Anträge des UBV am 24. Mai 2024

Folgende Anträge wurden seitens des UBV bei der Vollversammlung am 24. Mai 2024 eingereicht:

  • Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg ersucht das Land Salzburg um Stellungnahme zur Entwicklung in der Landwirtschaft in Salzburg für die letzten 10 Jahre und fordert das Präsidium auf, an das Land Salzburg die Resolution zur Sicherung der Lebensmittelversorgung für die Salzburger Bevölkerung zu übermitteln.
    Zur längerfristigen Sicherung der Lebensmittelversorgung für die Salzburger Bevölkerung ist es UNBEDINGT erforderlich, dass die arbeitsintensiven tierhaltenden Betriebe, in denen die Bauern auch am Wochenende sowie an Sonn- und Feiertagen im Stall arbeiten müssen, eine entsprechende zusätzliche finanzielle Unterstützung vom Land Salzburg erhalten.
    Dazu möge die Salzburger Landesregierung im Landtag ein Förderprogramm einbringen, welches eine Förderung in Höhe von 0,30 Euro pro Liter Milch vorsieht, die am Wochenende oder an Sonn- und Feiertagen produziert wird. Dies ist gedacht als Zuschlag für die dauerhafte Arbeit der Bäuerinnen und Bauern am Wochenende sowie an Sonn- und Feiertagen. Diese Förderung soll einfach über die Molkereien ausbezahlt werden.
    Im Sinne einer zusätzlichen Wirtschaftsförderung und zur Steigerung der Liquidität der Molkereien sollen die Fördermittel vom Land Salzburg vorschüssig an die Molkereien ausbezahlt werden. Die Förderhöhe soll automatisch valorisiert werden. 34 % der Jahresmilchlieferung werden im Jahres-Schnitt am Wochenende sowie an Sonn- und Feiertagen produziert.
    Knapp 400.000 Tonnen Milch werden pro Jahr in Salzburg von den Bäuerinnen und Bauern geliefert. Im Budgetvoranschlag des Landes Salzburg sind Ausgaben in Höhe von 4,3 Milliarden Euro veranschlagt. Die Kosten für die Förderung belaufen sich auf weniger als 40 Millionen Euro, weniger als 1 Promille der Landesausgaben.
  • Bei einem Gespräch in der Kommission in Brüssel mit dem Generaldirektor für Landwirtschaft Burtscher wurde ganz klar kommuniziert, dass Österreich aber auch viele andere EU-Staaten keine belegbaren Zahlen liefern wieviel CO2 in der Landwirtschaft in den letzten 20 Jahren eingespart wurde. Für das Lukrieren von Agrargeldern ist es ganz wichtig gegenüber der Generaldirektion Umwelt- und Naturschutz Zahlen zu liefern, die wissenschaftlich aufbereitet sind und die aufzeigen was die Landwirtschaft positives für die Natur und Umwelt getan hat. Daher stellt der UBV Salzburg folgenden ANTRAG:
    Der Präsident und die Vollversammlung der LWK Salzburg beauftragen den Landwirtschaftsminister bzw. das Landwirtschaftsministerium auf wissenschaftlicher Basis in Studien aufzuzeigen wieviel CO2 in den letzten 20 Jahren durch die Landwirtschaft eingespart wurde.
  • Die EU-Kommission hat unter ihrer Präsidentin Von der Leyen ein Renaturierungsgesetz auf den Weg gebracht, das vom Europa-Parlament mit Mehrheit beschlossen wurde. Das Gesetz muss nun von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Es müssen 20 % der EU-Fläche wieder in einen guten Erhaltungszustand gebracht werden. In Österreich sind 10 % der vorgesehenen Flächen schon in diversen Natur- und Europaschutzgebieten vorhanden. Die restlichen 10 % sind bis zum Jahr 2050 in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Da davon auszugehen ist, dass diese Vorgabe auch umgesetzt werden muss, stellt der UBV Salzburg folgenden Dringlichen Antrag:
    Der Präsident und die Vollversammlung der LWK Salzburg beauftragen den Landwirtschaftsminister, die Umweltministerin und den Finanzminister sich bei den zuständigen EU-Gremien dafür einzusetzen, dass die Flächen, die aus der Produktion genommen werden, um den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen, mit 3.000 Euro/ha und Jahr entschädigt werden. Nach Umsetzung der gesamten Renaturierungsflächen ist von einer zusätzlichen Finanzierung von 600 Mio. Euro/Jahr durch die EU auszugehen. Damit ist gewährleistet, dass die produzierenden Landwirte weiter ihre Betriebe bewirtschaften können.
  • In Salzburg und Österreich wächst täglich mehr Holz nach als verbraucht wird. Auch die Fläche des Waldes steigt kontinuierlich. Um den dadurch entstehenden Überhang an Holzproduktion und den damit einhergehenden Preisverfall entgegenzuwirken, stellt der UBV Salzburg folgenden ANTRAG:
    Der Präsident und die Vollversammlung der LWK Salzburg fordern die zuständigen Landesräte und die Landesregierung auf, Initiativen zu setzen, damit im Land Salzburg in jedem Bezirk in jedem Jahr mindestens zwei Biomasse-Heizkraftwerke gebaut werden. Das Angebot an Schadholz wird sich in den nächsten Jahrzehnten, aufgrund des Klimawandels und den daraus entstehenden Ereignissen vervielfachen. Daher ist es unbedingt notwendig Absatzmärkte für diese Produkte zu schaffen, um wenigstens teilweise Wertschöpfung zu lukrieren.
  • Der S-Link ist nach Ansicht der Betreiber die einzige Möglichkeit die Verkehrsmisere in der Stadt Salzburg und den Umlandgemeinden in Richtung Süden in den Griff zu bekommen. Bei der Präsentation des Projekts in der Salzberghalle Hallein wurde erklärt, dass für die Trasse, die Haltestellen, die Zufahrtsstraßen und den Park-und Ride-Flächen ca. 25–30 Hektar Grünland gebraucht werden. Da dies beste Futterflächen sind, kann sein, dass nicht alle Bauern diese Flächen freiwillig zur Verfügung stellen. Um aufzuzeigen, dass die Landwirtschaftskammer und der UBV hinter den Grundbesitzern stehen, stellt der UBV folgenden DRINGLICHEN ANTRAG:
    Der Präsident und die Vollversammlung der LWK Salzburg setzen sich für den Schutz des Eigentums ein und erklären unmissverständlich, dass es zu keinerlei Zwangsdienstbarkeiten oder Enteignungen im Zusammenhang mit der Errichtung des S-Link kommen darf. Die Rechtsabteilung der LWK Salzburg wird alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen um eine zwangsweise Inanspruchnahme von bäuerlichen Grundstücken zu verhindern. Der Präsident und die Mitglieder der Vollversammlung stehen für einvernehmliche Lösungen und Verträge, die in beiderseitigem Vertrauen erstellt werden. Dieser Antrag wird zur Kenntnisnahme an die Betreibergesellschaft des S-Link weitergeleitet.

