Vollversammlung LK STMK

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Der UBV bringt 10 Anträge für bessere Bauerneinkommen ein!

Erstmals führte der neue UBV Landesobmann der Steiermark, Rudi Gutjahr die Musketiere des UBV in die Vollversammlung der LK Steiermark. Rudi Gutjahr wird den klaren, offenen Stil des UBV mit konkreten Vorschlägen und Lösungen zu bestehenden Bauernanliegen fortführen. „Es geht immer um die Bauern, die Menschen und nicht um eine Partei“, betont LO Rudi. „Es darf nie eine Partei über der Sache oder dem Menschen stehen. Das ist das Motto für die Arbeit im UBV“. Der UBV Steiermark brachte wieder 10 Anträge ein. Das Ziel aller UBV-Anträge ist mitzuwirken, damit die Bauern mehr Einkommen erwirtschaften, ein Kahlschlag bei der Bürokratie erfolgt, welche die Bauern im Grunde nicht unterstützt, sondern nur Hürden auferlegt. Und, es braucht dringendst andere Spielregeln für die Bauern.

Anträge
Volle Inflationsabgeltung – rückwirkend für alle Leistungszahlungen (Bedingt durch eine Inflation von 100 % seit dem EU-Beitritt sind die Ausgleichszahlungen in der Kaufkraft nichts mehr wert.)

Anhebung der Mehrwertsteuer auf 20 % bei allen Erzeugnissen der Land- und Forstwirtschaft. Das bewirkt eine sofortige Verbesserung der Einkommen bei den Bauern.

Leistungsabgeltung NEU für die Bauern mit einem Sockelbetrag in der Höhe von 30.000 Euro im Jahr ab 20 Hektar. Gedeckelt mit 100 Hektar. Dieses Sockelbetragsmodell bedeutet eine ehrliche Abgeltung aller Leistungen, welche die Bauern derzeit gratis für die Gesellschaft erbringen. Und zudem wird der Arbeitsplatz Bauernhof und damit Arbeitsplätze am Land gesichert. Der UBV erachtet diese direkte Leistungsabgeltung als sinnvoller, als so manche Förderung auf eine Investition am Betrieb, die reine Schuldenfallen sind. Denn jede Förderung für eine Investition ist zu hinterfragen, wenn es dem Betrieb nicht möglich ist, innerhalb von 5 bis maximal 10 Jahren eine Investition zu erwirtschaften.

Anpassung aller öffentlichen Zahlungen an die Erhöhung der SVS 2026. Der UBV erwartet sich eine Anpassung der öffentlichen Gelder an die Erhöhung der SVS Beiträge um 7,3 %.

Arbeitslosenbezug für Nebenerwerbslandwirte. Die aktuelle Regelung, demnach es eine Deckelung beim Arbeitslosengeld bei Nebenerwerbsbauern gibt – gekoppelt an den Einheitswert, ist unseriös. Denn Bauern zahlen wie alle anderen Arbeitnehmer gleich ein, daher muss es auch bei Auszahlungen so sein.

Frist Haltungsstufen für Milchkuhhalter verlängern. Die geplante neue Haltungsstufenverordnung, die vorsieht, dass man Milch aus der Haltungsstufe 1 und 2 – also Anbindehaltung oder kombinierte Anbindehaltung angeblich im LEH nicht mehr verkauft werden können, ist nach zu justieren. Jedenfalls die Frist betreffend. Denn, für viele Betriebe bedeuten diese Vorgaben das Ende der Milchproduktion. Allein bei der Obersteirischen Molkerei sind rund 40 % der Betriebe betroffen, österreichweit sind es rund 35 %.

Sofortige Kontrolle beim Handel mit Lebensmitteln hinsichtlich Herkunft und Produktionsvorgaben. Die Herkunftskennzeichnung bei Lebensmittel sagt nichts über die Art der Produktion aus. Daher braucht es auch diesbezüglich eine Kennzeichnung und Kontrolle. Damit der Konsument zumindest weiß, was er kauft.

Verknüpfung von Baugesetz/Raumordnungsplanung mit dem ABGB. Hier geht es darum, dass die Bauern eine Planungssicherheit beim Neubau oder Umbau von z.B. Stallgebäuden haben, dass „Anrainer“ trotz Erfüllung von Bauvorgaben nicht auf Kosten der Bauern Beschwerde führen können, weil es für sie zu laut sei oder es eine Geruchsbelästigung gebe.

Maximal 100 % Preisaufschlag für den Handel beim Handeln mit Lebensmitteln. So kann man das Preisdumping mit importierten Lebensmitteln stoppen.

Zulassung für das System Gülleverdünnung mit Wasser 1:1 als Alternative im Mehrfachantrag zur Zielerreichung der Nitratrichtlinie

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