Gemäß § 32 Salzburger Landwirtschaftskammergesetz 2000 wurden die nächsten Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg sowie der Mitglieder der Bezirksbauernkammern im Land Salzburg für Sonntag, den 16. Februar 2025 ausgeschrieben.
Bei der Landwirtschaftskammer- und Bezirksbauernkammerwahl kann auch per Briefwahl gewählt werden. Die Briefwahlkarte muss bis spätestens Do, den 13. Februar beim Gemeindeamt beantragt werden. Zum Artikel: Briefwahlkarte rechtzeitig beantragen | Landwirtschaftskammer Salzburg