Anträge des UBV am 15. März 2024

Folgende Anträge wurden seitens des UBV bei der Vollversammlung am 15. März 2024 eingereicht:

  • Es kann mit der Erzeugung von Rindfleisch, ohne Unterstützung durch die öffentliche Hand kein Geld verdient werden. Jede auch noch so billige Arbeitskraft wird viel besser bezahlt als die Mutterkuhhalter. Die derzeitige Situation mancher landwirtschaftlichen Betriebe ist seit dem Wegfall der Mutterkuhprämie aussichtslos. Daran ändern auch diverse Qualitätsprogramme wie Q-Plus Rind nichts. Daher fordert der UBV Salzburg die LWK Salzburg auf, ein Programm ähnlich der Mutterkuhprämie auszuarbeiten und dieses bei den zuständigen Stellen zur Umsetzung zu bringen.
  • Der Klimawandel stellt die Land- und Forstwirtschaft vor immer größeren Herausforderungen, gleichzeitig ist der Holzpreis auf Grund massiver Waldschäden und sehr vielen Holzeinfuhren für die Waldbesitzer nicht mehr kostendeckend. Die Einnahmen aus dem Forst sind für die Bauern weggefallen. Trotzdem wird das größte Wärme und Stromkraftwerk in der Stadt Salzburg mit Schweröl und Gas betrieben. Der Präsident und die Vollversammlung der LWK-Salzburg fordern den Landeshauptmann, als Aufsichtsratsvorsitzenden und den für Energie zuständigen Landesrat auf, so auf die Salzburg-AG als Betreiber einzuwirken, dass das Heizkraftwerk Salzburg-Mitte so schnell wie möglich auf erneuerbare und nachwachsende Rohstoffe bzw. Energie umgestellt wird.
  • Die EU-Kommission hat unter ihrer Präsidentin Von der Leyen ein Renaturierungsgesetz auf den Weg gebracht, das vom Europa-Parlament mit Mehrheit beschlossen wurde. Das Gesetz muss nun von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Es müssen 20 % der EU-Fläche wieder in einen guten Erhaltungszustand gebracht werden. In Österreich sind 10 % der vorgesehenen Flächen schon in diversen Natur- und Europaschutzgebieten vorhanden. Die restlichen 10 % sind bis zum Jahr 2050 in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Da davon auszugehen ist, dass diese Vorgabe auch umgesetzt werden muss, stellt der UBV Salzburg folgenden dringlichen Antrag: Der Präsident und die Vollversammlung der LWK Salzburg beauftragen den Landwirtschaftsminister, die Umweltministerin und den Finanzminister sich bei den zuständigen EU-Gremien dafür einzusetzen, dass die Flächen, die aus der Produktion genommen werden, um den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen, mit 3.000 Euro/ha und Jahr entschädigt werden. Nach Umsetzung der gesamten Renaturierungsflächen ist von einer zusätzlichen Finanzierung von 600 Mio.Euro/Jahr durch die EU auszugehen. Damit ist gewährleistet, dass die produzierenden Landwirte weiter ihre Betriebe bewirtschaften können.
  • Die Flächen im Invekos sind seit dem Jahr 2000 um ca. 500.000 ha weniger geworden. Wenn man davon ausgeht, dass die Ausgleichszahlungen pro Jahr ungefähr gleich geblieben sind, ergibt das eine Summe von ca. 250 Mio. Euro die zusätzlich auf die verbliebenen Flächen aufgeteilt werden müssten. Es müssten also zumindest 200 Euro/ha mehr an Ausgleichszahlungen als im Jahr 2000 bei den Bauern ankommen. Da dies nicht der Fall ist, stellt der UBV Salzburg folgenden Antrag: Die Vollversammlung der LWK Salzburg beauftragt den Präsident Quehenberger zu eruieren wo dieses Geld hingegangen ist und dafür zu sorgen, dass es in Zukunft, also ab 2024 direkt an die Bauern ausbezahlt wird.

Antrag des UBV am 1. Dezember 2023

Antrag 1 – Dringlicher Antrag – Gentechnik

Der UBV Salzburg fordert die LWK Salzburg und den Präsidenten der LWK Salzburg auf, sich bei den zuständigen Ministerien und beim Landwirtschafsminister Norbert Totschnig vollumfänglich für die Gentechnikfreiheit der Österreichischen Landwirtschaft auch in Zukunft einzusetzen und sich gegen wirtschaftliche Interessen der Konzerne zu stellen.

„Klimafitte Pflanzen mit höherem Ertragspotential und gezieltem Einsatzzweck sind das übergeordnete Ziel. Die Gentechnik ist in Europa nach wie vor stark stigmatisiert. Das CRISPR/Cas-System (die sogenannte „Gen-Schere“) ist ein goldener Mittelweg und ihre Zulassung ein Gebot der Stunde.“
Zitat von Reinhard Wolf, Generaldirektor der RWA aus der Zeitschrift „Unser Land“ Nr.1-2/2023

Antrag 2 – Herkunftskennzeichnung und Haltungskennzeichnung

Da sich der Bauernbund wieder einmal umsonst gegen die Herkunftskennzeichnung wehrt, da sich anscheinend mit der dadurch einhergehenden Haltungskennzeichnung diverse Nachteile für Salzburgs Landwirtschaft ergeben, kommt die Haltungskennzeichnung über die Hintertür aus Deutschland und die Herkunftskennzeichnung rückt in weite Ferne.

Der UBV Salzburg fordert die LWK Salzburg auf, sich für eine Herkunfts- und Haltungskennzeichnung bei den zuständigen Ministerien einzusetzen.

Antrag 3 – Antibiotikaeinsatz

Um den Antibiotikaeinsatz in der Milchproduktion zu verringern, fordert der UBV Salzburg die LWK Salzburg auf, eine entsprechende Förderung für das Ausscheiden und Schlachten von Milchvieh statt einer Antibiotikatherapie auszuarbeiten.

Antrag 4 – Ergänzung bei der Vorgabe „Wirtschaften nach Kalendertag“

Topografische, klimatische und örtliche Gegebenheiten unterscheiden sich teils dramatisch in Bezug auf landwirtschaftliche Flächen. Dadurch kann eine bestmögliche Bewirtschaftung nach Kalendertag praktisch nicht umgesetzt werden.

Deshalb fordert der UBV Salzburg die LWK Salzburg und die zuständigen Stellen auf, den Zusatz „sofern dies unter dem Aspekt der guten fachlichen Praxis möglich ist“ zu den betreffenden Regelungen hinzuzufügen.

Antrag 5 – Pflanzenöl

Die Umstellung der Heizsysteme von fossil auf erneuerbar ist meistens sehr teuer und mit vielen baulichen Maßnahmen verbunden. Trotz Förderung durch die öffentliche Hand entstehen hohe Kosten. Eine Vereinfachung der Umstellung wäre der Umbau der Ölheizung von Erdöl auf Pflanzenöl. Das ist aber im Fördersystem nicht berücksichtigt und es gibt auch noch keine vernünftige Stelle die die Beschaffung von Pflanzenöl verbraucherfreundlich abwickelt.

Der Präsident und die LWK Salzburg mögen sich dafür einsetzen, dass eine österreichweite Handelsplattform für Pflanzenöl zur Energiegewinnung geschaffen wird. Weiters wäre es wichtig, dass auch die Umstellung von fossilem Öl auf Pflanzenöl gefördert wird. Die Erzeugung von Pflanzenöl, auch
für den energetischen Bereich stärkt die Landwirtschaft und ist ein wichtiger Beitrag zum Ausstieg auf fossiler Energie und zur CO2 Reduktion.

Antrag 6 – Dringlicher Antrag – Bio Lebensmittel

Das Bundesministerium für Finanzen schreibt für die Beschaffung von Lebensmitteln in der öffentlichen Versorgung ab 2023 eine Quote von 25 % biologisch erzeugter Waren vor. Derzeit werden ca. 4 % biologische Lebensmittel in den Einrichtungen des Bundes verwendet.

Der Präsident und die Vollversammlung der LWK-Salzburg fordern den Bundesminister Dr. Magnus Brunner auf, die im offenen Brief des Vereins „Enkeltaugliches Österreich“ vorgeschlagenen Maßnahmen vollinhaltlich umzusetzen.

