Aufgrund der herrschenden Trockenheit in verschiedenen Regionen Österreichs wandte sich der UBV an Bundesminister Mag. Totschnig mit der Bitte um Freigabe der Biodiversitätsflächen für die vorzeitige Futterernte. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Sektion II – Landwirtschaft und ländliche Entwicklung antwortet uns wie folgt:
Zum Anliegen der Freigabe von Biodiversitätsflächen bitte Folgendes:
- Die Anlage von Biodiversitätsflächen erfolgt im Rahmen freiwillig eingegangener Verpflichtungen im Rahmen des Agrarumweltprogramms ÖPUL und löst auch eine entsprechende Abgeltung aus, d. h. die Biodiversitätsflächen sind ein ganz wesentlicher Prämienbestandteil.
- Evaluierungsergebnisse für das ÖPUL 2015 haben gezeigt, dass diese Flächen insbesondere im Ackerbau einen sehr hohen ökologischen Wert haben, jedoch nur wenn eine deutlich verspätete Nutzung durchgeführt wird.
- Eine Freigabe zu einer vorzeitigen – von den Vorgaben des GAP-Strategieplans abweichenden – Nutzung ist nur nach Zustimmung durch die Europäische Kommission und damit verbundenen entsprechenden Prämienabschlägen umsetzbar.
- Im Grünland gibt es im ÖPUL 23 vier verschiedene Varianten zur Erfüllung der Biodiversitätsverpflichtung und damit eine hohe Flexibilität für die Landwirte. Bei der am häufigsten gewählten Variante der „Schnittzeitverzögerung“ ist eine Nutzung ab dem 15. Juli jedenfalls zulässig.
- Unseren Informationen nach gab es heuer im Grünland einen guten ersten Schnitt und wo schon erfolgt auch einen guten zweiten Schnitt, ein dringender Bedarf zur Freigabe der Biodiversitätsflächen ist daher fachlich nicht in Richtung Europäische Kommission argumentierbar.
- Die Antragsdaten für 2023 zeigen, dass im Ackerbereich die meisten Flächen als Brachen und nicht als genutzte Biodiversitätsflächen beantragt wurden und es ist darauf zu verweisen, dass 25 % der Flächen schon vor dem 1. August genutzt oder gepflegt werden dürfen.
Daher mit der Bitte um Verständnis, dass auf Grund der oben dargestellten Punkte eine Freigabe zur vorzeitige Futterernte im Jahr 2023 nicht möglich ist.