Anträge des UBV am 22. März 2023

Anträge des UBV an die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Steiermark am 22. März 2023

Antrag 1
Neuregelung – Behandlung von eingebrachten Anträgen durch die Fraktion

Die Geschäftsordnung zum Verlauf der Vollversammlung zu diesen Themen sollte abgeändert werden. Wir schlagen dazu eine offene, persönliche Abstimmung vor, damit man auch weiß, wer will eine offene, rasche Diskussion und Umsetzung von Bauernanliegen und wer will lieber weiter im Hinterstübchen agieren. Ergänzend dazu schlagen wir vom UBV vor, dass die jeweiligen Berichte vom Kammerpräsidium und vom Agrarlandesrat 10 Tage vor der jeweiligen Vollversammlung schriftlich an alle Fraktionen bzw. Mitglieder übermittelt werden. Damit können alle Fraktionen Themen, die fehlen – jedoch diskutiert werden müssen, schriftlich einbringen, sodass man in der Vollversammlung nicht immer hinter den Themen nachhinken.

Antrag 2
Neuverhandlungen – Nachverhandlungen der GAP ab 2023

Die Vollversammlung Landwirtschaftskammer Steiermark fordert die gesamte Bundesregierung sowie den Agrarminister auf, die GAP neu zu verhandeln, jedenfalls nachzuverhandeln. Das derzeit am Tisch liegende Papier ist unbrauchbar und ruiniert den Bauernstand. Wir wollen faire, gleiche Spielregeln, wie jede andere Berufsgruppe in diesem Land. Der vorliegende Beschluss zur neuen GAP garantiert keinen fairen Wettbewerb für die Bauern und ihre Erzeugnisse in Europa. Als Basis für die notwendigen Korrekturen bei einer Neuverhandlung finden sich die zentralen Punkte im offenen Brief an Bundesminister Totschnig und die Präsidenten der Landwirtschaftskammern zusammengefasst.

Antrag 3
Gesetzlicher Schutz von Flächen zur Erzeugung von Lebensmitteln – keine PV-Anlagen auf Acker und Grünland ohne konkrete Zustimmung der Eigentümer

Die Vollversammlung der LK Steiermark fordert die steirische Landesregierung und die österreichische Bundesregierung auf, einen gesetzlichen Schutz der landwirtschaftlichen Flächen für die Erzeugung von Lebensmitteln zu fixieren. Es braucht Vorrangflächen für die Erzeugung regionaler Lebensmittel. Nur so sichert man die regionale Versorgung mit Essen und schützt die Bürger vor Abhängigkeiten durch Importe. Eine solche gesetzliche Verankerung ist unmittelbar zu gestalten und zu beschließen. Für das Ziel erneuerbare Energien mittels Photovoltaik ist auch gesetzlich festzuhalten, dass die derzeit nicht genutzten Industriebrachen wie sonstigen Brachen sowie bestehende wie neu zu errichtende öffentliche Gebäude verbindlich für diese Ziele verwendet werden.

Antrag 4
Eine Milliarde Euro für den Neu-/Umbau von Tierwohlstallungen in der Schweinehaltung sowie Absatzgarantie für die in Tierwohl-Stallungen gehaltenen Tiere. Gleiche Spielregeln für alle im LEH vertriebenen Lebensmittel (auch alle Importwaren)

Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Steiermark fordert die österreichische Bundesregierung und die steirische Landesregierung auf, eine Investitionsmilliarde für den Umbau bzw. Neubau von Tierwohlstallungen – ausschließlich die Schweinehaltung betreffend – bereit zu stellen. Weiters werden beide Regierungen aufgefordert, die Spielregeln hinsichtlich „Handel mit Lebensmitteln“ so zu gestalten, dass nur mehr solche Lebensmittel aus tierischer wie pflanzlicher Erzeugung im LEH (Lebensmitteleinzelhandel) verkauft werden dürfen, welche die gleichen Auflagen bei der Produktion erfüllen, wie dies bei uns seitens der EU, der Republik Österreich sowie durch Medien, dem LEH und von diversen NGOs täglich gefordert wird.

Antrag 5
Wasserwirtschaftsplan mit Wasserrecht für die Land- und Forstwirtschaft. Erstellung eines Wasserwirtschaftsplans für die Land- und Forstwirtschaft (inkl. gesetzlich verankertes Recht für die betriebliche Wassernutzung) durch das Land Steiermark. Aktivierung & Forcierung der Waldbrandprävention auf Landes- & Bezirksverwaltungsebenen sowie in Gemeinden

Die Vollversammlung der LK Steiermark fordert die österreichische Bundesregierung und die Landesregierung auf, umgehend einen Wasserwirtschaftsplan zu erarbeiten, der gesetzlich im Verfassungsrang der Landwirtschaft die Nutzung des Wassers für die regionale Erzeugung von Lebensmitteln sichert. Dazu soll auch gesetzlich festgeschrieben werden, dass alle bereits gebauten oder in Bau bzw. in Planung befindlichen Wasserrückhaltebecken so gebaut werden oder nachgerüstet werden müssen, dass sie Regenwasser oder Schmelzwasser permanent speichern können. Dieses Speicherwasser soll als Reserve für die Erzeugung von Lebensmittel durch Bauern genutzt werden können. Weiters ist gesetzlich festzuhalten, dass man entlang der großen steirischen/österreichischen Flüsse Wasserspeicheranlagen baut, wo Wasser aus den Flüssen gespeichert werden kann.

Antrag 6
Teuerungs-Entlastung – Teuerungsausgleich
Es braucht konkrete Sofort-Maßnahmen als Teuerungsausgleich durch den Staat

Die Vollversammlung der LK Steiermark fordert daher die österreichische Bundesregierung sowie die jeweiligen Landesregierungen auf, eine langfristige Maßnahme zur Stärkung und Weiterentwicklung der Bauern eine nicht rückzahlbare Investitionsförderung je Mitarbeiter in der Land- und Forstwirtschaft in der Höhe von 1.500 Euro für 12 Monate = 18.000 Euro umzusetzen.
Mit einem gesamten Investitionsvolumen als Förderung von rund 7,2 Milliarden Euro (Das sind 2 x die Gehaltserhöhungen bei den Beamten ohne Investitionsverpflichtung in Österreich) schafft man einen entscheidenden Impuls im ländlichen Raum. Die nicht rückzahlbare Investitionsförderung wird innerhalb von maximal 2 Jahre ausbezahlt – ausschließlich für Investitionen in Österreich bzw. mit österreichischen Partnern und gilt rückwirkend ab 2020. Diese Investitionsförderung löst in weiterer Folge bis zu 18 Milliarden Euro an Investitionen innerhalb von 3 Jahren aus. Das ist genau der notwendige Schub für den ländlichen Raum, welchen dieser dringend braucht.

Zu den ausführlichen Anträgen: UBV STMK Anträge März 2023 (829 Downloads )

Anträge des UBV am 14. Dezember 2022

Anträge des UBV an die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Steiermark am 14. Dezember 2022

Antrag 1: Neuverhandlung – Nachverhandlung der GAP ab 2023
Die Vollversammlung Landwirtschaftskammer Steiermark fordert die gesamte Bundesregierung sowie den Agrarminister auf, die GAP neu zu verhandeln, jedenfalls nachzuverhandeln. Das derzeit am Tisch liegende Papier ist unbrauchbar und ruiniert den Bauernstand. Wir wollen faire, gleiche Spielregeln, wie jede andere Berufsgruppe in diesem Land. Der vorliegende Beschluss zur neuen GAP garantiert keinen fairen Wettbewerb für die Bauern und ihre Erzeugnisse in Europa. Als Basis für die notwendigen Korrekturen bei einer Neuverhandlung finden sich die zentralen Punkte im offenen Brief an Bundesminister Totschnig und die Präsidenten der Landwirtschaftskammern zusammengefasst. UBV STMK offener Brief an Minister und LK-Präsidenten (769 Downloads )

Antrag 2: Gesetzlicher Schutz von Flächen zur Erzeugung von Lebensmitteln – Keine PV-Anlagen auf Acker und Grünland – Ausnahme: Grenzertragsböden
Die Vollversammlung der LK Steiermark fordert die steirische Landesregierung und die österreichische Bundesregierung auf, einen gesetzlichen Schutz der landwirtschaftlichen Flächen für die Erzeugung von Lebensmitteln zu fixieren. Es braucht Vorrangflächen für die Erzeugung regionaler Lebensmittel. Nur so sichert man die regionale Versorgung mit Essen und schützt die Bürger vor Abhängigkeiten durch Importe. Eine solche gesetzliche Verankerung ist unmittelbar zu gestalten und zu beschließen. Für das Ziel erneuerbare Energien mittels Photovoltaik ist auch gesetzlich festzuhalten, dass die derzeit nicht genutzten Industriebrachen wie sonstigen Brachen sowie bestehende wie neu zu errichtende öffentliche Gebäude verbindlich für diese Ziele verwendet werden.