Anträge des UBV am 17. Mai 2023

Anträge des UBV Salzburg zur Vollversammlung der LK Salzburg am 17. Mai 2023

Antrag 1 – Urlaubsvertretung
Eine durchschnittliche Urlaubsvertretung am Hof kostet 38 Euro pro Stunde, arbeitet fünf Stunden täglich, sieben Tage die Woche. Für eine Woche Urlaub bedeutet dies einen Mehraufwand von 1.330 Euro.
Der UBV Salzburg fordert die Landwirtschaftskammer Salzburg auf, sich für eine finanzielle Unterstützung bei Landwirten für deren Urlaubsvertretung bei den zuständigen Stellen einzusetzen.

Antrag 2 – Verwaltungsrat der AMA Marketing
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg fordert das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft auf, dass jede in der Landwirtschaftskammer vertretende Fraktion einen Sitz mit beratender Stimme im Verwaltungsrat der AMA Marketing bekommt.

Antrag 3 – Schutzstatuts des Wolfes
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg fordert die Bundesregierung auf sich für eine Beendigung des Schutzstatus des Wolfes einzusetzen. In Österreich sind eine bäuerliche Landwirtschaft und eine Wolfsansiedelung nicht vereinbar. Bis dahin soll in ganz Österreich die Tiroler Verordnung angewendet werden.

Text der Tiroler Verordnung:

• Abschuss nach dem ersten Übergriff auf ein geschütztes Tier
• Abschussverordnung anstatt Abschussbescheid
• Entnahmen auch möglich, wenn der Wolf die Biodiversität gefährdet
• Erlaubnis erweiterter technischen Hilfsmittel für Jäger bei der Durchführung der Abschüsse.

Antrag 4 – Insekten in Lebensmitteln
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg fordert das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf, im Interesse der Konsumenten und Konsumentinnen sich für eine eindeutige klare Kennzeichnung auf der Produktvorderseite von Lebensmittelverpackungen mit Zusätzen von Insekten oder deren daraus gewonnen Bestandteilen einzusetzen und neben dem verpflichtenden lateinischen und allgemeinen deutschen Namen auch einen optischen Eyecatcher aufzudrucken.

Es soll damit erreicht werden, dass auf den ersten Blick klar ist, wo tierische Zusätze aus Insekten bei Lebensmitteln drinnen oder drauf sind. Andernfalls wird es nach unbewusstem Konsum bei der überwiegenden Zahl der Konsumenten zu einer Ekel- und Vermeidungsreaktion gegenüber dem unter höchsten Standards produzierten Lebensmittel kommen. Betroffen wäre in diesem Fall die nachhaltigste Form der landwirtschaftlichen Produktion – nämlich die regionale bodengebundene.

Antrag 5 – Sozialversicherungsbeiträge
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg fordert das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf, dass nur für die produktiven landwirtschaftlichen Nutzflächen plus Wald Sozialversicherungsbeiträge eingehoben werden.

Antrag 6: Teuerungs-Entlastung – Teuerungsausgleich
Die aktuellen – aus reiner Spekulation erfolgten – Teuerungen, insbesondere bei der Energie, die jede Sparte der land- und forstwirtschaftlichen Produktion massiv trifft, bringen die Land- und Forstwirte an den Rand der Zahlungsunfähigkeit. Das garantiert in weiterer Folge nicht die Versorgung der Bürger mit heimischen Lebensmitteln. Wenn diese Sicherheit weiter garantiert werden soll, dann müssen notwendige finanzielle Beiträge geleistet werden, damit die Bauern ökonomisch überleben. Die aktuelle Situation bedeutet, dass viele Land- und Forstwirte ihre Höfe zusperren! Die versprochenen 110 Mio. Euro können nur ein erster Schritt der Unterstützung für die Bauern sein. Umgerechnet auf rund 110.000 Betriebe bedeutet dies je Betrieb ca. 1.000 Euro Hilfe in Österreich.

Zum Vergleich: Für die Industrie hat der Staat rund 7 Milliarden Euro Energiekostenausgleich reserviert. Industriearbeitsplätze gibt es laut WKO-Statistik aus Dezember 2022 rund 432.000 Mitarbeiter. Die Land- und Forstwirtschaft sichert rund 400.000 Bürgen einen Job.
Für rund 400.000 Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft gibt es für die Betriebe 110 Mio. Euro Energiekostenausgleich, in der Industrie gibt es bei rund 400.000 Beschäftigte für die Betriebe rund 7 Milliarden Euro Energiekostenausgleich.

Der UBV stellt nachfolgenden Antrag:
Am Geld kann es daher nicht scheitern. Schon eher am Willen! Daher fordert die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg folgende sofortige, unmittelbare Maßnahmen für eine effektive Stärkung sowie Stützung und Unterstützung der Bauern durch die österreichische Bundesregierung, das österreichische Landwirtschaftsministerium und die Landesregierung Salzburg:

Soforthilfsmaßnahme 1 – Teuerungsausgleich – Übernahme der SV-Beiträge
Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge für das Jahr 2022 als erste staatliche Maßnahme zu den unrechtmäßig erfolgten Teuerungen bei Energie und damit in der Folge bei vielen Produktionsmitteln für die Land- und Forstwirte.

Sofortmaßnahme 2 – Teuerungsausgleich – Einführung eines echten Agrardiesels
Sofortige Umsetzung und Einführung eines Agrardiesels mit Agrardiesel-Preis zumindest nach dem Modell von Südtirol. Konkret verlangen wir einen steuerbefreiten Agrardiesel.

Bei einem Dieselpreis an der Zapfsäule von 1,70 Euro sieht das in der Praxis dann wie folgt aus:
1 Liter Diesel – Normalpreis kosten derzeit rund 1,70 Euro
(inklusive 40 Cent Mineralölsteuer & UST)
1 Liter Agrardiesel würde ohne UST und Mineralölsteuer dann rund 1,05 Euro kosten)
(1,70 – 17% UST = 1,45 minus 40 Cent Mineralölsteuer = rund 1,05 Euro)
Dazu ist der Agrardiesel einzufärben (das gab es früher schon einmal), damit ist der Missbrauch auch sofort gestoppt.

Soforthilfsmaßnahme 3 – Teuerungsausgleich – sofortige Abgeltung der Inflation
Sofortiger nationaler Ausgleich der Inflation. Seit 1995 – mit Beginn des EU-Beitritts müssen die Land- und Forstwirte eine Inflation von bisher rund 70 % hinnehmen. In einem Ersten Schritt fordern wir daher als Soforthilfsmaßnahme 3 die Abgeltung der Inflation zumindest von 2020 bis 2022 für die öffentlichen Gelder wie für die Erzeugerpreise.
Umgelegt auf die Ausgleichszahlungen müssten wir heute für eine Maßnahme, wofür es 1995 1.000 Euro gab – inflationsangepasst nun zumindest 1.700 Euro bekommen. Keine Abgeltung der Inflation bedeutet für uns Bauern einen Kaufkraftverlust von bis zu 90 %!

Keine Abgeltung der Inflation ist eine, politisch gemachte, nicht akzeptable Wettbewerbsverzerrung. Was bei der Sozialversicherung gilt, nämlich eine indexgebundene Steigerung, fordern und brauchen wir auch bei allen Zahlungen wie bei den Erzeugerpreisen für uns.

