Anträge des UBV an die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Steiermark am 11. Juli 2025
- Neuregelung – Behandlung eingebrachter Anträge durch die Fraktionen
- Volle Inflationsabgeltung – rückwirkend für alle Leistungszahlungen (Bedingt durch eine Inflation von 100 % seit dem EU-Beitritt sind die Ausgleichszahlungen
in der Kaufkraft nichts mehr wert) - Anhebung der Mehrwertsteuer auf 20 % bei allen Erzeugnissen der Land- und Forstwirtschaft
- Leistungsabgeltung NEU für die Bauern mit einem Sockelbetrag in der Höhe von 30.000 Euro im Jahr ab 20 Hektar. Finanzierungsmodell Sockelbetrag (73 Downloads )
- Verbot des Imports bzw. des Handels und des In-Verkehr-bringen von Produkten, die nicht nach den gleichen Rahmenbedingungen hergestellt werden.
- Sofortige Kontrolle beim Handel mit Lebensmitteln hinsichtlich Herkunft und Produktionsvorgaben
- Keine internationalen Handelsverträge ohne komplette Abgeltung aller Nachteile, welche die heimische Landwirtschaft erleidet. Die Landwirtschaft zahlt nicht
länger die Gewinne für andere Sparten. - Was steht im Memorandum zur Landwirtschaft zwischen Österreich und der Ukraine?
- Schutz von Flächen für die Erzeugung von Lebensmitteln
- Maximal 100% Preisaufschlag für den Handel beim Handeln mit Lebensmitteln. So kann man das Preisdumping mit importierten Lebensmitteln stoppen.
- Stopp der sittenwidrigen Verträge rund um die Mehrfach-Antragsstellung. Derzeit haftet ausschließlich der Bauer/Antragsteller, wenn am Antrag ein Fehler festgestellt werden sollte. Egal, wer bei einem Antrag unterstützend mitwirkte. Es ist ein sittenwidriger Vertrag, wenn ausschließlich der Bauer für Fehler rechtlich haftet, die im System passieren (Beispiel Almflächen).
- Nein zur ausschließlichen Handy Signatur/ID Austria bei Anträgen
- Eigenes Wirtschafts- Forschungsinstitut der Agrarwirtschaft
- Ausrufung Klimanotstand: Gesetzliches Wassernutzungsrecht für die Land- und Forstwirtschaft – Schaffung von Wasserspeichern
Wir haben bereits 2019 im Zuge einer LK-Vollversammlung dieses Thema eingebracht mit dem Ziel, mittels eines Wasserwirtschaftsplanes für die Bauern eine Sicherheit bei der Wassernutzung zu erreichen. Passiert ist bis heute nichts. - Verbot des Inverkehrbringens von synthetischen Futter- und Lebensmitteln
- Erweiterung – Änderung der Urproduktenliste
- Beibringung von wissenschaftlichen Eckdaten für erbrachte Umweltleistungen durch die Aktivitäten seitens der Land- und Forstwirtschaft
- Nein zur Gentechnikschere, wie dies von Brüssel gewünscht und von der LK Österreich unterstützt wird
- Zulassung für das System Gülleverdünnung mit Wasser 1:1 als Alternative im Mehrfachantrag zur Zielerreichung der Nitratrichtlinie
Zu den ausführlichen Anträgen: UBV STMK Anträge LK VV Juli 2025 (78 Downloads )