Landwirt Heimo Urbas aus Kärnten hat kürzlich nach fünfjähriger Dauer endgültig Recht in seinem Verfahren gegen die AMA bekommen. Diese muss dem Landwirt die laut Urteil des BVwG zu Unecht vorenthaltene Prämien für drei Mutterkühe nun auszahlen. Ein Urteil mit Bedeutung für alle Almobmänner.
Worum geht´s? Im Jahr 2010 hielt Landwirt Urbas 33 Mutterkühe. Drei dieser Tiere trieb er im Sommer dieses Jahres auf die Gemeinschaftsalm auf und meldete das Verbringen der Tiere der Agrarmarkt Austria. Urbas: „Doch obwohl ich die aufgetriebenen Tiere rechtzeitig an die Rinderdatenbank meldete, sanktionierte die Agrarmarkt Austria diese drei Mutterkühe (Mutterkuhprämie). Begründung: Die Unterschrift des Obmanns fehlte.“

Artikel auf Top agrar: Nach fünfjährigem Verfahren: AMA muss Landwirt Prämien nachzahlen