Langfristige Maßnahme 4 – Nicht rückzahlbare Investitionshilfe – umgelegt auf Arbeitskräfte
Es braucht dringend eine langfristige Maßnahme als Teuerungs- & Verlustausgleich in Form einer nicht rückzahlbaren Investitionsprämie als Verlustausgleich für die Schäden von COVID Maßnahmen sowie die ungerechtfertigten Teuerungen am Beispiel Energie bzw. Sprit von 1.500 Euro je Monat und Arbeitskraft in der Landwirtschaft für ein Jahr. Österreichweit gibt es rund 400.000 Arbeitskräfte auf rund 110.000 land- und forstwirtschaftlichen Betrieben.  Damit gibt es je Betrieb rund 65.000 Euro an Investitionsprämie. Durch die Verteilung auf alle Betriebe – egal wie groß diese sind – hat man auch eine starke soziale Komponente geschaffen. Der Betrag von rund 7,2 Milliarden für rund 110.000 Betriebe ist gleichzeitig der wirtschaftliche Turbo für das Land -die ländlichen Regionen. 100-tausende Existenzen – Bürger haben damit sofort wieder eine wirtschaftliche Perspektive wie Nutzen. Neben den Land- und Forstwirten sind dies tausende Gewerbebetriebe aller Branchen. Die nicht rückzahlbare Investitionsprämie ist zudem auch eine Art „Entschädigung“ für die nicht an den Preisindex bzw. die Inflation angepassten Preissteigerungen bei Leistungszahlungen sowie bei den Erzeugerpreisen.
Man kann davon ausgehen, dass damit in 3 Jahren rund 15–18 Milliarden Euro investiert werden. Das schafft sogenannte Winn-Winn Situationen, auch für den Staat. Eine nicht rückzahlbare Investitionsprämie in dieser Höhe ist die beste Wirtschaftsmaßnahme für den Ländlichen Raum.
Allein bei der Mehrwertsteuer gibt es einen unmittelbaren direkten Rücklauf von rund 4 bis 10 Milliarden im Zeitraum von rund 3 Jahren. Über die diversen Steuerleistungen ist diese nicht rückzahlbare Investitionsförderung in wenigen Jahren wieder in der Staatskassa zurück.

Wieviel Geld hat der Staat bei anderen Sparten?
Beamte haben laut Statistik Austria ein Jahresgehalt von rund 60.000 Euro. Bei den Bauern sind es rund 12.000 Euro. Beamte bekommen allein 2023 rund 1 Mrd. Euro zusätzlich. Zusammen mit den Jahren ab 2017 sind es rund 2,8 Mrd. Euro mehr für die Beamten. Das entspricht in etwa dem gesamten Agrarbudget für ein Jahr. Bei den Beamten rechnet man rund 225.000 Personen (Bundesbedienstete und Landeslehrerinnen), dazu sind indirekt betroffen die 308.000 Bediensteten der Länder und Gemeinden).

Beamte und Bundesbedienstete sowie die Bediensteten von Ländern und Gemeinden haben mit 2023 ein Gehaltsplus seit 2016 von rund 2,8 Milliarden Euro. Das wird weiter steigen. Das entspricht heuer in etwa dem gesamten Agrarbudget. Für die Bauern gibt es immer weniger Geld!

Der UBV stellt nachfolgenden Antrag:
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg fordert daher die österreichische Bundesregierung sowie die jeweiligen Landesregierungen auf, eine langfristige Maßnahme zur Stärkung und Weiterentwicklung der Bauern eine nicht rückzahlbare Investitionsförderung je Mitarbeiter in der Land- und Forstwirtschaft in der Höhe von 1.500 Euro für 12 Monate = 18.000 Euro umzusetzen.
Mit einem gesamten Investitionsvolumen als Förderung von rund 7,2 Milliarden Euro (Das sind 2 x die Gehaltserhöhungen bei den Beamten wie oben dargestellt ohne Investitionsverpflichtung in Österreich) schafft man einen entscheidenden Impuls im ländlichen Raum.
Die nicht rückzahlbare Investitionsförderung wird innerhalb von maximal 2 Jahre ausbezahlt – ausschließlich für Investitionen in Österreich bzw. mit österreichischen Partnern und gilt rückwirkend ab 2020.
Diese Investitionsförderung löst in weiterer Folge bis zu 18 Milliarden Euro an Investitionen innerhalb von 3 Jahren aus. Das ist genau der notwendige Schub für den ländlichen Raum, welchen dieser dringend braucht.

Anträge des UBV März 2023

Zur Vollversammlung der LWK Salzburg im März 2023 wurden folgende Anträge eingereicht:

Antrag 1

Eine erfolgreiche Rinderzucht ist nur mit einer großen Auswahl an Genetik möglich. Im Bio-Bereich ist das durch die neue Verordnung, dass nur mehr Biokälber für die Nachzucht verwendet werden dürfen nicht mehr oder nur eingeschränkt gegeben. Besonders die Hornloszüchtung und die zukünftige Züchtung von A2A2-Kühen werden dadurch behindert.
Um einen sehr guten Zuchterfolg zu gewährleisten fordern der Präsident- und die Vollversammlung der LWK-Salzburg die zuständigen Ministerien auf die Verwendung bzw. den Zukauf von konventionellen Zuchtkälbern bis zu einem Alter von acht Wochen uneingeschränkt im Biobetrieb zu ermöglichen.

Antrag 2

Die Bauern sind jener Teil in der Bevölkerung die direkt mit Natur- und Klimaschutz zu tun haben. Für die Landwirte ist das aber nur möglich, wenn die Preise für Ihre Produkte und für die Auflagen die sie zu erfüllen haben, passen. Das ist aber derzeit und auch schon längere Zeit nicht mehr gegeben. Um die Natur und das Klima zu schützen ist daher eine unabhängige Institution die das gewährleistet absolut notwendig.
Der Präsident- und die Vollversammlung der LWK-Salzburg fordern die zuständigen Politiker auf für den uneingeschränkten Erhalt der Landesumweltanwaltschaft (LUA) in ihrer jetzigen Form und mit den gleichen Rechten einzutreten. Es gibt in Salzburg sonst keine Institution die den Natur- und Klimaschutz im Behördenverfahren vertreten kann.

Antrag 3

Gleichzeitig mit der Intensivierung der Landwirtschaft steigt auch der Methanausstoß. Um dem entgegen zu wirken wird den Bauern bis 2025 vorgeschrieben offene Güllegruben, Spaltenböden und andere Methanausstoß fördernde Bauten abzudecken. Methanausstoß erfolgt aber nicht nur in der Landwirtschaft.
Der Präsident- und die Vollversammlung der LWK-Salzburg verlangen eine Erhebung welche andere Betriebe und Bereiche (z.B. Kläranlagen) auch am erhöhten Methanausstoß schuld sind, um auch in diesen Bereichen eine Reduzierung und Anpassung vorzuschreiben bzw. zu verordnen.

Antrag 4

Man muss denken, dass es geradezu lächerlich ist von der nächsten GAP eine Indexanpassung zu erwarten. Wenn man die Aussendung des Salzburger Bauernbundes liest, muss man davon ausgehen, dass die Bauern mit Geld überschüttet werden. Der Tiergesundheitsdienst erhöht die Mitgliedsbeiträge um 13 %, weil diese angeblich an den Agrarpreisindex gebunden sind. Es ist alles an die Teuerung angepasst, nur die Ausgleichszahlungen bleiben bei immer mehr Auflagen gleich oder werden weniger.
Der Salzburger Bauernbund möge in Zukunft nicht Fantasiezahlen unter die Leute bringen, sondern die Realität darstellen um den Bauern in Zukunft ein vernünftiges Einkommen zu ermöglichen.