Antrag 3: Eine Milliarde Euro für den Neu-/Umbau von Tierwohlstallungen in der Schweinehaltung sowie Absatzgarantie für die in Tierwohl-Stallungen gehaltenen Tiere
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Steiermark fordert die österreichische Bundesregierung und die steirische Landesregierung auf, eine Investitionsmilliarde für den Umbau bzw. Neubau von Tierwohl-stallungen – ausschließlich die Schweinehaltung betreffend – bereit zu stellen. Weiters werden beide Regierungen aufgefordert, die Spielregeln hinsichtlich „Handel mit Lebensmitteln“ so zu gestalten, dass nur mehr solche Lebensmittel aus tierischer wie pflanzlicher Erzeugung im LEH (Lebensmitteleinzelhandel) verkauft werden dürfen, welche die gleichen Auflagen bei der Produktion erfüllen, wie dies bei uns seitens der EU, der Republik Österreich sowie durch Medien, dem LEH und von diversen NGOs täglich gefordert wird.

Antrag 4: Wasserwirtschaftsplan mit Wasserrecht für die Land- und Forstwirtschaft. Erstellung eines Wasserwirtschaftsplans für die Land- und Forstwirtschaft (inkl. gesetzlich verankertes Recht für die betriebliche Wassernutzung) durch das Land Steiermark. Aktivierung & Forcierung der Waldbrandprävention auf Landes- & Bezirksverwaltungsebenen sowie in Gemeinden
Die Vollversammlung der LK Steiermark fordert die österreichische Bundesregierung und die Landesregierung auf, umgehend einen Wasserwirtschaftsplan zu erarbeiten, der gesetzlich im Verfassungsrang der Landwirtschaft die Nutzung des Wassers für die regionale Erzeugung von Lebensmitteln sichert. Dazu soll auch gesetzlich festgeschrieben werden, dass alle bereits gebauten oder in Bau bzw. in Planung befindlichen Wasserrückhaltebecken so gebaut werden oder nachgerüstet werden müssen, dass sie Regenwasser oder Schmelzwasser permanent speichern können. Dieses Speicherwasser soll als Reserve für die Erzeugung von Lebensmittel durch Bauern genutzt werden können. Weiters ist gesetzlich festzuhalten, dass man entlang der großen steirischen/österreichischen Flüsse Wasserspeicheranlagen baut, wo Wasser aus den Flüssen gespeichert werden kann. So schafft man eine sichere Wasserversorgung für die landwirtschaftliche Produktion. Im Zusammenhang mit der Betreibung einer Teichwirtschaft sowie der Stromgewinnung für den Eigenbedarf mittels Wasserkraft sind die gesetzlichen Vorgaben so anzupassen, dass eine jeweils rasche, unbürokratische Umsetzung gewährleistet ist.

Zu den ausführlichen Anträgen: UBV STMK Anträge Dezember 2022 (765 Downloads )

Anträge des UBV am 6. Juli 2022

Anträge des UBV an die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Steiermark am 6. Juli 2022

Antrag 1: Teuerung – Es braucht konkrete Sofort-Maßnahmen als Teuerungsausgleich durch den Staat
Antrag 2: Markt – Spielregeln LEH: gleiche Produktionsauflagen für Importwaren
Antrag 3: Markt – Spielregeln: Kontrolle Lebensmittelhandel
Antrag 4: Leistungsabgeltung für die Gestaltung von Kulturland
Antrag 5: Leistungsabgeltung für die CO2 Speicherung und der Sauerstoff Erzeugung
Antrag 6: Nationale Abgeltung aller Leistungen, die nicht in der GAP enthalten sind
Antrag 7: Sofortiger Ausstieg Österreichs aus den Russland-Sanktionen
Antrag 8: Wasserwirtschaftsplan mit Wasserrecht für die Land- und Forstwirtschaft
Antrag 9: Teuerungsausgleich – Langfristige Maßnahme durch nicht rückzahlbare Investitions-Förderung
Antrag 10: Verbot des Patents auf Saatgut

UBV STMK Anträge Juli 2022 (515 Downloads )

Anträge des UBV am 25. März 2022

Anträge des UBV an die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Steiermark am 25. März 2022

1) Die sofortige Abgeltung der Inflation – seit dem EU-Beitritt gibt es eine nicht abgegoltene Inflation in der Höhe von mehr als 60 Prozent
2) Die sofortige Kontrolle des Handels mit Lebensmitteln beim Lebensmittelhandel
3) Die sofortige Einführung von echten, fairen Spielregeln
4) Die konkrete, leistungsgerechte Abgeltung aller erbrachter Leistungen der Bauern wie z.B. die bisher gratis erbrachte Leistung der Gestaltung von Kulturlandschaft
5) Die konkrete Abgeltung der bisher gratis erbrachten Leistung der Speicherung von CO2 und der Erzeugung von Sauerstoff
6) Die konkrete nationale Abgeltung aller erbrachten Leistungen durch die Land- und Forstwirte, die nicht über GAP Maßnahmen abgegolten werden
7) Eine Investitionsprämie als Verlustausgleich für die Schäden von COVID Maßnahmen sowie die ungerechtfertigten Teuerungen am Beispiel Energie bzw. Sprit von 1.500 Euro je Monat und Arbeitskraft in der Landwirtschaft für ein Jahr

UBV STMK Anträge März 2022 (353 Downloads )

Anträge des UBV am 1. Oktober 2021

Anträge des UBV an die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Steiermark am 1. Oktober 2021

Antrag 1
Die Vollversammlung der LK Steiermark fordert die Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger auf,

  • eine Auflistung der gesamtem geplanten Budgetmittel für die Überlegungen zu QPlus darzulegen. Ergänzt mit einer Dokumentation, wie die Geldflüsse und Beträge aussehen, und wie viel Geld vom Gesamtbudget tatsächlich beim Bauern landet
  • die Offenlegung der Verträge zwischen AMA, dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und den Q-Plus-Vertragspartnern
  • die deutliche Reduktion des bürokratischen Aufwandes und eine dem Index angepasste Wertanpassung von Q-Plus, um jene Höhe der Unterstützung zu erreichen, wie sie inflationsangepasst seit dem Ende der Mutterkuhprämie nötig ist
  • Das Ziel ist am Ende die „alte Mutterkuhprämie“, die unkompliziert umgesetzt wird.
Antrag 1 Vollversammmlung Okt. 2021 (545 Downloads )

Antrag 2
Die Vollversammlung der LK Steiermark fordert Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger und die Österreichische Bundesregierung auf,

  • Eine gesetzliche Basis zu schaffen, dass der LEH auf den Einkaufspreis bei Lebensmitteln maximal 100% aufschlagen darf. Das bedeutet in der Praxis: Kauft der  LEH z.B. Milch irgendwo auf dieser Welt auf Märkten um 35 Cent ein, darf er hier nur 70 Cent beim Verkauf verlangen. Kauft er Milch um 70/75 Cent in der Region  ein, kann er diese um 1,40/1,50 Euro verkaufen. Damit hat er einen doppelten Deckungsbeitrag. So wird dem Preisdumping ein Riegel vorgeschoben. Die regionale Produktion wird für den LEH ökonomisch interessanter. Mit regionalen Lebensmitteln leisten wir zudem einen konkreten Beitrag zum Klimaschutz.
  • Ein Gesetz zu schaffen, das ein Verbot des Verkaufs bzw. des Importes von Lebensmittel aus Ländern vorsieht, wo Urwald für die Produktion gerodet wurde.
  • Ein Gesetz zu schaffen, das ein Verbot des Imports bzw. des Verkaufs von Lebensmitteln vorsieht, die nicht die gleichen Vorgaben in der Produktion haben, wie die hier erzeugten Lebensmittel.
  • Eine gesetzliche Basis zu schaffen, dass es wieder eine konkrete Kontrolle bei Import von Lebensmitteln in Europa gibt, egal woher diese kommen. Die Kontrolle ist von der Arbeiterkammer, der Landwirtschaftskammer und der AMA umzusetzen.

