Zur LK Vollversammlung der LK Salzburg am 3. Dezember 2021 wurden folgende Anträge eingereicht:

Antrag 1
Mit 01.01.2016 trat in Österreich die Registrierkassenpflicht in Kraft. Seit diesem Datum liegen die Grenzen der Registrierkassenpflicht unverändert bei 15.000 Euro Jahresumsatz oder bei 7.500 Euro Bar-Einnahmen. Seither sind jedoch die Betriebsmittel stark angestiegen, was dazu geführt hat, dass die Grenzen immer schneller erreicht werden.

Daher fordert der UBV Salzburg die Landwirtschaftskammer Salzburg sowie den Präsidenten auf, sich dafür einzusetzen, dass die Grenzen für die Registrierkassenpflicht an die Teuerung angepasst werden.

Dringlicher Antrag 2
Die Vizepräsidentin Elisabeth Hölz sollte mit sofortiger Wirkung aus ihrer Position zurücktreten und den hoch bezahlten Posten für Claudia Entleitner frei machen.

Seit jeher sind der Posten der Vizepräsidentin und die Funktion der Landesbäuerin eng miteinander verbunden, daher fordert der UBV Salzburg den Präsidenten der LK Salzburg auf, die derzeitige Vizepräsidentin zum Rücktritt aufzufordern und die derzeitige Landesbäuerin Claudia Entleitner mit dem vollen Gehaltsbezug als Vizepräsidentin der Landwirtschaftskammer Salzburg dafür einzusetzen.

Antrag 3
Die Importe von Agrarprodukten aus Nicht-EU-Ländern wirken sich sehr negativ auf unsere Landwirtschaft, auf die Umwelt und auf unsere gesamte Volkswirtschaft aus.

Der UBV Salzburg fordert die zuständigen Stellen auf, dafür zu sorgen, dass nur Produkte, die nach unseren Standards produziert wurden, bei uns verkauft werden dürfen.

Antrag 4
Da man in den Medien öfter von einem drohenden totalen Energieausfall hört, muss man eine Notversorgung für die Landwirtschaft einrichten.

Der UBV Salzburg fordert die Landwirtschaftskammer Salzburg auf, einen konkreten Not-Versorgungsplan für die Landwirtschaft auszuarbeiten.

Antrag 5
Die UTP-Richtlinie sollte mit 1. Nov. 2021 bereits umgesetzt sein. Ministerin Köstinger und unsere Interessensvertretung ziehen Strafzahlungen einer zeitgerechten Umsetzung scheinbar vor.

Der UBV Salzburg fordert die LK Salzburg auf, sich bei den zuständigen Stellen für eine sofortige Umsetzung der UTP-Richtlinie einzusetzen.

Antrag 6
Die Ausgaben für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Futtermittel, Düngemittel, Diesel, Strom, Sozialversicherung etc.) werden immer teurer, während die Einnahmen für unsere Produkte und die Ausgleichszahlungen stagnieren.

Der UBV Salzburg fordert die LK Salzburg auf, sich für eine entsprechende Steigerung auf der Einnahmenseite wie z.B. Indexanpassung bei den zuständigen Stellen einzusetzen.

Antrag 7
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg fordert die Bundesregierung auf, eine steuerliche Entlastung beim Agrardiesel für die Land- und Forstwirtschaft im Zuge der kommenden Steuerreform festzulegen.

Dringlicher Antrag 8
Reformierung der Agrarmarkt Austria (AMA) mit dem Ziel enorm Kosten einzusparen und die Verwaltung an die Anzahl der Höfe anzupassen. Es kann nicht sein, dass jedes Jahr 1.530 Landwirte ihre Stalltür für immer schließen und die AMA jährlich um mindestens eine Million mehr an Fördermitteln benötigt, die den Landwirten zusteht. Die AMA sollte dabei nicht länger als Auffanglager von BOKU Absolventen verwendet werden. Es muss nachhaltig der bürokratische Aufwand gesenkt und die jährlichen Ausgaben an die Anzahl der Betriebe angepasst werden.

