Der geplante Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste geht zu weit und käme bei einer Reihe von Lebensmitteln (unter anderem Milch mit einem Fettgehalt von mehr als 3,6 %) einem Werbeverbot gleich. Das wesentliche Ziel der novellierten Richtlinie ist Kinder von unangebrachten Werbungen über ungesunde Lebensmittel fernzuhalten. Dabei bringt dies unzählige Nachteile für die österreichischen sowie europäischen Bauern, denn die tatsächliche Umsetzung der insgesamt drei betroffenen Gesetze (das Audiovisuellen Mediendienste Gesetz, das KommAustria Gesetz und das ORF Gesetz) hätten katastrophale Auswirkungen auf unsere Landwirtschaft. Die von Familienbetrieben mit durchschnittlich 32 Rindern, 109 Schweine, 29 Schafen und 11 Ziegen gekennzeichnet ist. Die Landwirte müssen sich tagtäglich dem beinharten, globalen Wettbewerb stellen und den Preisdruck von großen Konzernen standhalten. Der Strukturwandel ist seit Jahren unaufhaltbar. Zusätzlich sind besonders Kleinbauern in Folge von Corona unendlichen Herausforderungen konfrontiert. Die stillstehende Gastronomie und Hotellerie sowie der Stopp von Milchlieferungen an Schulen treiben nicht nur die bäuerliche Wirtschaft in den Ruin.

Im Sinne einer zukunftsorientierten Denkweise und eines langfristigen Erfolgs der österreichischen Landwirtschaft, stellen die LWK Räte des UBV Salzburg folgenden Antrag bei der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer am 19.3.2021:
Der Präsident der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg sowie die gesamte Vollversammlung mögen sich mit dem geplanten Gesetzesentwurf auseinandersetzen und dem Werbeverbot von sämtlichen landwirtschaftlichen Produkten entgegenwirken. Handeln, bevor es zu spät ist.