Bei allen 4 Punkten muss ein Fehlverhalten den Entzug der Handelslizenz zur Folge haben.

Antrag 2 Vollversammlung Okt. 2021 (538 Downloads )

Antrag 3
Die Vollversammlung der LK Steiermark fordert Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger und die Österreichische Bundesregierung auf,

  • Eine gesetzliche Basis zu schaffen, damit die Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft zukünftig wie die meisten anderen Produkte mit einem Mehrwertsteuersatz von 20 % verkauft werden können.
Antrag 3 Vollversammlung Okt. 2021 (535 Downloads )

Anträge des UBV am 2. Juli 2021

Anträge des UBV an die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Steiermark am 2. Juli 2021

Antrag 1
Die Vollversammlung der LK Steiermark tritt an den Nationalrat mit dem Ersuchen heran, der Nationalrat möge beschließen,

  • die Anhebung der Obergrenze für außerlandwirtschaftliche Nebentätigkeiten von derzeit 40.000 Euro auf 80.000 zu erhöhen, als eine wesentliche und dringende Maßnahme, um das Überleben bäuerlich geführter kleinerer und mittlerer Familienbetriebe (wieder) zu ermöglichen.
  • die Anpassung und Erweiterung der Liste bäuerlicher Urprodukte in der Urprodukteverordnung (BGBl. II 2008/410) durch Evaluierung und Novellierung derselben. Dies stellt ebenfalls eine wichtige Maßnahme dar, die zur dringend notwendigen Verbesserung der Einkommenssituation bäuerlicher Familien, die seit drei Jahren einen deutlichen Einkommensverlust (siehe vorliegende Ergebnis aus dem „Grünen Bericht“) hinnehmen mussten.
Antrag 1 Vollversammlung Juli 2021 (572 Downloads )

Antrag 2
Die Vollversammlung fordert die Bundesministerin für Landwirtschaft und Tourismus, die Landesregierung, die Bundesregierung, sowie alle Fraktionen des Nationalrats auf, dafür einzutreten und die erforderlichen Beschlüsse resp. Petitionen zu verfassen & zu beschließen, dass

  • die von den Land- und Forstwirten erbrachten Leistungen rund um den Klimaschutz aus der CO2-Speicherung und der Sauerstoffproduktion mit einer Leistungsprämie in der Höhe von 200 Euro je Hektar/Jahr bei Wald und 300 Euro je Hektar/Jahr bei landwirtschaftlichen Flächen zu entlohnen sind.
  • Die daraus resultierenden Leistungsentgelte für diesen besonderen Schutz von Umwelt & Klima sind jährlich gemäß der tatsächlichen Entwicklung des VPI 2020 zu indexieren.
Antrag 2 Vollversammlung Juli 2021 (566 Downloads )

Antrag 3
Die Vollversammlung der LK Steiermark tritt an alle Fraktionen des Landtag Steiermark, des Nationalrats, des EU-Parlaments sowie an die EU-Kommission heran

  • und fordert diese jeweils schriftlich auf, die Forderung nachhaltig zu unterstützen, den aktuell geltenden strengen Schutz des Wolfes aufgrund der feststellbaren massiven Vermehrung des Wolfes in der EU umgehend zu überprüfen, den Schutzstatus des Wolfes deutlich zu reduzieren, um die Sicherheit der Menschen sowie die Existenzen der bäuerlichen Betriebe im alpinen Raum vor zunehmenden Wolfsrissen mit den damit verbundenen großen Leid samt Schäden zu schützen.
Antrag 3 Vollversammlung Juli 2021 (581 Downloads )

Anträge des UBV am 16. April 2021

Anträge des UBV an die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Steiermark am 16. April 2021

Antrag 1
Faire Spielregeln für unsere Land- und Forstwirtschaft
Die Vollversammlung fordert die Bundesministerin für Landwirtschaft und Tourismus sowie die Bundesregierung auf, Spielregeln wie Rahmenbedingungen so zu gestalten, damit unsere Land- und Forstwirte wieder eine ökonomische Chancengleichheit haben. Die Vollversammlung fordert konkret folgende Spielregeln ein:

  • Eine klare Produkt-Herkunft-Kennzeichnung im Lebensmittelhandel
  • Stopp des Warenverkehrs bei Lebensmitteln ohne Kontrolle
  • Maximal 100 % Preisaufschlag bei Lebensmitteln durch den Handel.
  • Ab sofort: Abgeltung der Inflation bei Erzeugerpreisen und Ausgleichszahlungen.
  • Faire Spielregeln am EU-Agrarmarkt.
  • Reparatur der ungerechtfertigten Einheitswerterhöhung
  • Streichung der Registrierkassenpflicht
  • Wiedereinführung von Agrardiesel und Mutterkuhprämie
  • Übernahme der SV Beiträge zu 2020 und 2021 vom staatlichen Nothilfefonds
  • Besteuerung von Schiffs- und Flugzeugtransporten.
  • Reduktion der Sojaimporte in die EU um mind. 30 % in den nächsten 5 Jahren
  • Importverbot von Produkten, wofür Urwald gerodet wurde.
  • Keine Handelsverträge auf Kosten der Land- und Forstwirtschaft.
  • Heimische Lebensmittel für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen usw.
  • Investitionspaket für Land- und Forstwirte.

Antrag 2
Reduktion der Bürokratie um 50 % und nur mehr ein MFA je Periode sowie eine ersatzlose Streichung der Unterschriftsklausel, dass bei Fehlern – egal wer der Verursacher ist – immer der Antragsteller dafür haften muss

Antrag 3
GAP – es braucht neue Wege in der Agrarpolitik

Antrag 4
Leistungsprämie für CO2 Speicherung und Sauerstoff Produktion je Hektar

Antrag 5
„Almen-Urteil“ in Tirol: Es braucht eine gesetzlich vorgeschriebene Eigenverantwortung

Antrag 6
Mindestpension von 1.200 Euro für Bäuerinnen sowie zusätzlich 200 Euro je Kind (auch als Vorbild für berufstätige Frauen)

Anträge Vollversammlung April 2021 (542 Downloads )

Anträge des UBV Juli 2020

Anträge des UBV an die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Steiermark, Juli 2020

Antrag 1
Übernahme der SV-Beiträge für 2020 durch den Bund
Die Vollversammlung der Landeskammer für Land- & Forstwirtschaft möge beschließen:
Der österreichische Nationalrat wird als gesetzgebendes Organ aufgefordert, als Akuthilfe für die durch die Coroan-Krise geschädigten Bauern eine gesetzliche Regelung zu treffen, demgemäß die gesamten SV-Beiträge aller Land- und Forstwirte für das komplette Kalenderjahr 2020 aus dem Corona-Nothilfe-Fonds oder dem Corona-Härtefonds zur Gänze und ohne Rückzahlungsverpflichtung durch die Republik Österreich (Bund) übernommen werden.
Bereits eingezahlte SV-Beiträge für 2020 sind demzufolge dem land- und forstwirtschaftlich Versicherten ordnungsgemäß rückzuerstatten.

Antrag 2
Direktvermarktung: Erweiterung der Urproduktenliste in der Urprodukteverordnung

Die Vollversammlung der Landeskammer für Land- & Forstwirtschaft möge beschließen:
• Der österreichische Nationalrat wird als gesetzgebendes Organ aufgefordert, die Urproduktenliste im Rahmen der Urprodukteverordnung um sämtliche am Hof erzeugte und dort verarbeitete Produkte zu ergänzen, so dass auch diese der geltenden steuerlichen Pauschalierungsverordnung unterliegen.
• Diese Maßnahme der Erweiterung der Urprodukteliste dient als Aktuthilfe für unsere wirtschaftlich schwer getroffenen Bauern, die geeignet ist, ein zusätzliches Maß an Wertschöpfung auf unsere Höfe zurück zu bringen.