Der UBV Salzburg fordert die LK Salzburg und den Präsidenten der LK Salzburg auf, sich für die Reformierung der Agrarmarkt Austria einzusetzen und dabei die genannten Punkte umzusetzen.

Dringlicher Antrag 9
Verpflichtende Herkunftskennzeichnung auch in der Gastronomie umsetzen!
Im derzeitigen Regierungsprogramm ist die allumfassende, verpflichtende Herkunftskennzeichnung niedergeschrieben. Mit großer Verwunderung ist nun zu erfahren, dass sich vor allem die ÖVP gegen eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung, in der Gastronomie und Hotellerie ausspricht. Dies ist aus landwirtschaftlicher Sicht völlig unakzeptabel, da vor allem in der Gastronomie der größte Teil an ausländischen Lebensmitteln verarbeitet und verkocht wird.

Daher stellt der UBV Salzburg den Dringlichkeitsantrag an die Vollversammlung der LK Salzburg, sie möge beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass auch in der Gastronomie und Hotellerie eine durchgehende und verpflichtende Herkunftskennzeichnung der verwendeten Lebensmittel umgesetzt wird.

Dringlicher Antrag 10
Eindeutige Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel mit Palmöl und Kokosöl
Die Lebensmittelindustrie setzt in vielen Fertigprodukten häufig Palmöl ein. Für die Gewinnung von Palmöl werden laut WWF Wälder gerodet, Orang-Utans und Tiger aus ihrem Lebensraum verdrängt. Außerdem sagen Experten, dass Palmöl an der Entstehung von Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes beteiligt ist. Palmöl schmeckt ähnlich wie Butter und verleiht Speisen eine streichfeste, cremige Konsistenz. Bei Zimmertemperatur ist das Fett fest, bei Körpertemperatur schmilzt es. In folgenden Produkten wird häufig Palmöl verwendet: Butter und Margarine, Schokolade und Pralinen, Kekse, Brotaufstriche, Schokocremes, Babynahrung, Fertiggerichte, Tütensuppen
Kosmetikartikel können sogenannte Tenside und Emulgatoren enthalten, die aus Palmöl-Bestandteilen hergestellt wurden. Tatsache ist, dass in vielen Lebensmitteln tierische Produkte durch Palmöl bzw. Kokosöl ersetzt werden.

Der UBV Salzburg stellt an die Vollversammlung der LK Salzburg den Antrag, sie möge beschließen:
Der zuständige Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein wird aufgefordert, gesetzliche Maßnahmen auszuarbeiten und dem Nationalrat eine Beschlussfassung vorzulegen, die eine klarere und eindeutigere Kennzeichnungspflicht für Produkte mit Palmöl oder Kokosöl festlegen.

Dringlicher Antrag 11
Sofortige Corona Entschädigung der Landwirte durch die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge für mindestens ein Jahr von der Republik Österreich.
Der enorme Kaufkraftverlust und die reelle Teuerung von ca. 25 % in diesem Jahr sind für die aktiven Bauern nicht mehr tragbar. Daher fordert der UBV für die Bauern die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge für ein Jahr durch den Staat Österreich. Am Anfang der Corona-Krise wurde klar, wie wichtig die Grundversorgung durch die Landwirtschaft ist. Jetzt, nach zwei Jahren mit mehreren Lockdowns und explodierenden Preisen stellt sich heraus, dass die Landwirtschaft als großer Verlierer aus der Krise geht. Die Gastronomie wurde mit Entschädigungen und dem ermäßigtem Mehrwertsteuersatz mehr als gut über die Lockdowns gebracht. Wenn immer deutlicher erkennbar wird, dass einzelne Unternehmen viele Millionen Euro als Entschädigung erhalten haben, dann steht auch den Bauern und Bäuerinnen eine vergleichbare und angemessene Unterstützung zu.

Daher stellt der UBV Salzburg den Dringlichkeitsantrag an die Vollversammlung der LK Salzburg, sie möge beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Beschluss zu fassen, um die Sozialversicherungsbeiträge der Bäuerinnen und Bauern für ein Jahr zu übernehmen und damit die Landwirtschaft für die Folgen der Corona-Krise zu entschädigen.