auf, stets ehrliche und sachlich richtige Beiträge zu veröffentlichen.

Antrag 3 – Strategieplan für die Salzburger Landwirtschaft
Der UBV Salzburg fordert die LK Salzburg auf, einen Strategieplan für die Salzburger Landwirtschaft zu erstellen. Dieser soll in Richtung Energie-Unabhängigkeit, eigene Futterversorgung und Zukunftssicherheit im Einklang mit Natur und Klimaschutz erstellt werden.

Antrag 4 – Hilfestellung Weide
Die neue EU-Weideverordnung stellt die Landwirte vor neue Herausforderungen. Darum sollten diese bei der Umsetzung unterstützt werden. Die Gesellschaft muss in Hinsicht auf den Viehtrieb sensibilisiert und aufgeklärt werden. Der UBV Salzburg fordert die LK Salzburg auf, rechtliche Rahmenbedingungen, die den Viehtrieb auf Öffentlichen Straßen erleichtern, auszuarbeiten, diese an die zuständigen Stellen zu übermitteln und sich für die Umsetzung einzusetzen.

Antrag 5
Von 7. bis 14. April 1997 fand in Österreich das Gentechnik-Volksbegehren statt, das über 1,2 Mio. Österreicher unterschrieben. Auch die Vollversammlung der Salzburger Landwirtschaftskammer unterstützte dieses Volksbegehren mit einem einstimmigen Beschluss. Die drei Forderungen des Volksbegehrens waren:

  1.  Kein Essen aus dem Genlabor in Österreich
  2.  Keine Freisetzung genmanipulierter Organismen in Österreich
  3. Kein Patent auf Leben!

Im Jahr 2014 haben mehr als eine halbe Million Kronen Zeitung-Leser die Kampagne mit dem rotweißroten Lebensmittelhändler Spar, Global 2000 und Arche Noah unterschrieben. Das Bürger-begehren aus Österreich zeigte Wirkung. Unsere alten Pflanzensorten wurden vor dem Zugriff der Agrarkonzerne, die den Handel und die Weitergabe mit exakt diesen verbieten wollten, gerettet.
Jetzt im Jahr 2022 gibt es von Seiten der EU sehr widersprüchliche Vorgaben. Einerseits ist es zu begrüßen, dass der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dass bei der Genscherentechnik in der Pflanzenzucht das Vorsorgeprinzip anzuwenden ist. Andererseits soll der Anbau alter Pflanzensorten, die ideal dem jeweiligen Klima der Region angepasst sind, durch bürokratische Hürden drastisch eingeschränkt werden. Der Verein Arche Noah in Schiltern (NÖ) dürfte dann von 206 Raritäten, die derzeit zum Verkauf angeboten werden, nur noch sechs weitergeben.
Diese Diskriminierung alter Pflanzensorten steht völlig im Gegensatz zu den Bemühungen einiger Frauen im Pinzgau, die ihr Heilwissen im Rahmen der Traditionellen Europäischen Heilkunden (www.teh.at) den heutigen Erfordernissen anpassen wollen.
Der Unabhängige Bauernverband stellt daher den Antrag, die Vollversammlung der Landwirtschafts-kammer soll die EU-Kommission auffordern, der Verbreitung alter Pflanzensorten in der Europäischen Union keine unnötigen bürokratischen Hürden entgegenzustellen.

Antrag 6 – Dringlicher Antrag – Biodiversitätsstrategie / Wiederherstellung der Natur
Art.4 – Lebensräume und Arten
• Ziele 2030 – 2040 – 2050 • 30 %–60 %-ige Verbesserung

Art. 7 – Durchgängigkeit von Flüssen
• Wiederherstellung von 25.000 km bis 2030

Art. 9 – Entwässerte, Landwirtschaftlich genutzte Moor-\Torfgebiete
• Zielvorgaben für Wiederherstellungsmaßnahmen, einschließlich Wiedervernässung:

Torfgebiete 30 % bis 2030, wovon ein Viertel wiedervernässt wird 50 % bis 2040, wovon die Hälfte wiedervernässt wird 70 % bis 2050, wovon die Hälfte wiedervernässt wird.
Der UBV Salzburg stellt daher den dringlichen Antrag, der Präsident möge sich für den sofortigen Stopp dieser Versumpfungsstrategie einsetzen.