Antrag 3
Steuerlast auf unseren Höfen senken
Motivenbericht
Im März 2012 haben alle Bauernbund-Landwirtschaftskammerpräsidenten mit ihrer Unterschrift die Erhöhung der Einheitswerte gefordert, die sodann im Jahr 2018 wirksam wurde. Es war durchaus skurril, dass eine Interessensvertretung (mit Mehrheitsbeschluss) eine Erhöhung der steuerlichen Einheitswerte und damit auch die Erhöhung sämt-licher damit verbundener Abgaben inkl. der SV-Beiträge als „notwendig“ erachtet hat. Und dies erfolgte vor dem Hintergrund, dass die bäuerlichen Einkommen im Verhältnis zur Entwicklung der Gesamtwirtschaft im Land zurück bleiben und oftmals sogar sinken. Statt der angekündigten Begrenzung der Steuererhöhung auf 10 Prozent wurden letztlich tatsächlich rund 20 Prozent.

Beschlussantrag
Die Vollversammlung der Landeskammer für Land- & Forstwirtschaft möge beschließen:
• Der österreichische Nationalrat wird als gesetzgebendes Organ aufgefordert, zur Senkung der Steuerlast für land- und forstwirtschaftliche Betriebe eine Neufestsetzung der Einheitswerte für land- und forstwirtschaftliche Betriebe unter Berücksichtigung und Beachtung des § 36 ff. BewG durchzuführen. Demgemäß berechnet sich der Einheitswert aus dem angenommenen Ertragswert, den der (gesamte) bäuerliche Betrieb durchschnittlich pro Jahr erbringen kann. Der Einheitswert ist auf das 18-fache des Reinertrages begrenzt.

Antrag 4
Klare & lückenlose Herkunftskennzeichnung sowie Vermischungsverbot zwischen österreichischen und importierten Lebensmitteln – zusätzlich erweiterte Verpackungsverordnung für Lebensmittel
Die Vollversammlung der Landeskammer für Land- & Forstwirtschaft möge beschließen:
• Der österreichische Nationalrat wird als gesetzgebendes Organ aufgefordert, eine rechtlich wasserdichte Gesetzesgrundlage zu beschließen, die die Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel zum Schutze der Rechte des landwirtschaftlichen (Ur-) Produzenten und des Kunden als Endverbraucher klar und lückenlos regelt und bei Zuwiderhandeln einen zum Einsatz kommenden Sanktionsmechanismus vorsieht.
• Zum Schutze der österreichischen Urprodzenten von Lebensmitteln ist die Verpackungsverordnung von Lebensmitteln vom österreichischen Gesetzgeber, dem Nationalrat, so zu erweitern, dass Ware aus Urproduktion ausschließlich in der Verpackung des Urprodzenten oder seiner Produktionsgemeinschaft an den Handel auszuliefern ist.
• Eine Verpackung der Lebensmittel von Urprodukten als Handelsmarken ist zum Schutze der bäuerlichen Urproduzenten zu untersagen und Vergehen hierzu sind ebenfalls mit Sanktionen zu belegen.

Antrag 5
Unsere steirischen Höfe brauchen jetzt dringend frische Liquidität. Schnellere Auszahlung der EU-Gelder: Auszahlungstermin per 15.8.2020 durchsetzen
Die Vollversammlung der Landeskammer für Land- & Forstwirtschaft möge beschließen:
Die Europäische Kommission und das Europäische Parlament der EU werden aufgefordert, zur Verbesserung der Liquidität land- und forstwirtschaftlicher Betriebe alle erforderlichen Beschlüsse zu fassen, um die Auszahlung der erst für Dezember 2020 vorgesehenen EU-Gelder – insbesondere jene aus der AZ, Direktzahlungen, Betriebsprämie, ÖPUL – bereits per 15.8.2020 an die jeweiligen Betriebe auszuzahlen, damit diese Betriebe wieder wirtschaftlich hinsichtlich der zur Zahlung anstehenden Investitionen und betrieblichen Aufwendungen flüssig sind. Damit wird im hohen Maße die regionale Wirtschaft gestärkt.

Antrag 6
„Lasst uns HANDELN“: Aufhebung der Russland-Sanktionen
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Steiermark fordert die Bundesregierung, insbesondere Bundeskanzler Sebastian Kurz, Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger sowie Außenminister Mag. Alexander Schallenberg im Interesse und zum Wohle der steirischen Landwirtschaft auf, umgehend konkrete Maßnahmen und Entscheidungen zu treffen, die geeignet sind, die im Jahr 2014 beschlossenen Sanktionen gegen Russland jetzt vor dem Hintergrund eines immer aggressiveren Handelskriegs zwischen den USA und der Volksrepublik China aufzuheben, so dass wieder ein freier Warenverkehr zwischen Russland und Österreich und umgekehrt im Interesse beider Länder und beider Bevölkerungen möglich wird.

Antrag 7
Es braucht ein echtes Investitionspaket für das Land: 6 Milliarden Euro für Land- & Forstwirte sowie für den Tourismus
Zur betrieblichen Existenzsicherung durch den mehrmonatig dauernden Shutdown und dessen wirtschaftlichen Folgen und Nachwirkungen auf den einzelnen Märkten fordert die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Steiermark die Bundesregierung, insbesondere Bundeskanzler Sebastian Kurz und Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger im Interesse und zum Wohle der österreichischen Land- und Forstwirtschaft sowie der Tourismusbetriebe umgehend auf, ein zusätzliches 6 Mrd. Euro umfassendes Investitionspaket in Form von Direktförderungen zu beschließen.
In der dbzgl. notwendigen Verordnung sind insbesondere Klein- und Mittelbetriebe sowohl im Tourismus als auch in der Land- und Forstwirtschaft zu begünstigen.

Antrag 8
„Almen-Urteil“ in Tirol:  Es braucht eine gesetzlich vorgeschriebene Eigenverantwortung
Aus Anlass des bestehenden „Almen-Urteils“ in Tirol fordert die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Steiermark die Bundesregierung, insbesondere Bundeskanzler Sebastian Kurz und Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger sowie sämtliche Fraktionen im gesetzgebenden Nationalrat auf, die Eigenverantwortung von Bürgerinnen und Bürgern, die sich in freier Natur aufhalten und bewegen, grundlegend gesetzlich zu stärken und insbesondere Paragraphen wie jenen des § 1320 ABGB dahingehend dringend zu novellieren.
Obige Gesetzesänderungen sind eine zwingend erforderliche Voraussetzung, damit Almen in Gegenwart und Zukunft wieder für Grundeigentümer und Bewirtschafter sicher und zugleich für Sportler, Erholungssuchende und Touristen „offen“ gehalten werden können.

Anträge des UBV am 19. Dezember 2019

Anträge des UBV an die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Steiermark, Freitag, 19. Dezember 2019

Antrag 1
„Grüner Bericht“: Beendigung der faktisch vorliegenden Monopolstellung der LBG Österreich GmbH Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung als Ersteller des „Grünen Berichts“ & Reform der dbzgl. Auftragsvergabe
Motivenbericht
Seit mehr als 50 (!) Jahren wird die Firma LBG Österreich GmbH Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung mit der Erhebung von Einkommensdaten bei rund 1.897 (Stand: 2017) freiwillig buchführenden Betrieben betraut. Der „Grüne Bericht“ wird in Erfüllung des geltenden Landwirtschaftsgesetzes von dem jeweils für die Land- und Forstwirtschaft zuständigen Bundesministerium in Wien herausgegeben. Derzeit lautet dieses „Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus“. Der Bundesrechnungshof hat bereits 2016 vehement kritisiert, dass die Pflicht einer zeitgerechten und ordnungsgemäßen EU-weiten Ausschreibung des „Grünen Berichts“ immer wieder aufs Neue verletzt wurde, weil kein ausreichender Wettbewerb zugelassen bzw. ermöglicht wurde. Diesen Wettbewerb fordern die Antragsteller ein, weil es einfach nicht sein kann, dass die gleiche politische Partei (ÖVP), die das für die Vergabe zuständige Bundesministerium seit Jahrzehnten führt und leitet, auch die LBG machtpolitisch mehrheitlich dominiert. Dies ergibt eine Analyse der Struktur der Eigentumsverhältnisse der LBG.

Wenn der Geprüfte und der Prüfer ein und demselben politischen Gesinnungsgemeinschaft bzw. Netzwerkes zuzuordnen sind, stimmt doch etwas nicht. Denn in so einem gelagerten Fall bleibt gleich einmal die Kontrolle resp. Unabhängigkeit der Auftragsabwicklung auf der Strecke. Die immer wieder gleiche Bestellung ein und derselben Firma zum Zwecke der doch als sensibel anzusehenden Materie, nämlich der Erstellung eines für die Land- und Forstwirtschaft in Österreich grundlegenden Datenwerkes, ist gelinde gesagt “auffällig“. Die Vorgangsweise bei der Bestellung des „Grünen Berichts“ gehört daher dringend reformiert.

