Unsere Bauern sorgen für Ernährungssicherheit.
Die Spielregeln am Markt sind nicht auf der Höhe der Zeit
In einigen Teilen Österreichs ist die direkte Versorgung mit Lebensmitteln durch unsere Bauern bereits seit Jahrzehnten fixer Bestandteil der Nahversorgung. Die Landwirtschaft ist also nicht erst seit der Covid-19-Pandemie ein wichtiger Partner für die Konsumenten. Unsere Bauern erzeugen in Österreich nachhaltig Lebensmittel von hoher Qualität vor der Haustüre der Bürger. Die Direktvermarktung wurde durch die Begleitumstände der Covid-19- Pandemie gestärkt. Für viele Direktvermarkter ist damit ihr eingeschlagener Weg positiv verlaufen und für viele dieser Betriebe könnte sich eine neue Chance bieten, sich über diese Schiene ein Einkommen zu erwirtschaften. Doch die Spielregeln der Direktvermarktung sind nicht auf der Höhe der Zeit. Die Rahmenbedingungen für die Direktvermarktung sind dringend zu verbessern. Aktuell bremsen sie die Direktvermarktung durch die Bauern und legen dieser landwirtschaftlichen Sparte Hürden auf, die sofort entfernt werden müssen. Die Konsumenten (die Nachfrage nach direkt vermarkteten Produkten steigt deutlich an) wünschen sich mehr Bauern, die direkt vermarkten.
Was muss sich konkret ändern?
- Die aktuelle Umsatzgrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten passt nicht mehr, sie ist dringend nach oben anzupassen.
- Die Definitionen zur Direktvermarktung sowie die sogenannte Urproduktenliste passen seit langem nicht mehr, sie sind zu erweitern und zu ergänzen. Der Kunde kauft nicht eine halbe Sau oder ein Viertel Rind. Abgesehen davon haben die meisten Haushalte nicht einmal die Möglichkeit, ein halbes Schwein einzulagern.
- Um die regionale Versorgung mit Lebensmitteln zu verbessern, muss die Liste landwirtschaftlicher Urprodukte erweitert werden (siehe Urprodukteverordnung gemäß BGBl. II 2008/410).
- Neben der Korrektur offensichtlich unlogischer Einträge in der bestehenden Liste, müssen dieser Liste auch all jene Waren hinzugefügt werden, die Bauernhöfe imstande sind im Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeiten anzubieten.
Für den UBV ist es sachlich nicht akzeptabel, dass die „Herstellung von Lebensmitteln“ im Bereich der Direktvermarktung eine „außerlandwirtschaftliche Tätigkeit“ sei, obwohl dies einen fundamentalen Zweck der Landwirtschaft darstellt. Traditionelle Produkte wie Geselchtes, Würste, Fleischpakete, Hühnerbrust und viele mehr müssen als Einkommensquelle im Rahmen der geltenden land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierungsverordnung (LuF-PauschVO 2015) ermöglicht werden, zumal die Sozialversicherungsbeiträge für viele Landwirte seit Jahr und Tag so hoch sind, dass diese von den meisten bäuerlichen Betrieben kaum oder gar nicht mehr erwirtschaftet werden können! Unlogische Einträge wie z. B. jene, dass typisch bäuerliche Käsesorten zu den Urprodukten zählen, Frischkäse jedoch nicht, müssen schleunigst bereinigt werden! Als Ergebnis einer solchen Anpassung und Bereinigung würde das Einkommen bäuerlicher Familien steigen und die von der Bevölkerung gewünscht regionale Versorgung gesichert und verbessert werden.
Die Vollversammlung der LK Steiermark tritt an den Nationalrat mit dem Ersuchen heran, der Nationalrat möge beschließen,
- die Anhebung der Obergrenze für außerlandwirtschaftliche Nebentätigkeiten von derzeit 40.000 Euro auf 80.000 zu erhöhen, als eine wesentliche und dringende Maßnahme, um das Überleben bäuerlich geführter kleinerer und mittlerer Familienbetriebe (wieder) zu ermöglichen.
- die Anpassung und Erweiterung der Liste bäuerlicher Urprodukte in der Urprodukteverordnung (BGBl. II 2008/410) durch Evaluierung und Novellierung derselben. Dies stellt ebenfalls eine wichtige Maßnahme dar, die zur dringend notwendigen Verbesserung der Einkommenssituation bäuerlicher Familien, die seit drei Jahren einen deutlichen Einkommensverlust (siehe vorliegende Ergebnis aus dem „Grünen Bericht“) hinnehmen mussten.