Antrag 7 – Dringlicher Antrag – Aussetzung Umbruchsverbot
Die derzeitig schwierige Situation und die nicht gegebene Versorgungssicherheit in Österreich stehen im starken Widerspruch zur neuen GAP 2023. Um den Landwirten mehr Flexibilität und Freiheit zu geben, und ihre Bewirtschaftungsweise schnell und unbürokratisch ändern zu können und damit zum höheren Eigenversorgungsgrat beizutragen (zB Gemüse 58 % Eigenversorgung), sollte das Umbruchsverbot für Grünland in der nächsten GAP ausgesetzt werden.
Der UBV Salzburg fordert die LK Salzburg und den Präsidenten der LK Salzburg auf, sich dafür einzusetzen, dass das Umbruchsverbot für Grünland nicht in die nächste Förderperiode ab 2023 aufgenommen wird.

Anträge des UBV am 4. März 2022

Zur Vollversammlung der LWK Salzburg am 4. März 2022 wurden folgende Anträge eingereicht:

1. AntragAnpassung des Einheitswertes
Das Hochwasser und die Dürren der letzten Jahre zeigen uns, dass der Klimawandel die Landwirtschaft sehr stark trifft und fordert, dazu kommt noch die Entwertung der landwirtschaftlich genutzten Randstreifen an fliesenden und stehenden Gewässern durch Umweltauflagen.
Daher fordert der UBV Salzburg die LK Salzburg auf, sich bei der Bewertung der Flächen durch das Finanzamt für die Landwirte einzusetzen damit entwertete Flächen dementsprechend niedrig bewertet werden.

2. Antrag – Ungerechtfertigte Erhöhung der Kammerumlage
Bei der der Vollversammlung der LK Salzburg am 03.12.2021 wurde der Grundbetrag der Kammerumlage um 50 % erhöht. Diese Erhöhung ist in der derzeitigen Situation, in der sich die Landwirtschaft befindet, derart ungerechtfertigt das man fast meinen könnte die Standesvertretung der Bäuerinnen und Bauern arbeitet an deren Interessen vorbei.
Der UBV Salzburg fordert die LK Salzburg auf, diesen Beschluss sofort zurückzunehmen und die Ausgaben in der Verwaltung der LK Salzburg zu senken, anstatt die Landwirte in schwierigen Zeiten zu belasten.

3. Antrag – Gleichberechtigung
Frauen werden auch in der Landwirtschaft stark benachteiligt, ein gutes Beispiel dafür sind die Stundensätze bei der Betriebshilfe, die über den Maschinenring abgerechnet werden. Hier sind Unterschiede beim Stundensatz von bis zu fünf Euro nicht selten.
Der UBV Salzburg fordert die LK Salzburg und den Präsidenten der LK Salzburg auf, sich für eine Anpassung und garantierte Gleichsetzung der Stundensätze bei der Betriebshilfe von Frauen und Männern einzusetzen.

4. Antrag – Antibiotikaeinsatz in der Milcherzeugung
Der Einsatz von Antibiotika in der heimischen Milchwirtschaft ist enorm. Daher sollte es im Interesse aller sein diesen zu reduzieren. Als gezielte Maßnahme zur Reduktion der Verwendung von Antibiotika ist die Zellzahlobergrenze für S Qualität Milch auf 400.000 Zellen pro ml anzuheben.
Der UBV Salzburg fordert die LK Salzburg auf, sich für die Anhebung der Zellzahlobergrenze auf vierhunderttausend für die S Qualität Milch einzusetzen.

5. Antrag – Gasleitung
Von Salzburg nach Tirol ist eine Gasleitung geplant, um die Versorgungssicherheit in diesem Gebiet sicherzustellen. In Zeiten wie diesen ist eine solche Gasleitung nicht mehr relevant, denn eine Krise lehrt uns, dass eine dezentrale Energieversorgung wichtiger denn je ist. Daher sollte das Geld das für den Bau der Gasleitung geplant war in den Ausbau Erneuerbarer Energien und den Bau von Biomassekraftwerke investiert werden.
Der UBV Salzburg fordert die LK Salzburg auf, sich für den sofortigen Stopp des Baus der Gasleitung von Salzburg nach Tirol einzusetzen und diese finanziellen Mittel für den Ausbau Erneuerbarer Energien bereitzustellen.

