Als vor 27 Jahren der Wolf durch die FFH-Richtlinie unter Schutz gestellt wurde, gab es in der EU ein paar hundert Wölfe. Durch die Ostererweiterung traten Länder der EU bei, in denen der Wolf immer heimisch war – aber auch immer bejagt wurde! Die Zahl der Wölfe stieg sprunghaft auf fast 5.000 an.

Heute haben wir eine Population von 23.000 Wölfen. Der Wolf ist somit keine gefährdete Art mehr. Der Schutz durch die FFH-Richtlinie ist zu überdenken, am besten sofort aufzuheben.
Eine Überpopulation drängt den an sich scheuen Wolf in Siedlungsgebiete und in Weidegebiete wie Almen und auch Grünland in den Tallagen. Das ängstigt die Bewohner und schadet dem Tourismus. Das Jagdverhalten des Wolfes ist nach menschlichem Ermessen tierquälerisch, denn er reißt dem lebenden Beutetier Fleischfetzen aus dem Körper ohne es dadurch zwingend zu töten. Die angefallenen (Weide-)Tiere verenden meist erst Tage später, und das recht qualvoll.

Da der Wolf keine gefährdete Tierart mehr ist, fordert der UBV die Bundesregierung und in weiterer Folge die EU-Kommission sowie das EU-Parlament auf, den Schutz durch die FFH-Richtlinie sofort aufzuheben und den Wolf mittels Abschussplan in der Population niedrig und im Verhalten scheu zu halten.