Anträge des UBV am 2. Dezember 2022

Zur Vollversammlung der LWK Salzburg am 2. Dezember 2022 wurden folgende Anträge eingereicht:

Dringlichen Antrag
Der Geschäftsführer der englischen Fluggesellschaft Ryanair hat in einem Interview in den SN im August ausgeführt, dass er Kerosin für seine Gesellschaft um 68 Dollar je Barrel kauft. Das entspricht einem Literpreis von 43 Cent. Kerosin ist steuerfrei und gefördert.
Der Präsident und die Vollversammlung der LWK Salzburg fordern den Landwirtschafts- und Finanzminister auf, für Agrardiesel die gleichen Voraussetzungen zu schaffen, wie bei Kerosin für den Flugverkehr.
Es wird immer davon gesprochen, dass die Landwirtschaft so wichtig ist für die Versorgungssicherheit, aber anscheinend ist der Flugverkehr wichtiger. Es ist geradezu eine Verhöhnung der Bauern, wenn die letzten zwei Landwirtschaftsminister seit 1 ½ Jahren bei einem Zuschuss von 7 Euro je Hektar Grünland von einer Unterstützung für die Landwirtschaft reden.

Antrag 1 – Monitoring Info
Beim AMA-Flächenmonitoring fordert der UBV Salzburg den Präsidenten der LK Salzburg auf, dafür zu sorgen, dass den Landwirten, die über die Fernüberwachung kontrolliert werden, die vorhandenen Satelliten Bilder zur Verfügung gestellt werden. Der UBV Salzburg fordert die Vollversammlung der LWK Salzburg auf, sich für die Bereitstellung der Satellitenbilder bei den endsprechenden Institutionen einzusetzen.

Antrag 2 – AMA-Almflächen
Die computerbasierte Flächenerfassung der Almfutterflächen ist stark fehlerhaft und hat nicht die notwendige Objektivität und nichts mit den tatsächlichen Verhältnissen auf den Almen zu tun. Der Wunsch nach einer Kontrolle der Außengrenzen über Luftbilder ist verständlich, aber eine Erfassung der Vegetation und eine Feststellung wo Beweidung von Vieh möglich ist über derartige Techniken zu erkennen ist praxisfremd und höchst ungenau. Einige Beispiele zeigen, wie innerhalb von drei Jahren und trotz eines Viehbesatzes von fast 2 GVE/ha eine Alm um ein Viertel kleiner wird. Wenn die Flächen, die vom Computer als nicht beweidebar eingestuft sind als Almfutterfläche wegfallen ist eine sinnvolle Bewirtschaftung der Almen nicht mehr gegeben. Es ist dann der notwendige Viehbesatz der Almen nicht mehr möglich.
Die AMA und die Agrarpolitik in Österreich ist nicht fähig, ein vernünftiges Flächenerfassungssystem auf die Beine zu stellen das die tatsächlichen Gegebenheiten auf den Almen wiederspiegelt, sie sind daher für das Sterben der Österreichischen Almwirtschaft verantwortlich.
Der UBV Salzburg fordert den Präsidenten der LWK Salzburg den Obmann der Salzburger Almwirtschaft und die Vollversammlung auf, sich unverzüglich für eine Lösung des Almproblems einzusetzen.

Antrag 3 – Landesförderung
Insektenschonende Mähtechnik wird im neuen ÖPUL nicht ausreichend abgedeckt (nur Aufbereiter-Verzicht). Daher fordert der UBV Salzburg die LWK Salzburg auf, eine Landesförderung (ca. 175 Euro/ha) für den Einsatz oszillierender Mähtechnik zu erwirken. Diese Maßnahme würde die Bergbauernbetriebe stärken und ein zusätzlicher Anreiz sein die Artenvielfalt in Salzburg zu fördern.

Antrag 4 – Übernahme SV-Beiträge als Teuerungsausgleich
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg fordert die Bundesregierung und den Nationalrat auf, in den Jahren 2023 und 2024 als Teuerungsausgleich für je ein Quartal die Sozialversicherungsbeiträge der Bauern zu übernehmen. Das wäre eine einfach durchführbare Sofortmaßnahme für alle Landwirte.

Antrag 5 – Waldfonds
350 Mio. Euro wurden von Ministerin Köstinger 2020 als Waldfonds zur Unterstützung der Forstwirtschaft zugesagt. 2021 wurden die ersten 120 Mio. Euro ausbezahlt. Auf Grund von Schwierigkeiten bei den Ansuchen und der Erfüllung der Voraussetzungen zum Erhalt der Förderungen wurde der Fonds dann auf 3 Jahre aufgeteilt. Es ist nach wie vor nicht nachvollziehbar, wer für welche Projekte wieviel Geld bekommt oder bekommen hat.
Der Präsident und die Vollversammlung der LWK Salzburg fordern den Landwirtschaftsminister auf, eine Datenbank einzurichten aus der ersichtlich ist, wer wieviel für welche Maßnahme aus dem Waldfonds erhalten hat. Alle Förderungen die 1.000 Euro überschreiten sollen einfach unbürokratisch und schnell einsehbar sein. Es ist ganz wichtig für die Land- und Forstwirte zu wissen, wofür und von wem das ihnen zugeschriebene Geld verwendet wird.

Anträge des UBV am 25. Mai 2022

Zur Vollversammlung der LWK Salzburg am 25. Mai 2022 wurden folgende Anträge eingereicht:

Antrag 1
Die GAP 2023 schreibt den Naturschutz und die Biodiversität alleinig der Land- und Forstwirtschaft zu. Daher fordert der UBV Salzburg die LK Salzburg auf, sich dafür einzusetzen, dass die finanziellen Mittel für die Ländliche Entwicklung, die an Gemeinden und Städte ausbezahlt werden, an Naturschutzflächen und die naturnahe Bewirtschaftung von Böschungen, Parkplätzen, Kreisverkehren und dgl. gebunden werden.

Antrag 2
Im Informationsblatt der LK Salzburg (Salzburger Bauer) werden fast wöchentlich Falschinformationen verbreitet. Beispiel: GAP geht mit Ministerratsbeschluss in Zielgerade
Der UBV Salzburg fordert die LK Salzburg auf, stets ehrliche und sachlich richtige Beiträge zu veröffentlichen.

Antrag 3 – Strategieplan für die Salzburger Landwirtschaft
Der UBV Salzburg fordert die LK Salzburg auf, einen Strategieplan für die Salzburger Landwirtschaft zu erstellen. Dieser soll in Richtung Energie-Unabhängigkeit, eigene Futterversorgung und Zukunftssicherheit im Einklang mit Natur und Klimaschutz erstellt werden.

Antrag 4 – Hilfestellung Weide
Die neue EU-Weideverordnung stellt die Landwirte vor neue Herausforderungen. Darum sollten diese bei der Umsetzung unterstützt werden. Die Gesellschaft muss in Hinsicht auf den Viehtrieb sensibilisiert und aufgeklärt werden. Der UBV Salzburg fordert die LK Salzburg auf, rechtliche Rahmenbedingungen, die den Viehtrieb auf Öffentlichen Straßen erleichtern, auszuarbeiten, diese an die zuständigen Stellen zu übermitteln und sich für die Umsetzung einzusetzen.

Antrag 5
Von 7. bis 14. April 1997 fand in Österreich das Gentechnik-Volksbegehren statt, das über 1,2 Mio. Österreicher unterschrieben. Auch die Vollversammlung der Salzburger Landwirtschaftskammer unterstützte dieses Volksbegehren mit einem einstimmigen Beschluss. Die drei Forderungen des Volksbegehrens waren:

  1.  Kein Essen aus dem Genlabor in Österreich
  2.  Keine Freisetzung genmanipulierter Organismen in Österreich
  3. Kein Patent auf Leben!