6. Antrag – Medien
Die Landwirtschaft wird täglich von diversen Seiten in kein gutes Licht gerückt. Die Standesvertretung schaut dabei nur zu. Daher sollte die Landwirtschaftskammer die Landwirtschaft nach außen besser vertreten und unter anderem den ORF und andere Medien einbinden und diese bei Berichten im Hintergrund unterstützen damit eine korrekte und sachliche Berichterstattung stattfindet.
Der UBV Salzburg fordert die LK Salzburg auf, sich mehr für die sachliche und korrekte Berichterstattung über die Land- und Forstwirtschaft in sämtlichen Medien einzusetzen.

7. Antrag – Holzpreis
Es ist unverständlich, dass die Preise für Leimbinder um 200 Euro/m3, für OSB-Platten um 280 Euro/m3, für KVH um170 Euro/m3 und für Kantholz um 120 Euro/m3 gestiegen sind, der Bauer oder Forstwirt aber mit einer Preiserhöhung von 30 Euro/m3 abgefertigt wird.
Der UBV-Salzburg fordert den Obmann des Waldverbandes und den Präsidenten der LWK sowie die Vollversammlung der LWK-Salzburg auf, sich dafür einzusetzen, dass der Einkaufspreis für Fichten- und Tannen-Rundholz mindestens 180 Euro/m3 netto beträgt.

8. Antrag – Blühflächen / Naturschutzflächen
Die Landwirte müssen 7 % ihrer Nutzfläche für Umweltmaßnahmen und sollen darüber hinaus auch Blühflächen für den Naturschutz zur Verfügung stellen. Es wäre sinnvoll, dass Gemeinden öffentliche Flächen wie Böschungen, Parkplätze, Kreisverkehre und dgl. auch als Blühflächen anlegen und betreuen.
Der UBV-Salzburg stellt daher den Antrag die Landwirtschaftskammer soll sich mit den Gemeinden in Verbindung setzen und einwirken bzw. unterstützen das möglichst alle brauchbaren Flächen dem Naturschutz zur Verfügung gestellt werden.

9. Antrag – Grüner Grundverkehr
Aus unseren Erfahrungen und jetzt auch aus dem Rechnungshof Bericht ist klar zu erkennen, dass der Grüne Grundverkehr nicht im Rahmen des Gesetzes abläuft und in den Grundverkehrskommissionen zum Schaden der Bauern gearbeitet wird.
Der UBV-Salzburg stellt daher folgenden dringlichen Antrag:
Der Präsident und die Vollversammlung der LWK-Salzburg fordern den zuständigen Landesrat auf, sofort eine Verordnung zu erlassen bzw. ein Gesetz auf den Weg zu bringen damit alle Grundverkäufe die Grünland, Almen oder Wald betreffen zwingend veröffentlicht werden müssen. Nur wenn wirkliche Transparenz gegeben ist, haben die echten Bauern eine Chance Landwirtschaftlichen Grund zu erwerben.

Anträge des UBV am 3. Dezember 2021

Zur Vollversammlung der LK Salzburg am 3. Dezember 2021 wurden folgende Anträge seitens des UBV eingereicht:

Antrag 1
Mit 01.01.2016 trat in Österreich die Registrierkassenpflicht in Kraft. Seit diesem Datum liegen die Grenzen der Registrierkassenpflicht unverändert bei 15.000 Euro Jahresumsatz oder bei 7.500 Euro Bar-Einnahmen. Seither sind jedoch die Betriebsmittel stark angestiegen, was dazu geführt hat, dass die Grenzen immer schneller erreicht werden.
Daher fordert der UBV Salzburg die Landwirtschaftskammer Salzburg sowie den Präsidenten auf, sich dafür einzusetzen, dass die Grenzen für die Registrierkassenpflicht an die Teuerung angepasst werden.

