Im Jänner 2021 – noch vor den Kammerwahlen – hieß es von Seiten des Landwirtschaftsministeriums, dass es in der ersten Säule keine Kürzungen geben wird. Doch in der neuen Periode sind vorläufig nur mehr 216 Euro pro Hektar an Ausgleichszahlungen vorgesehen. Der Inflationsausgleich für die Ausgleichszahlungen ist in der neuen GAP wieder nicht berücksichtigt, obwohl ein solcher bei allen anderen Berufsgruppen selbstverständlich ist.
Auch die Bürokratie wird nicht verringert, sondern ausgebaut. Bei den Kontrollen war die Kontrollquote bisher mehr als doppelt so hoch als die EU vorschreibt: bisher wurden von der EU 2 % vorgeschrieben, Österreich kontrolliert 5 %. Bei den Importen gibt es keine fairen Spielregeln und Rahmenbedingungen gegenüber der Österreichischen Landwirtschaft insbesondere bei Handel, Kontrollen und Auflagen.
Die Leader-Gelder werden nicht gekürzt und kommen bei den bäuerlichen Betrieben nicht an. Die Tierwohl-Prämien müssten aufgrund der neuen Auflagen verdoppelt werden. Der Mehraufwand für das geforderte Tierwohl wird nicht abgegolten.
Es ist auch keine Abgeltung für die Speicherung von CO2 und die Erzeugung von Sauerstoff berücksichtigt. Die Bauern speichern jährlich bei der Produktion Unmengen an CO2 und gleichzeitig erzeugen sie wertvollen Sauerstoff. Warum werden diese Leistungen nicht bezahlt? Warum gibt es keine Möglichkeit eines CO2 Zertifikathandels für die Landwirtschaft, während dies für die Autohersteller schon möglich ist?
Die NEC-Richtlinien sind nicht praxistauglich und im Vergleich zu anderen EU-Ländern weit überzogen. Die erbrachten Leistungen der Landwirte für ein Hektar Grünland werden nicht abgegolten. Hingegen kostet die Pflege eines Hektar Autobahngrünstreifens 65.000 Euro. Wo die Regierung kein Problem hat mit der Finanzierung.
Der UBV lehnt das Ergebnis der neuen GAP ab! Das ist kein Zukunftsmodell, sondern, wie schon mehrmals betont, ein Bauernhof-Zusperr-Programm, welches weiteren tausenden Bauernhöfen die Existenz kosten wird.