„Gentechnik ist eine Technik mit totalitären Zügen. Sie erlaubt auf Dauer keinen gentechnikfreien Bereich neben sich.“ Das Zitat stammt aus dem „Kritischen Agrarbericht“ (2007), den das deutsche Agrar-Bündnis jedes Jahr herausgibt. Salzburger Nachrichten Redakteur Gerhard Schwischei berichtete schon am 10. Februar 2011 („Wasser auf die Mühlen der Gentechnik-Gegner“), dass in Spanien mit der Erlaubnis, dort Genmais anbauen zu dürfen, der Biolandbau um 70 % eingebrochen ist.
Logischerweise entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 25. Juli 2018, dass auch die neue Methode der Genscherentechnik (Neue Gentechnik) Gentechnik ist und daher unter das EU-Gentechnikrecht fällt und somit das Vorsorgeprinzip anzuwenden ist!
Ohne Rücksicht auf dieses EuGH-Urteil sprachen sich die EU-Kommission, das EU-Parlament und am 14. März 2025 auch die EU-Mitgliedsstaaten für ein gelockertes Gentechnikrecht aus, um die Anwendung der „Neuen Gentechnik“ zu ermöglichen – gegen die Stimmen von Deutschland und Österreich.
Im Salzburger Landesgesetzblatt vom 21. Jänner 2000 wurde das Salzburger Landwirtschaftskammergesetz wieder verlautbart. Dabei wurde erstmals „der freiwillige Verzicht der Land- und Forstwirtschaft auf Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen auf allen Gebieten der Produktion und Verarbeitung von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen“ als eines der Ziele der Landwirtschaftskammer gesetzlich festgeschrieben. Die Umsetzung dieses Zieles im Sinne der gentechnikfreien Lebensmittelwirtschaft im Bundesland Salzburg wird eine der Aufgaben der am 14. März 2025 angelobten Vollversammlung der Salzburger Landwirtschaftskammer sein! Es muss klargestellt werden, dass niemand gezwungen werden kann, genmanipulierte Nutzpflanzen und Bäume in die freie Natur auszusetzen.
Georg Sams, Ortsbauernobmann und LWK-Rat außer Dienst