Beschlussantrag
Die Vollversammlung der Landeskammer für Land- & Forstwirtschaft möge beschließen:

  • Bei der Ausschreibung des „Grünen Berichts“ ist auf die Einhaltung aller EU-weit geltenden Wettbewerbsrichtlinien und mehr denn je auf die wirtschaftliche
    und politische Unabhängigkeit des zu beauftragenden Unternehmens zu achten.
  • Für die Auftragserteilung zur Erstellung des „Grünen Berichts“ ist die LBG Österreich GmbH Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung aufgrund ihrer bereits viele Jahrzehnte überdauernden durchgehenden Bestellung bis auf Weiteres nicht mehr zu betrauen, da dies einer faktischen Monopolstellung bei der Auftragsvergabe gleichgekommen ist.
  • Für die Auftragserteilung zur Erstellung des „Grünen Berichts“ ist eine externe Pflichtrotation der Auftragnehmer einzuführen.
  • Die Höchstlaufzeit einer durchgehenden Auftragserteilung für die Erstellung des „Grünen Berichts“ ist auf längstens sieben Jahre zu beschränken.
  • Die LK Steiermark wird diesen Beschlussantrag in allen Punkten mittragen und umgehend an die Leitung des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus in Wien schriftlich übermitteln und im gleichen Schreiben dieses Bundesministerium um eine dbzgl. schriftliche Stellungnahme ersuchen.

Antrag 2
Vom Klimawandel über Klimakrise zum Klimanotstand. Wir haben 2019 den Klimanotstand erreicht! Jetzt ist Zeit zum Handeln!
Motivenbericht
Es geht jetzt für unser Land und seine Bevölkerung sowie für unsere landwirtschaftlichen Betriebe ans Eingemachte. Sowohl die Beschleunigung des Klimawandels als auch die Stärke und Größe des entstandenen Schadens zeigen die dramatische Zuspitzung der Entwicklung auf. Wir werden im Kleinen, diese Entwicklung leider nicht stoppen können, doch jeder von uns ist aufgerufen, die Lebensbedingungen für uns und unsere nachfolgenden Generationen noch irgendwie erträglich und lebenswert zu gestalten.

Klar ist für uns, dass wir 2019 bereits den Status für die Ausrufung des Klimanotstandes erreicht haben. Denn zu groß sind bereits die entstandenen Schäden in Österreich durch extreme Trockenheit, ausgelöst durch über Wochen andauernde Hitze bei fehlenden Regen. Wenn dieser dann doch einmal fällt, ist Nässe und Feuchtigkeit zu einem erheblichen Teil gleich wieder aufgrund der Schwüle verdunstet. In unseren großen Bach- und Flussläufen wurden 2019 wochenlang Wassertiefststände gemessen, die Wassertemperatur steigt, so dass große Fischbestände schwer um Überleben kämpfen mussten oder auch bereits verendeten. Kleine Bäche sind total vertrocknet und Privatbrunnen speisen kein kühles Nass für Menschen, Tiere und Pflanzen mehr. Gletscher schmelzen im Rekordtempo dahin, müssen für „tot erklärt“ werden oder sind in ihrer Substanz existenziell bedroht. Damit sind die vormals gedachten „unerschöpflichen“ Wasserreserven in unseren Alpen schneller verbraucht, als man dies je für möglich gehalten hätte. Demzufolge verdorren viele Wiesen und Felder, liefern einen Minderertrag – verfrühter Almabtrieb und Futtermangel gehören zu den Folgen – und müssen darüber hinaus oftmals beregnet werden, um das Allerschlimmste zu verhindern. Es ist bereits ersichtlich, dass ohne Vorlage eines hinreichend genauen Wasserwirtschaftsplan ganze Regionen unserer Heimat entweder gar nicht oder zumindest nur mehr massiv eingeschränkt ihre bisherige Wirtschaftsweise aufrecht erhalten werden können. Unsere Wälder, neben unseren Äckern und Weiden unsere wichtigsten Sauerstoffproduzenten, brechen – man blicke nur nach Ober- und Niederösterreich sowie Tirol – buchstäblich unter dem massiven Käferbefall zusammen. Hinzu kommen Stürme und Schneebrüche, die den geschwächten Wäldern nochmals dramatisch zusetzen. Werden wir in der Steiermark schon bald vor einem selbigen Katastrophenszenario stehen? Wenn wir jetzt nichts tun, können bereits unsere Kinder die Entwaldung unseres Landes erleben. Die Landes- und Bundespolitik führt derweil beschämende Scheindebatten über die Einführung oder Nicht-Einführung einer CO2-Steuer und sonstige aus der Hüfte geschossenen Maßnahmen, dies alles ohne Konzept und genauer Wirkungsanalyse. Es ist zu befürchten, dass letztlich wegen fehlender echter und praktikabler Lösungen die Bürgerinnen und Bürger über Steuererhöhungen die daraus erwachsende Zeche zu zahlen haben.

Was ist also jetzt zu tun? Es ist mit der Ausrufung des Klimanotstandes aus der Sicht der Land- und Forstwirtschaft ein deutliches Zeichen zu setzen, dass wir den Ernst der Lage erkannt haben, der bei Fortführung des negativen Trends Tausende land- und forstwirtschaftliche Betriebe ruinieren wird. Auf dieser Basis sind Maßnahmen zu setzen, die sowohl den Umweltschutz dienen, die Ernährungssicherheit stärken und den Bodenverbrauch massiv reglementieren und eindämmen. Zusätzlich sind wirtschaftliche Rahmenbedingungen und einheitliche Spielregeln einzufordern und zu schaffen, die das sinnlose Hin- und Herführen von Waren und Gütern über Tausende von Kilometern und somit quer durch Europa eindämmen, um regionalen Produktionen im tierischen und pflanzlichen Bereich eine neue Chance zu geben, damit diese sich am Markt behaupten können. Demzufolge sind internationale Handelsabkommen wie CETA und MERCOSUR reines „Gift“ für eine gedeihliche Entwicklung unserer steirischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Der Klimanotstand ist in seiner Wirkung für unser Land ein Super-GAU. Es geht ums Eingemachte. Und es geht um unsere wirtschaftliche und damit auch soziale Existenz sowie um den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen!

Beschlussantrag
Die Vollversammlung der Landeskammer für Land- & Forstwirtschaft möge beschließen:

  • Offizielle Ausrufung des Klimanotstandes für die Land- und Forstwirtschaft der Steiermark als starkes Zeichen an die Öffentlichkeit sowie als Initialzündung zur Intensivierung und Bündelung aller Maßnahmen, die das Ziel verfolgen, unser Klima zu schützen und die Auswirkungen der bereits erkennbaren Klimakrise zu beschränken bzw. abzumildern.
  • Sicherstellung einer weitestgehend flächendeckenden Wasserversorgung für unsere land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zum Zwecke der ausreichenden
    Wasserversorgung für die regionale Lebensmittelerzeugung und bei Aufforstungen in unsern Wäldern.
  • „Masterplan steirischer Wald“:
    – priorisierter regionaler und zeitlicher Maßnahmenprogramm zum Umbau unserer Wälder, mit dem Ziel den Fichtenanteil zu reduzieren und den Anteil an stabilen Mischkulturen in unseren Wäldern zur Abwehr von Schädlingen zu erhöhen.
    – deutliche Steigerung der Forschungsausgaben durch den Bund und das Land Steiermark zur Baumartenwahl für den jeweiligen topographischen Lebensraum, mit anschließender Gewinnung des notwendigen qualitativ hochwertigen Saatgutes.
    – Kostenrückvergütung für private Waldeigentümer und Forstbetriebe, die bereit sind, aktiv bei der Neugründung stabiler Mischwälder tätig zu werden.
    – laufende, jährlich valorisierte verbindliche finanzielle Abgeltung aller für die Öffentlichkeit erbrachten Leistungen der Land- und Forstwirtschaft, z. B. für Tourismus, Umwelt, Grundwasserschutz durch die Bearbeitung resp. Bestellung und Pflege unsere Äcker, Wiesen und Wälder.
  • Bodenverbrauch und Bodenversiegelung stoppen! Hierzu wird die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert, ein Maßnahmenpaket mit jeweils konkreten mess- und überprüfbaren Zielen zur Vermeidung von Bodenversiegelung und Bodenverbrauch sowie zum Schutz hochwertiger landwirtschaftlicher Böden – mit Hinblick auf die Ernährungssicherung – der Öffentlichkeit zu präsentieren und dieses dem Landtag Steiermark zur Diskussion und Beschlussfassung vorzulegen.