Dringlicher Antrag 2
Die Vizepräsidentin Elisabeth Hölz sollte mit sofortiger Wirkung aus ihrer Position zurücktreten und den hoch bezahlten Posten für Claudia Entleitner frei machen.
Seit jeher sind der Posten der Vizepräsidentin und die Funktion der Landesbäuerin eng miteinander verbunden, daher fordert der UBV Salzburg den Präsidenten der LK Salzburg auf, die derzeitige Vizepräsidentin zum Rücktritt aufzufordern und die derzeitige Landesbäuerin Claudia Entleitner mit dem vollen Gehaltsbezug als Vizepräsidentin der Landwirtschaftskammer Salzburg dafür einzusetzen.

Antrag 3
Die Importe von Agrarprodukten aus Nicht-EU-Ländern wirken sich sehr negativ auf unsere Landwirtschaft, auf die Umwelt und auf unsere gesamte Volkswirtschaft aus.
Der UBV Salzburg fordert die zuständigen Stellen auf, dafür zu sorgen, dass nur Produkte, die nach unseren Standards produziert wurden, bei uns verkauft werden dürfen.

Antrag 4
Da man in den Medien öfter von einem drohenden totalen Energieausfall hört, muss man eine Notversorgung für die Landwirtschaft einrichten.
Der UBV Salzburg fordert die Landwirtschaftskammer Salzburg auf, einen konkreten Not-Versorgungsplan für die Landwirtschaft auszuarbeiten.

Antrag 5
Die UTP-Richtlinie sollte mit 1. Nov. 2021 bereits umgesetzt sein. Ministerin Köstinger und unsere Interessensvertretung ziehen Strafzahlungen einer zeitgerechten Umsetzung scheinbar vor.
Der UBV Salzburg fordert die LK Salzburg auf, sich bei den zuständigen Stellen für eine sofortige Umsetzung der UTP-Richtlinie einzusetzen.

Antrag 6
Die Ausgaben für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Futtermittel, Düngemittel, Diesel, Strom, Sozialversicherung etc.) werden immer teurer, während die Einnahmen für unsere Produkte und die Ausgleichszahlungen stagnieren.
Der UBV Salzburg fordert die LK Salzburg auf, sich für eine entsprechende Steigerung auf der Einnahmenseite wie z.B. Indexanpassung bei den zuständigen Stellen einzusetzen.

Antrag 7
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg fordert die Bundesregierung auf, eine steuerliche Entlastung beim Agrardiesel für die Land- und Forstwirtschaft im Zuge der kommenden Steuerreform festzulegen.

Dringlicher Antrag 8
Reformierung der Agrarmarkt Austria (AMA) mit dem Ziel enorm Kosten einzusparen und die Verwaltung an die Anzahl der Höfe anzupassen. Es kann nicht sein, dass jedes Jahr 1.530 Landwirte ihre Stalltür für immer schließen und die AMA jährlich um mindestens eine Million mehr an Fördermitteln benötigt, die den Landwirten zusteht. Die AMA sollte dabei nicht länger als Auffanglager von BOKU Absolventen verwendet werden. Es muss nachhaltig der bürokratische Aufwand gesenkt und die jährlichen Ausgaben an die Anzahl der Betriebe angepasst werden.
Der UBV Salzburg fordert die LK Salzburg und den Präsidenten der LK Salzburg auf, sich für die Reformierung der Agrarmarkt Austria einzusetzen und dabei die genannten Punkte umzusetzen.

Dringlicher Antrag 9
Verpflichtende Herkunftskennzeichnung auch in der Gastronomie umsetzen!
Im derzeitigen Regierungsprogramm ist die allumfassende, verpflichtende Herkunftskennzeichnung niedergeschrieben. Mit großer Verwunderung ist nun zu erfahren, dass sich vor allem die ÖVP gegen eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung, in der Gastronomie und Hotellerie ausspricht. Dies ist aus landwirtschaftlicher Sicht völlig unakzeptabel, da vor allem in der Gastronomie der größte Teil an ausländischen Lebensmitteln verarbeitet und verkocht wird.
Daher stellt der UBV Salzburg den Dringlichkeitsantrag an die Vollversammlung der LK Salzburg, sie möge beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass auch in der Gastronomie und Hotellerie eine durchgehende und verpflichtende Herkunftskennzeichnung der verwendeten Lebensmittel umgesetzt wird.

