Zur Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Steiermark am 22. März 2023 brachte der UBV folgende Anträge ein:

Antrag 1
Neuregelung – Behandlung von eingebrachten Anträgen durch die Fraktion

Die Geschäftsordnung zum Verlauf der Vollversammlung zu diesen Themen sollte abgeändert werden. Wir schlagen dazu eine offene, persönliche Abstimmung vor, damit man auch weiß, wer will eine offene, rasche Diskussion und Umsetzung von Bauernanliegen und wer will lieber weiter im Hinterstübchen agieren. Ergänzend dazu schlagen wir vom UBV vor, dass die jeweiligen Berichte vom Kammerpräsidium und vom Agrarlandesrat 10 Tage vor der jeweiligen Vollversammlung schriftlich an alle Fraktionen bzw. Mitglieder übermittelt werden. Damit können alle Fraktionen Themen, die fehlen – jedoch diskutiert werden müssen, schriftlich einbringen, sodass man in der Vollversammlung nicht immer hinter den Themen nachhinken.

Antrag 2
Neuverhandlungen – Nachverhandlungen der GAP ab 2023

Die Vollversammlung Landwirtschaftskammer Steiermark fordert die gesamte Bundesregierung sowie den Agrarminister auf, die GAP neu zu verhandeln, jedenfalls nachzuverhandeln. Das derzeit am Tisch liegende Papier ist unbrauchbar und ruiniert den Bauernstand. Wir wollen faire, gleiche Spielregeln, wie jede andere Berufsgruppe in diesem Land. Der vorliegende Beschluss zur neuen GAP garantiert keinen fairen Wettbewerb für die Bauern und ihre Erzeugnisse in Europa. Als Basis für die notwendigen Korrekturen bei einer Neuverhandlung finden sich die zentralen Punkte im offenen Brief an Bundesminister Totschnig und die Präsidenten der Landwirtschaftskammern zusammengefasst.

Antrag 3
Gesetzlicher Schutz von Flächen zur Erzeugung von Lebensmitteln – keine PV-Anlagen auf Acker und Grünland ohne konkrete Zustimmung der Eigentümer

Die Vollversammlung der LK Steiermark fordert die steirische Landesregierung und die österreichische Bundesregierung auf, einen gesetzlichen Schutz der landwirtschaftlichen Flächen für die Erzeugung von Lebensmitteln zu fixieren. Es braucht Vorrangflächen für die Erzeugung regionaler Lebensmittel. Nur so sichert man die regionale Versorgung mit Essen und schützt die Bürger vor Abhängigkeiten durch Importe. Eine solche gesetzliche Verankerung ist unmittelbar zu gestalten und zu beschließen. Für das Ziel erneuerbare Energien mittels Photovoltaik ist auch gesetzlich festzuhalten, dass die derzeit nicht genutzten Industriebrachen wie sonstigen Brachen sowie bestehende wie neu zu errichtende öffentliche Gebäude verbindlich für diese Ziele verwendet werden.

Antrag 4
Eine Milliarde Euro für den Neu-/Umbau von Tierwohlstallungen in der Schweinehaltung sowie Absatzgarantie für die in Tierwohl-Stallungen gehaltenen Tiere. Gleiche Spielregeln für alle im LEH vertriebenen Lebensmittel (auch alle Importwaren)

Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Steiermark fordert die österreichische Bundesregierung und die steirische Landesregierung auf, eine Investitionsmilliarde für den Umbau bzw. Neubau von Tierwohlstallungen – ausschließlich die Schweinehaltung betreffend – bereit zu stellen. Weiters werden beide Regierungen aufgefordert, die Spielregeln hinsichtlich „Handel mit Lebensmitteln“ so zu gestalten, dass nur mehr solche Lebensmittel aus tierischer wie pflanzlicher Erzeugung im LEH (Lebensmitteleinzelhandel) verkauft werden dürfen, welche die gleichen Auflagen bei der Produktion erfüllen, wie dies bei uns seitens der EU, der Republik Österreich sowie durch Medien, dem LEH und von diversen NGOs täglich gefordert wird.

Antrag 5
Wasserwirtschaftsplan mit Wasserrecht für die Land- und Forstwirtschaft. Erstellung eines Wasserwirtschaftsplans für die Land- und Forstwirtschaft (inkl. gesetzlich verankertes Recht für die betriebliche Wassernutzung) durch das Land Steiermark. Aktivierung & Forcierung der Waldbrandprävention auf Landes- & Bezirksverwaltungsebenen sowie in Gemeinden

Die Vollversammlung der LK Steiermark fordert die österreichische Bundesregierung und die Landesregierung auf, umgehend einen Wasserwirtschaftsplan zu erarbeiten, der gesetzlich im Verfassungsrang der Landwirtschaft die Nutzung des Wassers für die regionale Erzeugung von Lebensmitteln sichert. Dazu soll auch gesetzlich festgeschrieben werden, dass alle bereits gebauten oder in Bau bzw. in Planung befindlichen Wasserrückhaltebecken so gebaut werden oder nachgerüstet werden müssen, dass sie Regenwasser oder Schmelzwasser permanent speichern können. Dieses Speicherwasser soll als Reserve für die Erzeugung von Lebensmittel durch Bauern genutzt werden können. Weiters ist gesetzlich festzuhalten, dass man entlang der großen steirischen/österreichischen Flüsse Wasserspeicheranlagen baut, wo Wasser aus den Flüssen gespeichert werden kann.

Antrag 6
Teuerungs-Entlastung – Teuerungsausgleich
Es braucht konkrete Sofort-Maßnahmen als Teuerungsausgleich durch den Staat

Die Vollversammlung der LK Steiermark fordert daher die österreichische Bundesregierung sowie die jeweiligen Landesregierungen auf, eine langfristige Maßnahme zur Stärkung und Weiterentwicklung der Bauern eine nicht rückzahlbare Investitionsförderung je Mitarbeiter in der Land- und Forstwirtschaft in der Höhe von 1.500 Euro für 12 Monate = 18.000 Euro umzusetzen.
Mit einem gesamten Investitionsvolumen als Förderung von rund 7,2 Milliarden Euro (Das sind 2 x die Gehaltserhöhungen bei den Beamten ohne Investitionsverpflichtung in Österreich) schafft man einen entscheidenden Impuls im ländlichen Raum. Die nicht rückzahlbare Investitionsförderung wird innerhalb von maximal 2 Jahre ausbezahlt – ausschließlich für Investitionen in Österreich bzw. mit österreichischen Partnern und gilt rückwirkend ab 2020. Diese Investitionsförderung löst in weiterer Folge bis zu 18 Milliarden Euro an Investitionen innerhalb von 3 Jahren aus. Das ist genau der notwendige Schub für den ländlichen Raum, welchen dieser dringend braucht.

Zu den ausführlichen Anträgen: UBV STMK Anträge März 2023 (829 Downloads )