Antrag 3

Vergabe von Lebensmitteln zur Versorgung öffentlicher Großküchen & Buffets: Änderung des Vergabeverfahrens
Motivenbericht
In Anwendung des bestehenden Vergabeverfahrens und der geltenden rechtlichen Bestimmungen haben steirische Urproduzenten von Lebensmitteln sowie deren zum Vertrieb ihrer Waren gegründeten Unternehmen kaum eine reale Chance gegen wirtschaftlich übermächtige und zu Dumping-Preisen agierende Anbieter – deren Waren stammen zumeist nicht aus der Steiermark, großteils sogar aus dem Ausland – zu bestehen. Ziel muss es sein, das Vergabeverfahren dahingehend abzuändern, dass die Beschaffung von Lebensmitteln in öffentlichen Institutionen (z. B. Großküchen) auf Grundlage des Vorweises des AMA-Gütesiegels – soferne davon ausreichende Ware am Markt vorhanden – zu erfolgen hat. Diese verpflichtende Kennzeichnung hat für Fleisch, Geflügel, Gemüse, Salate, Obst und Milch zu gelten. Darüber hinaus sind die Speisepläne – es gibt zumeist nur einen Sommer- und Winterspeiseplan – saisonaler, regionaler und auch flexibler auszurichten, um die Ernte in unserem Lande in unseren Großküchen und Buffets dem tatsächlichen praktischen Ertetermin entsprechend punktgenauer platzieren und dadurch besser vermarkten zu können. Die Vorlage des AMA-Gütesiegel soll für Fleisch, Geflügel, Gemüse, Salate, Obst sowie Milch zum bestimmenden Kriterium bei der Auftragsvergabe werden. Damit kann der Forderung der Öffentlichkeit und der Kunden nach saisonalen und regionalen Lebensmitteln besser entsprochen werden.

Beschlussantrag
Die Vollversammlung der Landeskammer für Land- & Forstwirtschaft möge beschließen:

  • In den Vergabeverfahren für Lebensmittel in öffentlichen Institutionen, z. B. Großküchen, Buffets etc., soll die Vergabe auf Basis des AMA-Gütesiegels als KO-Kriterium, sofern jeweils davon genügend Ware am Markt verfügbar ist, erfolgen. Das AMA-Gütesiegel soll insbesondere für Fleisch, Geflügel, Gemüse, Salate, Obst sowie Milch zum bestimmenden Kriterium erklärt werden.

Antrag 4
Sicherstellung der notwendigen fortlaufenden Wasserversorgung für unsere steirischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
Motivenbericht
In den letzten Jahren, ja bereits länger als eine Dekade, sind die Sommer überdurchschnittlich heiß geworden. Darüber hinaus machte unseren steirischen Bauern, die Äcker bestellen, Almwirtschaft, Grünlandwirtschaft oder Forstwirtschaft betrieben, die immer länger werdenden Phasen an Trockenheit zu schaffen. Dies führte zu reduzierten Erträgen, ein langsameres Wachstum oder oftmals auch zum Verenden der Pflanzen, mit oftmals gravierenden Auswirkungen auf die im wirtschaftlichen Verbund stehende Viehwirtschaft. Und auch die Gefahr des Befalls durch Schädlinge aller Art wird zunehmend größer. Die Landwirtschaft braucht dringend ausreichend Wasser, das bei Regen – auch Starkregen – zurückgehalten werden muss, um lokal mehrfach zirkulieren zu können, bevor das Wasser abfließt. Entsprechende Wasserreservoirs resp. Retentionsspeicher sind einzurichten und den Land- und Forstwirten vordringlich und prioritär zur Verfügung zu stellen. Grundlage für diese und weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der ausreichenden Wasserversorgung für die Land- und Forstwirtschaft muss ein steirischer Wasserwirtschaftsplan sein, den wir neuerlich mit Dringlichkeit von der Landesregierung der Steiermark einfordern. Zur Umsetzzung des Wasserwirtschaftsplans ist ein passendes Finanzierungskonzept der öffentlichen Hand für unsere bäuerlichen Familien zur notwendigen Abdeckung der anfallenenden Investitionskosten zu erstellen.

Beschlussantrag
Die Vollversammlung der Landeskammer für Land- & Forstwirtschaft möge beschließen:

  • Zur Sicherstellung einer kontinuierlich erfolgenden ausreichenden Wasserversorgung für unsere land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ist zum Zwecke der notwendigen Wasserversorgung sowie zum Zwecke der regionalen Lebensmittelerzeugung, Grünlandbewirtschaftung und Waldwirtschaft – insbesondere zur Durchführung von Aufforstungen – mit Dringlichkeit unverzüglich ein Wasserwirtschaftsplan für die gesamte Steiermark durch die Landesregierung des Landes Steiermark zu erstellen.
  • Dieser Wasserwirtschaftsplan ist sodann samt dem dazu erstellten Konzept in breiter Öffentlichkeit den steirischen Bürgerinnen und Bürgern in den Regionen vorzustellen und mit diesen in Diskussion und Abstimmung zu bringen.
  • Als integrativer Bestandteil des Wasserwirtschaftsplans wird seitens des Landes Steiermark ein dazu passendes Finanzierungspaket mit darin entahltenden monetären Zuwendungen an unsere Bauern eingefordert, welches in der Lage ist, unseren steirischen bäuerlichen Familien zur notwendigen Abdeckung der bei der Umsetzung des Wasserwirtschaftsplans anfallenenden Investitionskosten dienlich zu sein.

Anträge des UBV am 11. Oktober 2019

Anträge des UBV an die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Steiermark, Freitag, 11. Oktober 2019

Antrag 1
Protest gegen Behinderung steirischer Bauern bei der Direktvermarktung von Milch durch das Molkereiunternehmen Ennstal Milch KG
Motivenbericht
Die Ennstal Milch KG droht – siehe insbesondere nachfolgenden Medienbericht  https://www.topagrar.at/rind/news/ennstal-mlch-wirbel-um-neue-direktvermarkter-regeln-11812529.html – unseren Bauern in einem von ihr verfassten Rundschreiben für den Fall, dass diese von ihnen angelieferten Milchmengen zu stark von den vereinbarten Mengen abweichen. In einen auch den Medien zugegangenen Rundschreiben, welche zu heller Aufregung unter den Bauern geführt hat, heißt es insbesondere:

  • Regelmäßigkeit der Anlieferung: Anlieferungen in einem Monat unter 50 % der Höchstanlieferung des entsprechenden Monats werden als Unregelmäßigkeit eingestuft. In solchen Fällen wird ein Abzug von 5 ct/kg auf die gesamte Monatsmenge durchgeführt.
  • Höchstmenge für die Direktvermarktung: Es dürfen max. 60.000 kg Milch (ab 80.000 kg Maßnahmen) verarbeitet werden. Wird diese Höchstmenge überschritten erfolgt als Maßnahme ein Abzug von 10 ct/kg auf die gesamte Jahresmenge (wurde bereits ein Abzug für unregelmäßige Lieferung einbehalten wird dieser gegenverrechnet). Auch die Feststellung der verarbeiteten Milchmenge wird gemeinsam durch die Hofberater mit dem Lieferanten getroffen.

Vergeblich warteten die Menschen im Lande in diesem Fall auf ein harsches „Veto“, eine harsche Gegenposition des Präsidiums der LK Steiermark, leider bis dato vergeblich.

Dies ist beschämend, denn es handelt sich hier um ein schweres „Foul“ eines angeblich von Bauern geführten Unternehmens an unseren Bauern, weil in diesem konkreten Anlassfall

  • die freie Erwerbsmöglichkeit unserer Bauern mit der Wahlfreiheit, welches Produkt ich an welchen Kunden (-kreis) verkaufe
  • deren wachsendes Interesse am Ausbau der Direktvermarktung
  • deren positiver neu erwachter Geschäftssinn als Folge ihres starken und konsequent verfolgten betrieblichen und familiären Überlebenswillens und
  • deren Herzblut, aus dem heraus sie die steigende Kundennachfrage nach eigenen natürlichen regionalen bäuerlichen Produkten – ohne Bearbeitung
    zur Herstellung von Industriemilch – besser abdecken möchten

allesamt sprichwörtlich mit Füßen getreten und damit der gesamte steirische Bauernstand gedemütigt und die Betroffenen obendrein bestraft werden sollen.

