Bis Ende des Jahres soll das Jagdgesetz in OÖ novelliert werden, zuständig ist Agrarlandesrätin Michaela Langer-Weninger. Derzeit ist es so, dass Nicht-Grundbesitzer über Grundbesitzer in Sachen Jagd entscheiden. Der Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, dass dies ein enteignungsgleicher Vorgang ist, da das Jagdrecht untrennbar mit dem Grundrecht verbunden ist. Daher fordert der UBV eine Modernisierung des Jagdrechtes.
Wie diese Novellierung aussehen könnte, lesen Sie in den nachstehenden Downloads.
Bauernzeitung Ausgabe März 2022 (2231 Downloads )Artikel „Jagdrecht ist Privatrecht und gehört in die Hand der Grundeigentümer“ auf den Seiten 10 und 11
OÖ Jagdgesetz: Stellungnahme und Änderungsvorschläge im Detail (528 Downloads )