Landwirte nutzen seit einigen Jahren die einfache und kostengünstige, offiziell anrechenbare 1:1-Gülleverdünnung bzw. Gülleverflüssigung (GGV/GGV1:1) zur Ammoniakreduktion. Vorangetrieben wurde diese Methode von Agrarentwickler Bernhard Tafelmeier-Marin gemeinsam mit interessierten Landwirten und landwirtschaftlichen Informations- und Einkaufsgemeinschaften.

Ziel war es, einfache und kostengünstige Maßnahmen zur Erreichung der NEC-Ziele zu entwickeln. Durch die Verdünnung können Landwirte auch ohne neue Ausbringtechnik – etwa mit herkömmlicher Breitverteilung – einen wesentlichen Beitrag zur NEC-Erfüllung leisten. Besonders Betriebe in ungünstigen Lagen setzen zunehmend auf dieses Verfahren.
Die Gülleverdünnung ist ein vorgelagertes Verfahren, welches früher als „organische Vorbereitung“ zur Gülleausbringung zur Aufwertung der Wirtschaftsdünger gelehrt wurde und kann mit allen bestehenden Ausbringtechniken kombiniert werden.

Seit 2005 wird die Gülleverdünnung in der TIHALO-Studie erfasst. Seit Herbst 2025 erfolgt erstmals eine jährliche verpflichtende Abfrage, bei der Landwirte unkompliziert Güllemenge und Verdünnungsgrad angeben können. Eine Hilfestellung dazu bieten die folgenden Downloads.

Die Daten werden nach Auswertung durch die NEC-Experten automatisch in die österreichische Luftschadstoff-Inventur übernommen. Die Erfassung erfolgt derzeit über LKV, Tierzucht- und Rinderverbände. Eine noch einfachere Erfassung über Gülleanfall, Trockensubstanzgehalt und bestehende landwirtschaftliche Erfassungssysteme wird bereits angeregt.

Vorteile für Boden und Pflanzen
Verflüssigte Güllen verbessern die Bodenverträglichkeit, fördern Bodenleben und Kleebestand, erhöhen die Stickstoffwirkung und machen verschiedene Mikronährstoffe verfügbar. Zudem werden Bodeninfiltration und Bodenatmung verbessert, Erosion vorgebeugt und die Geruchsbelastung deutlich reduziert.

NEC-Aktuell
Stand der neuen Inventurzahlen des Umweltbundesamtes von 2024 (Erschienen Frühjahr 2026) sind bereits 9,1 % der vorgeschriebenen 12 % Ammoniakreduktion erfüllt. Hier ist aber die erste Verdünnungsabfrage von 2025 noch nicht integriert, da erst 2025 mit der richtigen Hebung des Potenzials begonnen wurde. Je besser die Landwirte über die Angabe und Möglichkeit der angewandten Gülleverdünnung Kenntnis haben, umso schneller ist die NEC-Richtlinie erfüllt. Folglich bleiben alle Ausbringtechniken frei in deren Anwendung erhalten. Ein unvorhergesehener Wegfall von Fördermaßnahmen kann durch die GGV/GGV1:1 gut kompensiert werden wegen deren wirtschaftlicher Vorteile.