Wir rufen diesen Verirrungen – deren uneingeschränkte Rücknahme wir umgehend erwarten und auch mit Bestimmtheit einfordern – den Ruf nach
GEMEINSAMKEIT in Form eines „ALLE für Einen!“ entgegen.

Beschlussantrag
Die Vollversammlung der Landeskammer für Land- & Forstwirtschaft möge beschließen:

  • Die Ennstal Milch KG wird von der LK Steiermark ultimativ und  unmissverständlich aufgefordert, sämtliche die freie wirtschaftliche bäuerliche Betriebsführung schädigenden Regelungen (siehe Motivenbericht zuvor) unisono vollständig und ersatzlos zurück zu nehmen
  • Die LK Steiermark wird umgehend auf die Ennstal Milch KG einwirken, damit die Bauern, die sich gegen die jüngste Vorgangsweise (siehe Rundschreiben) dieser Molkerei auch medial zur Wehr gesetzt haben, keinerlei Sanktionen in Gegenwart und Zukunft aufgrund ihres gezeigten Handelns erleiden oder auch nur zu befürchten haben
  • Die LK Steiermark wird als „Akt der Solidarität“ den betroffenen Bauern in diesem Anlassfall, welcher die freie bäuerliche Erwerbstätigkeit massiv einschränkt oder zumindest einzuschränken beabsichtigt, die notwendige finanzielle Unterstützung bei der freien Wahl der rechtlichen Beratung resp. rechtsfreundlichen Beistandes – zur Not auch vor dem Schlichter (Gericht) zuteil werden lassen

Antrag 2
Freigabe der Abgabe von Rohmilch auf Milchproduzierenden Betrieben samt ihren Almen – Änderung der Rohmilchverordnung BGBl. II Nr. 106/2006
Motivenbericht
Die Rohmilch ist ein unverändertes Naturprodukt und wird keiner Behandlung unterzogen. In der Rohmilch sind wichtige natürliche Inhaltsstoffe wie Mineralien, Spurenelemente, Vitamine und vor allem die so wertvollen Enzyme enthalten. Die Rohmilch gilt daher auch als ein „Schatz aus Österreich“ bzw. das weiße Gold unserer Almen, also unser wertvollstes Produkt.

Es ist daher nicht nachvollziehbar bzw. verständlich, dass das frische und beste Produkt auf unseren Milchproduzierenden Betrieben nicht unverändert an unsere Kunden und Gäste unserer Betriebe und Almen abgegeben werden darf. Die dbzgl. Rohmilchverordnung untersagt dies – so wird diese insbesondere von der Lebensmittelbehörde interpretiert – unter Bezugnahme auf die EU-Richtlinie 98/34/EG.

Deshalb gehört Klarheit geschaffen und jede Rechtsunsicherheit behoben, mit dem Ziel, unseren Bauern die rechtlich einwandfreie Möglichkeit einzuräumen, ihr
erzeugtes Urprodukt Rohmilch auf ihren Betrieben und Almen an ihre geschätzten Kunden und Gäste zu verkaufen.

Beschlussantrag
Die Vollversammlung der Landeskammer für Land- & Forstwirtschaft möge beschließen:

Die Rohmilchverordnung BGBl. II Nr. 106/2006 behindert unsere Milchproduzierenden Bauern bei der Vermarktung des Urproduktes Rohmilch. Daher ergeht die Petition an den Bundesgesetzgeber, den österreichischen Nationalrat, eine Änderung der dbzgl. Verordnung zur Verbesserung der Situation unserer Milchbetriebe vorzunehmen, so dass ein Verkauf und Ausschank von Rohmilch auf unseren Milchbetrieben und ihren Almen an Kunden und Gäste rechtlich einwandfrei und unbedenklich vorgenommen werden kann.

Dieser Antrag wird zugleich auch an sämtliche Fraktionen im Landtag Steiermark übermittelt, die ihrerseits ebenfalls dringend ersucht und gebeten werden in dieser Angelegenheit für unsere Milch-produzierenden Betriebe in der Steiermark tätig zu werden und sich hierzu mit gesonderten Petitionen im Sinne dieses Antrages ebenfalls an den Bundesgesetzgeber zu wenden.

Anträge des UBV am 16. März 2018

Anträge des UBV an die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Steiermark, Freitag, 16. März 2018

Antrag 1
Unterstützung der bäuerlichen Almbewirtschaftung: Wolf freier Alpenraum
Motivenbericht
Das Thema „Wolf“ wird im steirischen Alpenraum für Mensch und unsere Tiere immer mehr zum Problem. Die Zahl der Viehauftreiber sinkt auch in der Steiermark. Schuld daran sind nicht nur falsche wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die etwa die Selbstvermarktung behindern, erschweren oder gar zu Hauf wirtschaftlich verunmöglichen, sondern auch die immer weitere Ausbreitung des in Rudeln jagenden Raubtieres Wolf, die unsere Viehherden auf der Alm gefährden. Wenn sich der Wolf auf unseren Almen ausbreitet, ist die Almbewirtschaftung existenziell bedroht! Jetzt ist es höchst an der Zeit gegen diese sich bereits abzeichnende Entwicklung in breiter Front (Petitionen, Aktionen, Demonstrationen, verstärkter Öffentlichkeitsarbeit) geschlossen vorzugehen. Denn der „harmlose Wolf“ ist nicht mehr als eine Legende! Warum dem Schutz des Wolfes eine stärkere Beachtung geschenkt wird als unseren Herdentieren ist alleine schon gedanklich schwer nachvollziehbar. Ist das Raubtier Wolf denn mehr wert als unser gezüchtetes und naturnah bewirtschaftetes „Nutzvieh“? Wird die Gefahr Wolf von diversen NGOs bewusst klein geredet, um uns den Wolf als zahmes Tier, sozusagen als „Wolf im Schafspelz“ zu präsentieren? Oft hat man dergleichen Eindruck. Fakt ist, dass der Wolf als Gefahr für uns als Menschen gefährlich ist. Wie gefährdet sind unsere Kinder und die Kinder unserer Gäste auf den steirischen Almen jetzt und in der Zukunft? Wer garantiert uns, dass diesen nichts passiert? Von den daraus erwachsenden wirtschaftlichen Auswirkungen eines solchen medialen Echos ist noch ganz zu schweigen.

Der Wolf muss außerhalb der Naturschutzgebiete und der Bundes- und Landesforste als bejagbares Tier ausgewiesen werden, um einen ausreichenden Schutz für uns als Almbewirtschaftende, für unsere Familien und unsere Gäste sowie für unsere Tiere, die unseren Schutz benötigen, gewährleisten zu können. Eine strenge Unterschutzstellung des Wolfes ist ebenso wie eine eingeschränkte Genehmigung des Wolf Abschusses „in Einzelfällen“ längst nicht mehr zeitgemäß bzw. ausreichend.
Wir brauchen unsere Almbewirtschaftung, um unsere Almen als Kulturland von Disteln, Ampfern und Stauden zu erhalten und als solche frei zu halten, ansonsten schreitet dort die Verwaldung neuerlich großflächig voran, sehr zum Leidwesen der heimischen Touristiker und damit auch zum volkswirtschaftlichen Schaden unseres gesamten Landes. Die Landwirtschaftskammer Steiermark als Interessenvertretung der Landwirte und Grundeigentümer ist aufgefordert, der ungehemmten Ausbreitung des Lebensraumes Wolf auf unsere steirischen Almen entgegen zu wirken und unsere Familien sowie unsere Tiere vor dem Raubtier Wolf zu schützen.

