Die bäuerlichen Familienbetriebe in Österreich stehen wirtschaftlich enorm unter Druck. Das gegenwärtige Erbrecht wirkt sich für den Bauernstand als ein weiterer Sargnagel aus.

Das derzeit gültige Erbrecht hat für die Zeit vor 70 – 80 Jahren gepasst, aber mittlerweile ist es nicht mehr zeitgemäß. Das bisherige Erbrecht ist davon ausgegangen, dass die Kinder des Erblassers im Wesentlichen bei gesetzlicher Erbfolge gleich behandelt werden. Gewisse Bevorzugungen des Hofübernehmers gibt es, wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb in den Schutz des Anerbengesetz fällt. Der Erblasser kann eine Bevorzugung des Hofübernehmers im Sinne eines Alleinerbens des Hofes nur dadurch erzielen, dass die übrigen gesetzlichen Erben auf den Pflichtteil gesetzt werden.

Die neuen Gegebenheiten sind jedoch so, dass ein mittelständischer bäuerlicher Betrieb häufig nicht mehr als profitabel bzw. wirtschaftlich als vermögend bezeichnet werden kann. Wenn nun dennoch der Bewirtschafter in seiner aktiven Zeit den Hof einigermaßen lebensfähig erhalten kann, dann droht bei seinem Ableben in sehr vielen Fällen eine wirkliche Existenzgefährdung, wenn nicht zumindest eine enorme Schwächung. Von einem Generationen übergreifenden Vermögensaufbau kann derzeit nicht gesprochen werden.

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