Im Jahr 2014 haben mehr als eine halbe Million Kronen Zeitung-Leser die Kampagne mit dem rotweißroten Lebensmittelhändler Spar, Global 2000 und Arche Noah unterschrieben. Das Bürger-begehren aus Österreich zeigte Wirkung. Unsere alten Pflanzensorten wurden vor dem Zugriff der Agrarkonzerne, die den Handel und die Weitergabe mit exakt diesen verbieten wollten, gerettet.
Jetzt im Jahr 2022 gibt es von Seiten der EU sehr widersprüchliche Vorgaben. Einerseits ist es zu begrüßen, dass der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dass bei der Genscherentechnik in der Pflanzenzucht das Vorsorgeprinzip anzuwenden ist. Andererseits soll der Anbau alter Pflanzensorten, die ideal dem jeweiligen Klima der Region angepasst sind, durch bürokratische Hürden drastisch eingeschränkt werden. Der Verein Arche Noah in Schiltern (NÖ) dürfte dann von 206 Raritäten, die derzeit zum Verkauf angeboten werden, nur noch sechs weitergeben.
Diese Diskriminierung alter Pflanzensorten steht völlig im Gegensatz zu den Bemühungen einiger Frauen im Pinzgau, die ihr Heilwissen im Rahmen der Traditionellen Europäischen Heilkunden (www.teh.at) den heutigen Erfordernissen anpassen wollen.
Der Unabhängige Bauernverband stellt daher den Antrag, die Vollversammlung der Landwirtschafts-kammer soll die EU-Kommission auffordern, der Verbreitung alter Pflanzensorten in der Europäischen Union keine unnötigen bürokratischen Hürden entgegenzustellen.

Antrag 6 – Dringlicher Antrag – Biodiversitätsstrategie / Wiederherstellung der Natur
Art.4 – Lebensräume und Arten
• Ziele 2030 – 2040 – 2050 • 30 %–60 %-ige Verbesserung

Art. 7 – Durchgängigkeit von Flüssen
• Wiederherstellung von 25.000 km bis 2030

Art. 9 – Entwässerte, Landwirtschaftlich genutzte Moor-\Torfgebiete
• Zielvorgaben für Wiederherstellungsmaßnahmen, einschließlich Wiedervernässung:

Torfgebiete 30 % bis 2030, wovon ein Viertel wiedervernässt wird 50 % bis 2040, wovon die Hälfte wiedervernässt wird 70 % bis 2050, wovon die Hälfte wiedervernässt wird.
Der UBV Salzburg stellt daher den dringlichen Antrag, der Präsident möge sich für den sofortigen Stopp dieser Versumpfungsstrategie einsetzen.

Antrag 7 – Dringlicher Antrag – Aussetzung Umbruchsverbot
Die derzeitig schwierige Situation und die nicht gegebene Versorgungssicherheit in Österreich stehen im starken Widerspruch zur neuen GAP 2023. Um den Landwirten mehr Flexibilität und Freiheit zu geben, und ihre Bewirtschaftungsweise schnell und unbürokratisch ändern zu können und damit zum höheren Eigenversorgungsgrat beizutragen (zB Gemüse 58 % Eigenversorgung), sollte das Umbruchsverbot für Grünland in der nächsten GAP ausgesetzt werden.
Der UBV Salzburg fordert die LK Salzburg und den Präsidenten der LK Salzburg auf, sich dafür einzusetzen, dass das Umbruchsverbot für Grünland nicht in die nächste Förderperiode ab 2023 aufgenommen wird.

Anträge des UBV am 4. März 2022

Zur Vollversammlung der LWK Salzburg am 4. März 2022 wurden folgende Anträge eingereicht:

1. AntragAnpassung des Einheitswertes
Das Hochwasser und die Dürren der letzten Jahre zeigen uns, dass der Klimawandel die Landwirtschaft sehr stark trifft und fordert, dazu kommt noch die Entwertung der landwirtschaftlich genutzten Randstreifen an fliesenden und stehenden Gewässern durch Umweltauflagen.
Daher fordert der UBV Salzburg die LK Salzburg auf, sich bei der Bewertung der Flächen durch das Finanzamt für die Landwirte einzusetzen damit entwertete Flächen dementsprechend niedrig bewertet werden.

2. Antrag – Ungerechtfertigte Erhöhung der Kammerumlage
Bei der der Vollversammlung der LK Salzburg am 03.12.2021 wurde der Grundbetrag der Kammerumlage um 50 % erhöht. Diese Erhöhung ist in der derzeitigen Situation, in der sich die Landwirtschaft befindet, derart ungerechtfertigt das man fast meinen könnte die Standesvertretung der Bäuerinnen und Bauern arbeitet an deren Interessen vorbei.
Der UBV Salzburg fordert die LK Salzburg auf, diesen Beschluss sofort zurückzunehmen und die Ausgaben in der Verwaltung der LK Salzburg zu senken, anstatt die Landwirte in schwierigen Zeiten zu belasten.

3. Antrag – Gleichberechtigung
Frauen werden auch in der Landwirtschaft stark benachteiligt, ein gutes Beispiel dafür sind die Stundensätze bei der Betriebshilfe, die über den Maschinenring abgerechnet werden. Hier sind Unterschiede beim Stundensatz von bis zu fünf Euro nicht selten.
Der UBV Salzburg fordert die LK Salzburg und den Präsidenten der LK Salzburg auf, sich für eine Anpassung und garantierte Gleichsetzung der Stundensätze bei der Betriebshilfe von Frauen und Männern einzusetzen.

4. Antrag – Antibiotikaeinsatz in der Milcherzeugung
Der Einsatz von Antibiotika in der heimischen Milchwirtschaft ist enorm. Daher sollte es im Interesse aller sein diesen zu reduzieren. Als gezielte Maßnahme zur Reduktion der Verwendung von Antibiotika ist die Zellzahlobergrenze für S Qualität Milch auf 400.000 Zellen pro ml anzuheben.
Der UBV Salzburg fordert die LK Salzburg auf, sich für die Anhebung der Zellzahlobergrenze auf vierhunderttausend für die S Qualität Milch einzusetzen.

5. Antrag – Gasleitung
Von Salzburg nach Tirol ist eine Gasleitung geplant, um die Versorgungssicherheit in diesem Gebiet sicherzustellen. In Zeiten wie diesen ist eine solche Gasleitung nicht mehr relevant, denn eine Krise lehrt uns, dass eine dezentrale Energieversorgung wichtiger denn je ist. Daher sollte das Geld das für den Bau der Gasleitung geplant war in den Ausbau Erneuerbarer Energien und den Bau von Biomassekraftwerke investiert werden.
Der UBV Salzburg fordert die LK Salzburg auf, sich für den sofortigen Stopp des Baus der Gasleitung von Salzburg nach Tirol einzusetzen und diese finanziellen Mittel für den Ausbau Erneuerbarer Energien bereitzustellen.

6. Antrag – Medien
Die Landwirtschaft wird täglich von diversen Seiten in kein gutes Licht gerückt. Die Standesvertretung schaut dabei nur zu. Daher sollte die Landwirtschaftskammer die Landwirtschaft nach außen besser vertreten und unter anderem den ORF und andere Medien einbinden und diese bei Berichten im Hintergrund unterstützen damit eine korrekte und sachliche Berichterstattung stattfindet.
Der UBV Salzburg fordert die LK Salzburg auf, sich mehr für die sachliche und korrekte Berichterstattung über die Land- und Forstwirtschaft in sämtlichen Medien einzusetzen.

