In einem ausführlichen Gespräch mit Agrarminister Norbert Totschnig hat der Unabhängige Bauernverband (UBV) seine zentrale Forderung nach einer Neuausrichtung der EU-Agrarpolitik bekräftigt. Aus Sicht des UBV müssen die besonderen Herausforderungen der Berg- und Alpenregionen sowie der klein- und mittelstrukturierten Familienbetriebe in Österreich stärker berücksichtigt werden. Gleich zu Beginn haben wir Herrn Minister auf den massiven Preisverfall bei Rindfleisch und die niedrigen Preise beim Getreide und Schweinefleisch hingewiesen.
Kritisch sieht der UBV die Auswirkungen von Handelsabkommen wie MERCOSUR oder der Marktöffnung gegenüber der Ukraine. Diese erhöhen den Wettbewerbsdruck auf die heimische Landwirtschaft sehr und belasten insbesondere kleinere Betriebe. Ziel muss die Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen und regionaler Wertschöpfung sein. Der UBV spricht sich daher für eine differenzierte EU-Agrarpolitik aus, die die Berglandwirtschaft und familiengeführte Betriebe gezielt stärkt. In diesem Zusammenhang wurde auch das UBV-Sockelbetragsmodell als möglicher Ansatz vorgestellt. Minister Totschnig sagte zu, diesen Vorschlag näher zu prüfen.
Weitere zentrale Anliegen sind die Entlastung der Landwirtschaft bei Agrardiesel, CO₂-Abgaben und Düngemitteln sowie die Anerkennung der Klimaleistungen der Bauern. Bei der EU-Entwaldungsverordnung werden praxistaugliche und bürokratiearme Lösungen verlangt. Der Waldfonds soll fortgeführt und die Finanzierung langfristig gesichert werden. Bei Renaturierungsmaßnahmen fordert der UBV die verbindliche Einbindung von Grundeigentümern und Bewirtschaftern sowie einen vollständigen Kostenersatz auch für die Bodenwertminderung. Für die künftige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) spricht sich der UBV für den Erhalt der bisherigen Fördersäulen aus. Renaturierungsmaßnahmen und LEADER-Projekte ohne landwirtschaftlichen Bezug dürfen nicht aus dem Agrarbudget finanziert werden.

Kritisch gesehen werden verpflichtende Schulungsprogramme und der hohe Verwaltungsaufwand. Konkret fordert der UBV österreichweit 1.000 Agrarbeamte weniger, das würde 100 Mio. Euro mehr für die Bauern ergeben sowie einen umfassenden Bürokratieabbau; die Sicherung analoger Zugangswege sowie eine Inflationsanpassung von Förderungen und Ausgleichszahlungen. Im Bereich der NEC-Richtlinie wird eine vollständige und wissenschaftlich fundierte Bewertung aller Maßnahmen, insbesondere der Gülleverdünnung, gefordert. Zudem sollen Forschung und Datengrundlagen in diesem Bereich weiter ausgebaut werden.
Weitere Forderungen des UBV betreffen die Vereinfachung von Wassernutzungsrechten und die Ausweitung von Bewässerungsförderungen. Zudem wird ein besserer rechtlicher Schutz für Landwirte bei Haftungsfragen gefordert. Handlungsbedarf sieht der UBV auch bei den Problemen im Holztransport durch die ÖBB Rail Cargo, die Waldbauern, Frächter und die Holzwirtschaft belasten.
Darüber hinaus werden sozial- und steuerrechtliche Verbesserungen gefordert, darunter eine Anhebung der Grenze für die Sozialversicherungspflicht, höhere Zuverdienstmöglichkeiten im Rahmen der Pauschalierung sowie ein Anspruch auf Arbeitslosengeld für Nebenerwerbslandwirte.