Folgender Leserbrief wurde von Dr. Heinrich Birnleitner verfasst und in den Oberösterreichischen Nachrichten am 14. Februar 2020 veröffentlicht.

Zur der vom Herrn Landesjägermeister anlässlich des Urfahraner Bezirksjägertages in Gallneukirchen (OÖ) vertretenen Meinung, die Jagd sei ein Menschenrecht, ist aus der Sicht eines Landwirtes Nachstehendes auszuführen:
Entsprechend der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes 1712/1948 ist das Jagdrecht ein aus dem Eigentum an Grund und Boden fließendes Privatrecht. Dies bedeutet, jedermann steht es offen, die Jagdprüfung abzulegen: dies ist sozusagen ein Menschenrecht.
Was aber in den Wäldern sowie auf den Wiesen und Feldern an Hege und auch an Bejagung stattfindet, ist dem Jagdgesetz zufolge Angelegenheit des Inhabers des privaten Jagdrechtes, nämlich des Grundeigentümers.
Dieses Jagdrecht haben die Bauern im Jahr 1848 erkämpft und wohl auch ein Interesse, es zu behalten und dort, wo es verloren gegangen ist, wieder zurückzugewinnen.
Verloren gegangen ist ein Großteil der Befugnisse des Grundeigentümers im Jahre 1938 mit der Einführung des nationalsozialistischen Reichsjagdgesetzes mit einer weitgehenden Beschneidung des Jagdrechtes der Land- und Forstwirte.
Es erscheint erforderlich, unseren Land- und Forstwirten die Entscheidung über ihr Jagdrecht, jedenfalls zumindest so, wie es vor 1938 gehandhabt wurde, wieder zurückzugeben und dieses Privatrecht als Ausfluss des Grundeigentums wieder mehr anzuerkennen.