7. Antrag – Holzpreis
Es ist unverständlich, dass die Preise für Leimbinder um 200 Euro/m3, für OSB-Platten um 280 Euro/m3, für KVH um170 Euro/m3 und für Kantholz um 120 Euro/m3 gestiegen sind, der Bauer oder Forstwirt aber mit einer Preiserhöhung von 30 Euro/m3 abgefertigt wird.
Der UBV-Salzburg fordert den Obmann des Waldverbandes und den Präsidenten der LWK sowie die Vollversammlung der LWK-Salzburg auf, sich dafür einzusetzen, dass der Einkaufspreis für Fichten- und Tannen-Rundholz mindestens 180 Euro/m3 netto beträgt.

8. Antrag – Blühflächen / Naturschutzflächen
Die Landwirte müssen 7 % ihrer Nutzfläche für Umweltmaßnahmen und sollen darüber hinaus auch Blühflächen für den Naturschutz zur Verfügung stellen. Es wäre sinnvoll, dass Gemeinden öffentliche Flächen wie Böschungen, Parkplätze, Kreisverkehre und dgl. auch als Blühflächen anlegen und betreuen.
Der UBV-Salzburg stellt daher den Antrag die Landwirtschaftskammer soll sich mit den Gemeinden in Verbindung setzen und einwirken bzw. unterstützen das möglichst alle brauchbaren Flächen dem Naturschutz zur Verfügung gestellt werden.

9. Antrag – Grüner Grundverkehr
Aus unseren Erfahrungen und jetzt auch aus dem Rechnungshof Bericht ist klar zu erkennen, dass der Grüne Grundverkehr nicht im Rahmen des Gesetzes abläuft und in den Grundverkehrskommissionen zum Schaden der Bauern gearbeitet wird.
Der UBV-Salzburg stellt daher folgenden dringlichen Antrag:
Der Präsident und die Vollversammlung der LWK-Salzburg fordern den zuständigen Landesrat auf, sofort eine Verordnung zu erlassen bzw. ein Gesetz auf den Weg zu bringen damit alle Grundverkäufe die Grünland, Almen oder Wald betreffen zwingend veröffentlicht werden müssen. Nur wenn wirkliche Transparenz gegeben ist, haben die echten Bauern eine Chance Landwirtschaftlichen Grund zu erwerben.

Anträge des UBV am 3. Dezember 2021

Zur Vollversammlung der LK Salzburg am 3. Dezember 2021 wurden folgende Anträge seitens des UBV eingereicht:

Antrag 1
Mit 01.01.2016 trat in Österreich die Registrierkassenpflicht in Kraft. Seit diesem Datum liegen die Grenzen der Registrierkassenpflicht unverändert bei 15.000 Euro Jahresumsatz oder bei 7.500 Euro Bar-Einnahmen. Seither sind jedoch die Betriebsmittel stark angestiegen, was dazu geführt hat, dass die Grenzen immer schneller erreicht werden.
Daher fordert der UBV Salzburg die Landwirtschaftskammer Salzburg sowie den Präsidenten auf, sich dafür einzusetzen, dass die Grenzen für die Registrierkassenpflicht an die Teuerung angepasst werden.

Dringlicher Antrag 2
Die Vizepräsidentin Elisabeth Hölz sollte mit sofortiger Wirkung aus ihrer Position zurücktreten und den hoch bezahlten Posten für Claudia Entleitner frei machen.
Seit jeher sind der Posten der Vizepräsidentin und die Funktion der Landesbäuerin eng miteinander verbunden, daher fordert der UBV Salzburg den Präsidenten der LK Salzburg auf, die derzeitige Vizepräsidentin zum Rücktritt aufzufordern und die derzeitige Landesbäuerin Claudia Entleitner mit dem vollen Gehaltsbezug als Vizepräsidentin der Landwirtschaftskammer Salzburg dafür einzusetzen.

Antrag 3
Die Importe von Agrarprodukten aus Nicht-EU-Ländern wirken sich sehr negativ auf unsere Landwirtschaft, auf die Umwelt und auf unsere gesamte Volkswirtschaft aus.
Der UBV Salzburg fordert die zuständigen Stellen auf, dafür zu sorgen, dass nur Produkte, die nach unseren Standards produziert wurden, bei uns verkauft werden dürfen.

Antrag 4
Da man in den Medien öfter von einem drohenden totalen Energieausfall hört, muss man eine Notversorgung für die Landwirtschaft einrichten.
Der UBV Salzburg fordert die Landwirtschaftskammer Salzburg auf, einen konkreten Not-Versorgungsplan für die Landwirtschaft auszuarbeiten.

Antrag 5
Die UTP-Richtlinie sollte mit 1. Nov. 2021 bereits umgesetzt sein. Ministerin Köstinger und unsere Interessensvertretung ziehen Strafzahlungen einer zeitgerechten Umsetzung scheinbar vor.
Der UBV Salzburg fordert die LK Salzburg auf, sich bei den zuständigen Stellen für eine sofortige Umsetzung der UTP-Richtlinie einzusetzen.

Antrag 6
Die Ausgaben für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Futtermittel, Düngemittel, Diesel, Strom, Sozialversicherung etc.) werden immer teurer, während die Einnahmen für unsere Produkte und die Ausgleichszahlungen stagnieren.
Der UBV Salzburg fordert die LK Salzburg auf, sich für eine entsprechende Steigerung auf der Einnahmenseite wie z.B. Indexanpassung bei den zuständigen Stellen einzusetzen.

Antrag 7
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg fordert die Bundesregierung auf, eine steuerliche Entlastung beim Agrardiesel für die Land- und Forstwirtschaft im Zuge der kommenden Steuerreform festzulegen.

Dringlicher Antrag 8
Reformierung der Agrarmarkt Austria (AMA) mit dem Ziel enorm Kosten einzusparen und die Verwaltung an die Anzahl der Höfe anzupassen. Es kann nicht sein, dass jedes Jahr 1.530 Landwirte ihre Stalltür für immer schließen und die AMA jährlich um mindestens eine Million mehr an Fördermitteln benötigt, die den Landwirten zusteht. Die AMA sollte dabei nicht länger als Auffanglager von BOKU Absolventen verwendet werden. Es muss nachhaltig der bürokratische Aufwand gesenkt und die jährlichen Ausgaben an die Anzahl der Betriebe angepasst werden.
Der UBV Salzburg fordert die LK Salzburg und den Präsidenten der LK Salzburg auf, sich für die Reformierung der Agrarmarkt Austria einzusetzen und dabei die genannten Punkte umzusetzen.

Dringlicher Antrag 9
Verpflichtende Herkunftskennzeichnung auch in der Gastronomie umsetzen!
Im derzeitigen Regierungsprogramm ist die allumfassende, verpflichtende Herkunftskennzeichnung niedergeschrieben. Mit großer Verwunderung ist nun zu erfahren, dass sich vor allem die ÖVP gegen eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung, in der Gastronomie und Hotellerie ausspricht. Dies ist aus landwirtschaftlicher Sicht völlig unakzeptabel, da vor allem in der Gastronomie der größte Teil an ausländischen Lebensmitteln verarbeitet und verkocht wird.
Daher stellt der UBV Salzburg den Dringlichkeitsantrag an die Vollversammlung der LK Salzburg, sie möge beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass auch in der Gastronomie und Hotellerie eine durchgehende und verpflichtende Herkunftskennzeichnung der verwendeten Lebensmittel umgesetzt wird.

