Die vorgelegte Nitratrichtlinie und die damit einher gehenden Auswirkungen auf die Bauern können aus der Sicht der Bauern so nicht akzeptiert werden kann. Der Unmut bei den Bauern ist groß, speziell bei rinderhaltenden bzw. tierhaltenden Betrieben, die Getreode erst nach dem 15. Oktober anbauen. Laut Nitrat-Richtlinie dürfen bei Anbau von Weizen, Roggen und Triticale generell und auf Wintergerste nach dem 15. Oktober keine leicht löslichen Stickstoffdünger wie Gülle, Jauche, Geflügelmist und Mineraldünger ausgebracht werden. Die vorliegende Nitratrichtlinie und die dazu geplanten Maßnahmen gehen an einer realistischen Umsetzung bei den betroffenen tierhaltenden Betrieben vorbei. Wir haben daher, seit dem Bekanntwerden dieser Maßnahmen, nach Lösungen gesucht und sind nun der Meinung, dass wir eine Lösung, die nicht nur in Österreich, sondern europaweit ein neuer Meilenstein in dieser Frage sein kann, gefunden haben.

Gesteuerte Gülleverflüssigung/Gülleverdünnung/Trockensubstanzabsenkung

Dieses neue Verfahren wurde mit Hilfe vieler Landwirte und dem Güllefachexperten Bernhard Tafelmeier-Marin nach 2-jähriger Betrachtung nun finalisiert. Der UBV im Bezirk Scheibbs hat sich mit viel Engagement an der Umsetzung des Verfahrens die Zeit eingeräumt und in der Landwirtschaftskammer Niederösterreich die Weichen gestellt. Anhand des biologisch abgesenkten Trockensubstanzwertes (TS) in der Gülle kann die prozentuale Reduktion von Ammoniak genau bestimmt und in die Inventur zur Erreichung der Emissionsziele eingebunden werden. Gerechnet wird von den Basisrohgüllen, differenziert in Rindergülle (TS 10 %) und Schweinegülle (TS 7 %). Die Eingliederung als gleichwertiges Verfahren in „Techniken und Verfahren der Kategorie 1“ generiert eine weitere Auswahlmöglichkeit für Landwirte, ihre Güllen emissionsarm auszubringen, und das sogar fast geruchlos. Eine Breitverteilung kann ebenso weitergeführt werden. Zur TS-Bestimmung am Betrieb kommt der Gülle-Hydrometer zum Einsatz. Eine Justierung der Gülle ist so ohne Gülleanalyse möglich. Weitere Daten können anhand der TS bestimmt werden wie z.B. Stickstoffnutzungseffizienz, Geruchreduktion, Reduktion des Ausgasungspotenzials. Zur Gleichstellung mit den bereits vorhandenen geförderten bodennahen Gülleausbringtechniken ist auch das neue Verfahren dementsprechend in die Förderungen einzubeziehen, um die Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten. Die Endlagererweiterung ist bei manchen Betrieben ins Auge zu fassen. Das Einsparpotenzial an Ammoniak durch die „Gesteuerte Gülleverflüssigung“ liegt in Österreich bei 5-15 kt; bis 2030 müssen 11,5 kt eingespart werden. Das Verfahren soll in allen EU-Ländern integriert werden.

Artikel auf Top Agrar „Es geht auch ohne Abdeckung der Grüllegrube“

Artikel auf Seite 5 f der Bauernzeitung April 2024 (49 Downloads ) „Bauern wehren sich gegen Nitrat-Richtlinie“