Zur Vollversammlung der LK Salzburg am 25. Mai 2022 wurden folgende Anträge eingereicht:

Antrag 1
Die GAP 2023 schreibt den Naturschutz und die Biodiversität alleinig der Land- und Forstwirtschaft zu. Daher fordert der UBV Salzburg die LK Salzburg auf, sich dafür einzusetzen, dass die finanziellen Mittel für die Ländliche Entwicklung, die an Gemeinden und Städte ausbezahlt werden, an Naturschutzflächen und die naturnahe Bewirtschaftung von Böschungen, Parkplätzen, Kreisverkehren und dgl. gebunden werden.

Antrag 2
Im Informationsblatt der LK Salzburg (Salzburger Bauer) werden fast wöchentlich Falschinformationen verbreitet. Beispiel: GAP geht mit Ministerratsbeschluss in Zielgerade
Der UBV Salzburg fordert die LK Salzburg auf, stets ehrliche und sachlich richtige Beiträge zu veröffentlichen.

Antrag 3 – Strategieplan für die Salzburger Landwirtschaft
Der UBV Salzburg fordert die LK Salzburg auf, einen Strategieplan für die Salzburger Landwirtschaft zu erstellen. Dieser soll in Richtung Energie-Unabhängigkeit, eigene Futterversorgung und Zukunftssicherheit im Einklang mit Natur und Klimaschutz erstellt werden.

Antrag 4 – Hilfestellung Weide
Die neue EU-Weideverordnung stellt die Landwirte vor neue Herausforderungen. Darum sollten diese bei der Umsetzung unterstützt werden. Die Gesellschaft muss in Hinsicht auf den Viehtrieb sensibilisiert und aufgeklärt werden. Der UBV Salzburg fordert die LK Salzburg auf, rechtliche Rahmenbedingungen, die den Viehtrieb auf Öffentlichen Straßen erleichtern, auszuarbeiten, diese an die zuständigen Stellen zu übermitteln und sich für die Umsetzung einzusetzen.

Antrag 5
Von 7. bis 14. April 1997 fand in Österreich das Gentechnik-Volksbegehren statt, das über 1,2 Mio. Österreicher unterschrieben. Auch die Vollversammlung der Salzburger Landwirtschaftskammer unterstützte dieses Volksbegehren mit einem einstimmigen Beschluss. Die drei Forderungen des Volksbegehrens waren:

  1.  Kein Essen aus dem Genlabor in Österreich
  2.  Keine Freisetzung genmanipulierter Organismen in Österreich
  3. Kein Patent auf Leben!

Im Jahr 2014 haben mehr als eine halbe Million Kronen Zeitung-Leser die Kampagne mit dem rotweißroten Lebensmittelhändler Spar, Global 2000 und Arche Noah unterschrieben. Das Bürger-begehren aus Österreich zeigte Wirkung. Unsere alten Pflanzensorten wurden vor dem Zugriff der Agrarkonzerne, die den Handel und die Weitergabe mit exakt diesen verbieten wollten, gerettet.
Jetzt im Jahr 2022 gibt es von Seiten der EU sehr widersprüchliche Vorgaben. Einerseits ist es zu begrüßen, dass der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dass bei der Genscherentechnik in der Pflanzenzucht das Vorsorgeprinzip anzuwenden ist. Andererseits soll der Anbau alter Pflanzensorten, die ideal dem jeweiligen Klima der Region angepasst sind, durch bürokratische Hürden drastisch eingeschränkt werden. Der Verein Arche Noah in Schiltern (NÖ) dürfte dann von 206 Raritäten, die derzeit zum Verkauf angeboten werden, nur noch sechs weitergeben.
Diese Diskriminierung alter Pflanzensorten steht völlig im Gegensatz zu den Bemühungen einiger Frauen im Pinzgau, die ihr Heilwissen im Rahmen der Traditionellen Europäischen Heilkunden (www.teh.at) den heutigen Erfordernissen anpassen wollen.
Der Unabhängige Bauernverband stellt daher den Antrag, die Vollversammlung der Landwirtschafts-kammer soll die EU-Kommission auffordern, der Verbreitung alter Pflanzensorten in der Europäischen Union keine unnötigen bürokratischen Hürden entgegenzustellen.

Antrag 6 – Dringlicher Antrag – Biodiversitätsstrategie / Wiederherstellung der Natur
Art.4 – Lebensräume und Arten
• Ziele 2030 – 2040 – 2050 • 30 %–60 %-ige Verbesserung

Art. 7 – Durchgängigkeit von Flüssen
• Wiederherstellung von 25.000 km bis 2030

Art. 9 – Entwässerte, Landwirtschaftlich genutzte Moor-\Torfgebiete
• Zielvorgaben für Wiederherstellungsmaßnahmen, einschließlich Wiedervernässung:

Torfgebiete 30 % bis 2030, wovon ein Viertel wiedervernässt wird 50 % bis 2040, wovon die Hälfte wiedervernässt wird 70 % bis 2050, wovon die Hälfte wiedervernässt wird.
Der UBV Salzburg stellt daher den dringlichen Antrag, der Präsident möge sich für den sofortigen Stopp dieser Versumpfungsstrategie einsetzen.

Antrag 7 – Dringlicher Antrag – Aussetzung Umbruchsverbot
Die derzeitig schwierige Situation und die nicht gegebene Versorgungssicherheit in Österreich stehen im starken Widerspruch zur neuen GAP 2023. Um den Landwirten mehr Flexibilität und Freiheit zu geben, und ihre Bewirtschaftungsweise schnell und unbürokratisch ändern zu können und damit zum höheren Eigenversorgungsgrat beizutragen (zB Gemüse 58 % Eigenversorgung), sollte das Umbruchsverbot für Grünland in der nächsten GAP ausgesetzt werden.
Der UBV Salzburg fordert die LK Salzburg und den Präsidenten der LK Salzburg auf, sich dafür einzusetzen, dass das Umbruchsverbot für Grünland nicht in die nächste Förderperiode ab 2023 aufgenommen wird.