Dringlicher Antrag 10
Eindeutige Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel mit Palmöl und Kokosöl
Die Lebensmittelindustrie setzt in vielen Fertigprodukten häufig Palmöl ein. Für die Gewinnung von Palmöl werden laut WWF Wälder gerodet, Orang-Utans und Tiger aus ihrem Lebensraum verdrängt. Außerdem sagen Experten, dass Palmöl an der Entstehung von Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes beteiligt ist. Palmöl schmeckt ähnlich wie Butter und verleiht Speisen eine streichfeste, cremige Konsistenz. Bei Zimmertemperatur ist das Fett fest, bei Körpertemperatur schmilzt es. In folgenden Produkten wird häufig Palmöl verwendet: Butter und Margarine, Schokolade und Pralinen, Kekse, Brotaufstriche, Schokocremes, Babynahrung, Fertiggerichte,Tütensuppen
Kosmetikartikel können sogenannte Tenside und Emulgatoren enthalten, die aus Palmöl-Bestandteilen hergestellt wurden. Tatsache ist, dass in vielen Lebensmitteln tierische Produkte durch Palmöl bzw. Kokosöl ersetzt werden.
Der UBV Salzburg stellt an die Vollversammlung der LK Salzburg den Antrag, sie möge beschließen:
Der zuständige Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein wird aufgefordert, gesetzliche Maßnahmen auszuarbeiten und dem Nationalrat eine Beschlussfassung vorzulegen, die eine klarere und eindeutigere Kennzeichnungspflicht für Produkte mit Palmöl oder Kokosöl festlegen.

Dringlicher Antrag 11
Sofortige Corona Entschädigung der Landwirte durch die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge für mindestens ein Jahr von der Republik Österreich.
Der enorme Kaufkraftverlust und die reelle Teuerung von ca. 25 % in diesem Jahr sind für die aktiven Bauern nicht mehr tragbar. Daher fordert der UBV für die Bauern die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge für ein Jahr durch den Staat Österreich. Am Anfang der Corona-Krise wurde klar, wie wichtig die Grundversorgung durch die Landwirtschaft ist. Jetzt, nach zwei Jahren mit mehreren Lockdowns und explodierenden Preisen stellt sich heraus, dass die Landwirtschaft als großer Verlierer aus der Krise geht. Die Gastronomie wurde mit Entschädigungen und dem ermäßigtem Mehrwertsteuersatz mehr als gut über die Lockdowns gebracht. Wenn immer deutlicher erkennbar wird, dass einzelne Unternehmen viele Millionen Euro als Entschädigung erhalten haben, dann steht auch den Bauern und Bäuerinnen eine vergleichbare und angemessene Unterstützung zu.
Daher stellt der UBV Salzburg den Dringlichkeitsantrag an die Vollversammlung der LK Salzburg, sie möge beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Beschluss zu fassen, um die Sozialversicherungsbeiträge der Bäuerinnen und Bauern für ein Jahr zu übernehmen und damit die Landwirtschaft für die Folgen der Corona-Krise zu entschädigen.

Antrag des UBV am 19. März 2021

EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste

Der geplante Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste geht zu weit und käme bei einer Reihe von Lebensmitteln (unter anderem Milch mit einem Fettgehalt von mehr als 3,6 %) einem Werbeverbot gleich. Das wesentliche Ziel der novellierten Richtlinie ist Kinder von unangebrachten Werbungen über ungesunde Lebensmittel fernzuhalten. Dabei bringt dies unzählige Nachteile für die österreichischen sowie europäischen Bauern, denn die tatsächliche Umsetzung der insgesamt drei betroffenen Gesetze (das Audiovisuellen Mediendienste Gesetz, das KommAustria Gesetz und das ORF Gesetz) hätten katastrophale Auswirkungen auf unsere Landwirtschaft. Die von Familienbetrieben mit durchschnittlich 32 Rindern, 109 Schweine, 29 Schafen und 11 Ziegen gekennzeichnet ist. Die Landwirte müssen sich tagtäglich dem beinharten, globalen Wettbewerb stellen und den Preisdruck von großen Konzernen standhalten. Der Strukturwandel ist seit Jahren unaufhaltbar. Zusätzlich sind besonders Kleinbauern in Folge von Corona unendlichen Herausforderungen konfrontiert. Die stillstehende Gastronomie und Hotellerie sowie der Stopp von Milchlieferungen an Schulen treiben nicht nur die bäuerliche Wirtschaft in den Ruin.

Im Sinne einer zukunftsorientierten Denkweise und eines langfristigen Erfolgs der österreichischen Landwirtschaft, stellen die unterzeichnenden LWK Räte der UBV Salzburg folgenden Antrag:
Der Präsident der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg sowie die gesamte Vollversammlung mögen sich mit dem geplanten Gesetzesentwurf auseinandersetzen und dem Werbeverbot von sämtlichen landwirtschaftlichen Produkten entgegenwirken. Handeln, bevor es zu spät ist.

Antrag des UBV am 4. Dezember 2020

Antrag
Der Klimawandel stellt die Land- und Forstwirtschaft vor immer größeren Herausforderungen, gleichzeitig ist der Holzpreis auf Grund massiver Waldschäden und sehr vielen Holzeinfuhren für die Waldbesitzer nicht mehr kostendeckend. Die Einnahmen aus dem Forst sind für die Bauern weggefallen. Trotzdem wird das größte Wärme und Stromkraftwerk in der Stadt Salzburg mit Schweröl und Gas betrieben. Der UBV-Salzburg stellt daher folgenden Antrag:
Der Präsident und die Vollversammlung der LWK-Salzburg fordern den Landeshauptmann, als Aufsichtsrats-Vorsitzenden und den für Energie zuständigen Landesrat auf, so auf die Salzburg-AG als Betreiber einzuwirken, dass das Heizkraftwerk Salzburg-Mitte so schnell wie möglich auf erneuerbare und nachwachsende Rohstoffe bzw. Energie umgestellt wird.

Das Heizkraftwerk Salzburg Mitte ist ein Fernwärmekraftwerk und ein Kraftwerk zur Stromerzeugung.

Typ: Heizkraftwerk, Stromkraftwerk
Primärenergie: Fossile Energie
Brennstoff: Schweröl, Stadtgas
Leistung: 127 Megawatt thermisch, 85 MW elektrisch

Betreiber: Salzburg AG
Projektbeginn: 1999
Betriebsaufnahme: 2001 – 2003
Feuerung: Gasturbine & Abhitzekessel, Schwerölkessel
Schornsteinhöhe: 70 m

Eingespeiste Energie pro Jahr: 314,43 Mio. kWh Strom,  322,485 Mio. kWh Wärme GWh
Engpassleistung
elektrisch Gasturbine 54 700 kW
elektrisch Dampfturbine 28 960 kW
thermisch 127 000 kW

Das Kraftwerk ist mit einer Schweröl-befeuerten GUD-Anlage (Gas und Dampf) ausgestattet. Es leistet 127 MW thermisch und 85 MW elektrisch, die Jahreserzeugung liegt bei 322,485 Mio. kWh Wärme und 314,43 Mio. kWh Strom. Der Schwerölkessel (Baujahr 2001) hat eine Brennstoffwärmeleistung von 90.000 kW, Gasturbine mit Abhitzekessel (2003) von 165.600 kW. Die Engpassleistung beträgt 54.700 kW elektrisch (Gasturbine), 28.960 kW elektrisch (Dampfturbine), 127.000 kW (thermisch).
Das Heizkraftwerk versorgt 34.000 Haushalte mit Strom und 27.000 weitere mit Wärme, insbesondere aber auch die Landeskrankenanstalten Salzburg.[8]
Für die Kühlung werden etwa 3000 Kubikmeter Salzachwasser stündlich entnommen, und aus naturschutzrechtlichen Gründen mit höchstens 10 Grad mehr als bei der Entnahme wieder rückgespeist.
Seit der Einbindung der Abwärmeschiene Süd (AWS) und des Biomasse-Heizkraftwerks Siezenheim kann das Kraftwerk im Sommer zeitweise vollständig abgeschaltet werden, und die Stadt wird mit erneuerbare Energie und Abwärme versorgt.