Dringlicher Antrag 10
Eindeutige Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel mit Palmöl und Kokosöl
Die Lebensmittelindustrie setzt in vielen Fertigprodukten häufig Palmöl ein. Für die Gewinnung von Palmöl werden laut WWF Wälder gerodet, Orang-Utans und Tiger aus ihrem Lebensraum verdrängt. Außerdem sagen Experten, dass Palmöl an der Entstehung von Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes beteiligt ist. Palmöl schmeckt ähnlich wie Butter und verleiht Speisen eine streichfeste, cremige Konsistenz. Bei Zimmertemperatur ist das Fett fest, bei Körpertemperatur schmilzt es. In folgenden Produkten wird häufig Palmöl verwendet: Butter und Margarine, Schokolade und Pralinen, Kekse, Brotaufstriche, Schokocremes, Babynahrung, Fertiggerichte,Tütensuppen
Kosmetikartikel können sogenannte Tenside und Emulgatoren enthalten, die aus Palmöl-Bestandteilen hergestellt wurden. Tatsache ist, dass in vielen Lebensmitteln tierische Produkte durch Palmöl bzw. Kokosöl ersetzt werden.
Der UBV Salzburg stellt an die Vollversammlung der LK Salzburg den Antrag, sie möge beschließen:
Der zuständige Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein wird aufgefordert, gesetzliche Maßnahmen auszuarbeiten und dem Nationalrat eine Beschlussfassung vorzulegen, die eine klarere und eindeutigere Kennzeichnungspflicht für Produkte mit Palmöl oder Kokosöl festlegen.

Dringlicher Antrag 11
Sofortige Corona Entschädigung der Landwirte durch die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge für mindestens ein Jahr von der Republik Österreich.
Der enorme Kaufkraftverlust und die reelle Teuerung von ca. 25 % in diesem Jahr sind für die aktiven Bauern nicht mehr tragbar. Daher fordert der UBV für die Bauern die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge für ein Jahr durch den Staat Österreich. Am Anfang der Corona-Krise wurde klar, wie wichtig die Grundversorgung durch die Landwirtschaft ist. Jetzt, nach zwei Jahren mit mehreren Lockdowns und explodierenden Preisen stellt sich heraus, dass die Landwirtschaft als großer Verlierer aus der Krise geht. Die Gastronomie wurde mit Entschädigungen und dem ermäßigtem Mehrwertsteuersatz mehr als gut über die Lockdowns gebracht. Wenn immer deutlicher erkennbar wird, dass einzelne Unternehmen viele Millionen Euro als Entschädigung erhalten haben, dann steht auch den Bauern und Bäuerinnen eine vergleichbare und angemessene Unterstützung zu.
Daher stellt der UBV Salzburg den Dringlichkeitsantrag an die Vollversammlung der LK Salzburg, sie möge beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Beschluss zu fassen, um die Sozialversicherungsbeiträge der Bäuerinnen und Bauern für ein Jahr zu übernehmen und damit die Landwirtschaft für die Folgen der Corona-Krise zu entschädigen.

Antrag des UBV am 19. März 2021

EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste

Der geplante Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste geht zu weit und käme bei einer Reihe von Lebensmitteln (unter anderem Milch mit einem Fettgehalt von mehr als 3,6 %) einem Werbeverbot gleich. Das wesentliche Ziel der novellierten Richtlinie ist Kinder von unangebrachten Werbungen über ungesunde Lebensmittel fernzuhalten. Dabei bringt dies unzählige Nachteile für die österreichischen sowie europäischen Bauern, denn die tatsächliche Umsetzung der insgesamt drei betroffenen Gesetze (das Audiovisuellen Mediendienste Gesetz, das KommAustria Gesetz und das ORF Gesetz) hätten katastrophale Auswirkungen auf unsere Landwirtschaft. Die von Familienbetrieben mit durchschnittlich 32 Rindern, 109 Schweine, 29 Schafen und 11 Ziegen gekennzeichnet ist. Die Landwirte müssen sich tagtäglich dem beinharten, globalen Wettbewerb stellen und den Preisdruck von großen Konzernen standhalten. Der Strukturwandel ist seit Jahren unaufhaltbar. Zusätzlich sind besonders Kleinbauern in Folge von Corona unendlichen Herausforderungen konfrontiert. Die stillstehende Gastronomie und Hotellerie sowie der Stopp von Milchlieferungen an Schulen treiben nicht nur die bäuerliche Wirtschaft in den Ruin.

