Sind die Rahmenbedingungen für die bäuerliche Sozialversicherung noch zeitgemäß? Die Beiträge zur Sozialversicherung werden – so ist es gesetzlich festgeschrieben – jährlich der Inflation angepasst, also erhöht. Für Direktzahlungen und Produktpreise erfolgt keine Inflationsanpassung.

Mit dem Beitritt Österreichs zu Europäischen Union und der grenzenlosen Öffnung der Agrarmärkte wurden gleichzeitig Direktzahlungen zum Ausgleich für das niedrigere Preisniveau eingeführt. Diese Direktzahlungen sind weder wertgesichert noch werden diese durch irgendwelche Vorgaben der Inflation angepasst.

Den vollständigen Artikel lesen Sie in der Unabhängigen Bauernzeitung, Ausgabe Dezember 2020.
Bauernzeitung Dezember 2020 (2415 Downloads )