Am 5. August 2025 kam es zu einem Arbeitstreffen in der LK OÖ zum Thema weitere Maßnahmen zur Erfüllung der Nitratrichtlinie. Anwesend waren der NEC-Experte der Landwirtschaftskammer Oberösterreich Franz Xaver Hölzl, Leiter der Innenwirtschaft von der HBLFA Raumberg-Gumpenstein Alfred Pöllinger-Zierler, der Güllefachmann Bernhard Tafelmeier-Marin von der LWG-Agrarentwicklung, LK-Rat Josef Handl vom Unabhängigen Bauernverband Niederösterreich und LK-Rat Ing. Paul Pree vom Unabhängigen Bauernverband Oberösterreich.
Im Fokus war die Gesteuerte Gülleverflüssigung GGV 1:1 zur jährlichen Erfassung und Forcierung der besseren Ausweisung der Ammoniakreduktion 1:1 verflüssigter/verdünnter Güllen. Seit 2023 wurde das Thema durch die LWG-Agrarentwicklung ausgearbeitet. Anfang 2024 wurde das geschriebene Verfahren der 1:1 Güllen bereits dem Bundesministerium für Landwirtschaft und der HBLFA Raumberg-Gumpenstein vorgestellt.
Das Ziel der Initiatoren ist das sichere Beibehalten aller Gülleausbringtechniken durch Erfassung der Dunkelziffer gülleverdünnender Betriebe und die Ausweitung der Gülleverdünnung, besonders in Nichtgunstlagen und die Kombination mit bodennaher Gülleausbringung. Denn nur durch die exakte Erfassung der Gülleverflüssigung wäre es möglich Fördergelder zu erhalten und eine Verpflichtung zur bodennahen Gülleausbringung abzuwenden.
Ausgeführt wurden seitens Bernhard Tafelmeier-Marin die kommenden Neuerungen in der überarbeiteten UNECE Guideline, die ab 1.1.2026 in Kraft tritt, sowie die Möglichkeit des Wegfalls der Gülle- bzw. Güllegrubenabdeckungsthematik. Da 1:1 Güllen ab nächstes Jahr in der Ammoniakreduktion höher gerechnet werden (statt 30 % nun 42 %), sind auch hier Erleichterungen sofort möglich. Die GGV 1:1 reit sich zukünftig zwischen den bodennahen Ausbringtechniken ein. Auch ein neu festgelegter Trockensubstanzwert für Rohgüllen (TS-Wert) von 12 % kommt den Landwirten entgegen. Tafelmeier-Marin führte nochmals den benötigten praktischen Nachweis mittels Erfassung der anfallenden ausgebrachten Mindestgüllemenge durch Fuhrenzähler oder Durchflussmengenmesser aus. Die Mindestgüllemenge wird berechnet mit der Formel: 39 m³ x GVE gülleproduzierend abzüglich Weidezeiten = 1:1 Gülle im Jahresmittel
Zur Justierung der Güllemenge ist ein Güllehydrometer von Vorteil. Dieser misst den TS-Gehalt und gibt den Betrieben einen guten Richtwert zur Erreichung der Güllemengen. Die Richtwerte liegen bei Rindergülle kleiner 5 % und Schweinegülle kleiner 3,5 %.
Mit dem „NEC-Kalkulator“ von Vakutec kann die Wirtschaftlichkeit verschiedener anerkannter Ammoniakminderungstechniken überschlägig berechnet werden. Der Kalkulator wurde abgestimmt mit Alfred Pöllinger-Zierler HBLFA Raumberg-Gumpenstein, Franz Xaver Hölzl LK OÖ, Bernhard Tafelmeier-Marin LWG-Agrarentwicklung und dem UBV Österreich.