Kommentar von KR ÖR Johann Großpötzl – Zwei Jahre arbeiteten Mitarbeiter von Umwelt- und Landwirtschaftsministerium, Landwirtschaftskammern, Forscher aus Raumberg-Gumpenstein und des Umweltbundesamtes an den Maßnahmen zur Zielerreichung der NEC-Richtlinie. Landwirtschafts- und Umweltministerium entschieden dann, eine Abdeckpflicht für Güllegruben ab 2028 einzuführen. Die Maßnahmen wurden dabei aus Sicht der Tierhaltung nicht sachlich abgewogen. Dadurch werden allein bei den bestehenden Anlagen Investitionskosten von mehr als einer Milliarde Euro anfallen und relativ wenig Einsparung erreicht. In anderen EU-Ländern (z.B. Bayern) ist die Abdeckung nur für Neubauten verpflichtend. Auch für Kläranlagen sind in Österreich keine Abdeckungen nötig. Wer hat hier für die Bauern verhandelt und deren Interessen vertreten? Sollte der gesetzliche Bestandschutz für bestehende und genehmigte Bauten bei den Bauern nicht gelten und damit die Landwirtschaft zu diesen Investitionen gezwungen werden, dann müssen die Kosten zur Gänze von der Bundesregierung übernommen werden.