Im Sinne einer zukunftsorientierten Denkweise und eines langfristigen Erfolgs der österreichischen Landwirtschaft, stellen die unterzeichnenden LWK Räte der UBV Salzburg folgenden Antrag:
Der Präsident der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg sowie die gesamte Vollversammlung mögen sich mit dem geplanten Gesetzesentwurf auseinandersetzen und dem Werbeverbot von sämtlichen landwirtschaftlichen Produkten entgegenwirken. Handeln, bevor es zu spät ist.

Antrag des UBV am 4. Dezember 2020

Antrag
Der Klimawandel stellt die Land- und Forstwirtschaft vor immer größeren Herausforderungen, gleichzeitig ist der Holzpreis auf Grund massiver Waldschäden und sehr vielen Holzeinfuhren für die Waldbesitzer nicht mehr kostendeckend. Die Einnahmen aus dem Forst sind für die Bauern weggefallen. Trotzdem wird das größte Wärme und Stromkraftwerk in der Stadt Salzburg mit Schweröl und Gas betrieben. Der UBV-Salzburg stellt daher folgenden Antrag:
Der Präsident und die Vollversammlung der LWK-Salzburg fordern den Landeshauptmann, als Aufsichtsrats-Vorsitzenden und den für Energie zuständigen Landesrat auf, so auf die Salzburg-AG als Betreiber einzuwirken, dass das Heizkraftwerk Salzburg-Mitte so schnell wie möglich auf erneuerbare und nachwachsende Rohstoffe bzw. Energie umgestellt wird.

Das Heizkraftwerk Salzburg Mitte ist ein Fernwärmekraftwerk und ein Kraftwerk zur Stromerzeugung.

Typ: Heizkraftwerk, Stromkraftwerk
Primärenergie: Fossile Energie
Brennstoff: Schweröl, Stadtgas
Leistung: 127 Megawatt thermisch, 85 MW elektrisch

Betreiber: Salzburg AG
Projektbeginn: 1999
Betriebsaufnahme: 2001 – 2003
Feuerung: Gasturbine & Abhitzekessel, Schwerölkessel
Schornsteinhöhe: 70 m

Eingespeiste Energie pro Jahr: 314,43 Mio. kWh Strom,  322,485 Mio. kWh Wärme GWh
Engpassleistung
elektrisch Gasturbine 54 700 kW
elektrisch Dampfturbine 28 960 kW
thermisch 127 000 kW

Das Kraftwerk ist mit einer Schweröl-befeuerten GUD-Anlage (Gas und Dampf) ausgestattet. Es leistet 127 MW thermisch und 85 MW elektrisch, die Jahreserzeugung liegt bei 322,485 Mio. kWh Wärme und 314,43 Mio. kWh Strom. Der Schwerölkessel (Baujahr 2001) hat eine Brennstoffwärmeleistung von 90.000 kW, Gasturbine mit Abhitzekessel (2003) von 165.600 kW. Die Engpassleistung beträgt 54.700 kW elektrisch (Gasturbine), 28.960 kW elektrisch (Dampfturbine), 127.000 kW (thermisch).
Das Heizkraftwerk versorgt 34.000 Haushalte mit Strom und 27.000 weitere mit Wärme, insbesondere aber auch die Landeskrankenanstalten Salzburg.[8]
Für die Kühlung werden etwa 3000 Kubikmeter Salzachwasser stündlich entnommen, und aus naturschutzrechtlichen Gründen mit höchstens 10 Grad mehr als bei der Entnahme wieder rückgespeist.
Seit der Einbindung der Abwärmeschiene Süd (AWS) und des Biomasse-Heizkraftwerks Siezenheim kann das Kraftwerk im Sommer zeitweise vollständig abgeschaltet werden, und die Stadt wird mit erneuerbare Energie und Abwärme versorgt.