Neues Jagdgesetz schwächt Grundeigentümer
Nach der Durchsicht des mehr als 160 Seiten umfassenden Gesetzesentwurfes des OÖ Jagdgesetzes muss der Unabhängige Bauernverband feststellen, dass es zu keiner Stärkung der Grundbesitzer kommt, sondern dass sich der OÖ Jagdverband mit seinen Forderungen durchgesetzt hat. Besonders demokratiebedenklich ist der Entwurf von ÖVP Bauernbund-Obfrau und Landesrätin Michaela Langer-Weninger, dass bei der Entschädigung von Wildverbissschäden nicht mehr das Eisenbahnenteignungsentschädigungsgesetz zur Anwendung kommt, obwohl der Verfassungsgerichtshof das 1995 ausdrücklich als notwendig festgestellt hat, da der Grundbesitzer der finanziell schwächere gegenüber den Jagdausübenden ist. Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs sind von allen Regierungsmitgliedern zu akzeptieren, ein Ignorieren ist ein demokratiepolitisch bedenklicher Akt.

Dass der Verpachtungszwang wegfällt, ist ein durchaus positiver Ansatz. Die Forderung des Unabhängigen Bauernverbandes war, dass der Grundbesitzer ein Mitspracherecht bei der Jagdvergabe hat. Im Gesetzesentwurf wird der Verpachtungszwang zwar aufgehoben, aber die Entscheidung der Jagdvergabe trifft wie bisher der Jagdausschuss, der künftig in Jagdvorstand unbenannt werden wird.
Der Wegfall des Verpachtungszwangs ist leider nur eine kosmetische Änderung, welche keine spürbaren Auswirkungen auf die Rechte der Grundbesitzer haben wird, da wieder der politisch besetzte Jagdvorstand entscheidet.

Positiv zu erwähnen ist die kürzlich beschlossene Forstgesetznovelle. Die Novelle beinhaltet verschiedene Maßnahmen, unter anderem wird der Weg hin zu Naturverjüngung und klimafitten Wäldern gestärkt. Aufgrund des neuen Entwurfs des Jagdgesetzes bleibt den Waldbesitzern nur noch die Hoffnung, dass die Jagdausübenden den Wildbestand so dezimieren, dass Naturverjüngung und klimafitte Wälder möglich sind.

Bemerkungen zum Jagdgesetz OÖ (44 Downloads ) – verfasst von Dr. Heinrich Birnleitner, Ersatzmitglied im LK-Ausschuss für Rechts- und Wirtschaftspolitik

Artikel im Wochenblatt „UBV warnt vor Schwächung der Grundeigentümer“

Artikel auf Top Agrar „UBV sieht im neuen Jagdgesetz die Grundeigentümer geschwächt“

Laut LK Präsident Waldenberger – Versehen in der Protokollniederschrift