Beschlussantrag

  1. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Steiermark fordert die gesetzgebenden Körperschaften auf allen drei Ebenen (Land, Bund, EU) auf, dafür
    Sorge zu tragen, dass die steirischen Almen weiterhin und wie bisher das heißt ohne jener aus einer Wolf Ansiedlung resultierenden Gefahren Wolf frei bleiben. Der Wolf ist daher außerhalb ausgewiesener Naturschutzgebiete sowie außerhalb der Landes- und Bundesforste als ganzjährig bejagbares Wild rechtlich zu definieren und als solches zu behandeln.
  2. Um keine darüber hinausgehende Ausweitung des Lebensraumes für den Wolf zu ermöglichen, ist seitens der gesetzgebenden Körperschaften ausreichend Personal zum Schutze von Laib und Leben der in den steirischen Almen sowie im Alpenraum wohnenden bzw. sich als Gäste (Touristen, Wanderer etc.) aufhaltenden Menschen sowie für den Herdenschutz zur Verfügung zu stellen.
  3. Sämtliche Verluste an Vieh auf unseren steirischen Almen, die auf den Wolf zurückzuführen sind, sind vom Land Steiermark zu dokumentieren, über diese Ereignisse aktuelle statistische Erhebungen zu führen, die zeitnah zu veröffentlichen sind, um die Faktenlage transparent darzustellen.
  4. Sämtlicher wirtschaftlicher Aufwand sowie kaufmännische Verluste, die durch den Wolf entstehen wie zum Beispiel Verlust von Tieren, Verletzungen von Tieren
    (Tierarztkosten, Medikamente, Pflegeaufwand etc. etc.), Zusammenführung von Herdenteilen sind durch den Staat bzw. EU, zur Gänze, schnell und möglichst unbürokratisch zu ersetzen.
  5. Es ist rechtlich sicherzustellen, dass unsere Landwirte rechtlich straffrei insbesondere ihre Tiere vor dem Wolf schützen dürfen.

Antrag 2
Einrichtung eines eigenen Ausschusses für Direktvermarktung
Motivenbericht
Die Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte hat sich in den letzten Jahren im positiven Sinne dynamisch entwickelt, bietet sich daraus doch eine Chance abseits des Weltmarktpreises und von diversen Organisationen (z. B. Molkereien) festgelegten Preisen einen zusätzlichen Absatzkanal zu finden und zu bearbeiten. In der Direktvermarktung werden nicht nur landwirtschaftliche Urprodukte, sondern auch verarbeitete und veredelte Produkte (z. B.: Marmeladen, Liköre, Kernöl, Frischfleisch)
hergestellt und in den Verkauf (ab Hof, Bauernläden, Versand etc.) gebracht. Die wachsende Digitalisierung eröffnet mit den damit verbundenen Möglichkeiten von Verkaufsplattformen, anderen Modellen der Kooperation und Zusammenarbeit, Webshops etc. neue Möglichkeiten, (weit) über den bisherigen Kundenkreis hinausgehend der bestehenden Nachfrage durch Konsumenten ein gutes Angebot am Markt zu platzieren. Umso schädlicher ist es, dass der Weg der Direktvermarktung von landwirtschaftlichen Produkten durch Gesetzesvorschriften (z. B. laufend verändernde Bauvorschriften), festgelegte und vielfach aus der Lebensmittelindustrie stammende Hygienerichtlinien, unangemeldete Kontrollen, Bußgelder etc. maßgeblich erschwert bzw. gar wirtschaftlich verunmöglicht wird. Es bedarf daher in allen Segmenten sogenannter Kleinerzeugerregelungen auf Basis von Verarbeitungsmengen, die die Standards an die Gegebenheiten und Erfordernisse vor Ort anpassen, die innerhalb der zu definierenden Verarbeitungsmengen Kontrollen gänzlich ersparen oder diese zumindest erheblich erleichtern. In Summe soll dadurch das Ziel erreicht
werden, die wirtschaftliche Betriebsführung in der Direktvermarktung zu verbessern oder diese zusätzliche Form der Warendistribution gar erst wieder zu ermöglichen.

Beschlussantrag
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Steiermark beschließt aus gegebenen Anlass im Inneren und entsprechend der bestehenden Geschäftsordnung der LK Steiermark, einen eigenen Ausschuss für Direktvermarktung für die laufende Funktionsperiode einzuberufen und dessen Ausschusstätigkeit zu begründen.

Anträge des UBV am 5. Oktober 2016

Antrag des UBV an die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Steiermark am 5. Oktober 2016

Besteuerungsorgie stoppen – Eigentumsrechte schützen!
Die letzten Steuererhöhungen aus dem Jahr 2015 liegen unseren Landwirten und Grundeigentümern immer noch unverträglich im Magen. Die Emotionen gehen weiterhin hoch, etwa im Falle der neuen Immobilenertragssteuer, die ans Finanzamt zu entrichten ist und/oder des neuen land- und forstwirtschaftlichen Einheitswertes, welcher in der Höhe oftmals weit über jeder politischen Ankündigung der Regierungsparteien liegt, wodurch die SVB-Beiträge ab 2017 drastisch nach oben ansteigen werden. Vergessen sind auch nicht die Erhöhung der KESt auf Kapitalerträge und der Wegfall der Mineralölsteuerrückvergütung (Agrardiesel). So wundert es nicht, dass Österreich im weltweiten Ranking 2015 (Quelle: Internation Property Rights Index) bei der Wahrung der „physischen Eigentumsrechte“ nur den beschämenden 27. Platz einnimmt. Dieses Situation wird sich zwischenzeitlich nicht maßgeblich verbessert haben.

Bei der Regierungspolitik wird nicht bedacht, dass

  • Länder, die im Bereich der Eigentumsrechte führen, ein durchschnittliches Pro-Kopf-Einkommen aufweisen, das 21 mal über dem der Länder mit den schwächsten Eigentumsrechten liegt
  • Eigentumsrechte im starken Zusammenhang mit sozialen sowie wirtschaftlichen Wohlstandsindikatoren stehen , wie z. B. aktiver Bürgerbeteiligung, Unternehmertum, Bildungsfreiheit und Forschungsaufwand

Droht nun eine weitere, neue staatliche Belastungswelle? Aktuelle Presseberichte lassen dies erahnen, in denen die neuen Pläne der Kanzlerpartei präsentiert werden. Geht es nach diesen, sollen insbesondere Gewinne vor Steuern sowie Mieten und Pachten in die Beitragsberechnung zur Sozialversicherung eingerechnet werden. Auch eine Erhöhung der Steuer auf unbebautes Bauland wird uns Bürgern angedroht. Der Weg, den Staat „dicker“ statt „schlanker“ werden zu lassen wird offensichtlich von den Regierungsparteien im Bund – trotz zahlreicher Mahnungen (insbesondere des Bundesrechnungshofes) zur Umkehr – konsequent fortgesetzt. In Österreich ist eine kontinuierlich ansteigende Steuer- und Abgabenlast – selbst bei drastisch einbrechenden Erträgen wie in der Landwirtschaft – feststellbar. Diese ist gepaart mit einem spürbaren immer geringerem staatlichen Respekt vor den Eigentums- und Verfügungsrechten der Bürgerinnen und Bürger. Diese Entwicklung ist zu stoppen und eine Kurskorrektur vorzunehmen, die die Staatsverschuldung durch Maßnahmen auf der Ausgabenseite des Staates sukzessive reduziert statt erhöht, die Steuern senkt statt erhöht und die – insbesondere land- und forstwirtschaftliche – Betriebe fördert anstatt diese zum Aufgeben zu zwingen.
Beschlussantrag
1. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Steiermark fordert die österreichische Bundesregierung und den österreichischen Nationalrat auf, in der laufenden XXIV. Gesetzgebungsperiode zum Schutze der Eigentumsrechte der Bürger keine weiteren Beschlüsse zu fassen, die die Steuer- und Abgabenlast von Bürgern erhöht.
2. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Steiermark fordert die österreichische Bundesregierung und den österreichischen Nationalrat auf, zu gewährleisten, dass auch im Falle von „Notfällen“ bzw. auch eines Staatsnotstandes keine Bauernhöfe und auch keine Lebensmittelbetriebe in Österreich seitens der öffentlichen Hand beschlagnahmt werden dürfen.
3. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Steiermark fordert die österreichische Bundesregierung und den österreichischen Nationalrat auf, für die vielen Not leidenden Bauern im Lande (aufgrund insbesondere von Milchkrise, Russland-Sanktionen, Frost- und Schneedruckschäden, Überschwemmungen und Hagelschaden, daraus resultierenden massiven Preisverfall und Ernteschäden) ein „rot-weiß-rotes nationales Hilfspaket“ umgehend zu schnüren, um möglichst viele bereits am Rande des wirtschaftlichen Ruins bestehende landwirtschaftliche Betriebe zu retten und für die Zukunft zu sichern.