LK Vollversammlungen 2024

Folgende Anträge wurden im Jahr 2024 eingebracht:

April 2024
Für die Neubesetzung des Kammeramtsdirektors möge die Landwirtschaftskammer Kärnten ein Institut beauftragen, um eine geeignete Person mit Berufserfahrung, entsprechendem Leistungsnachweis und Qualifikation in Wirtschaftsführung, Marketing und strategischem Handeln zu rekrutieren.

April 2024
In der letzten Zeit ist es des Öfteren vorgekommen, dass von Seiten des Präsidialsekretärs, Leitung des Referates Agrar- und Marktwirtschaft, nicht vollständiges und begründetes Zahlenmaterial betreffend der Einkommenssituation vorgelegt, aber auch Resolutionen betreffend Inflationsanpassung verfasst wurden, welche keinen fachlich fundierten Inhalt hatten. Daher möge die Landwirtschaftskammer Kärnten die Leitung des Referates Agrar- und Marktwirtschaft mit einer fachlich fundierten Person, insbesondere mit Wissen über Inflation, Marktentwicklung, Preissituation, Marketing, strategischem Ausrichten und aktuellem wirtschaftlichen Stand der Land- und Forstwirtschaft besetzen.

April 2024
Da sich in den letzten 2 Jahren in der Arbeit der Kammervollversammlung als auch in den Ausschüssen sowie im öffentlichen Auftreten der Kammerführung gezeigt hat, dass das wirtschaftliche Denken und Handeln nicht stattfindet, möge man in der Kammer einen Beratungs- und Informationsarbeitskreis für wirtschaftliche Angelegenheiten sowie einen Ausschuss für Markt-, Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten einrichten.

Dezember 2024
Kürzlich wurden wirtschaftliche Zahlen des Arbeitskreises Mutterkuhhaltung veröffentlicht. Darin ist der Wert „Wirtschaftsdüngerwert“ enthalten und als Ertragsfaktor mit einberechnet. In der Kammerbilanz „Ossiacher Tauern“ findet sich diese Position aber nicht. Das Wirtschaftsreferat möge diese Bilanz oder die entsprechende Ertragsrechnung des Arbeitskreises Mutterkuhhaltung korrigieren und eine nachvollziehbare Begründung vorlegen, warum der Wert „Wirtschaftsdünger“ als Ertragsfaktor enthalten ist, während er in den Kammerbilanz „Ossiacher Tauern“ fehlt.

Dezember 2024
Es gibt keinerlei fachliche Argumentation für eine Erhöhung der Grundsteuer für die Landwirte. Daher möge die Grundsteuer nicht erhöht werden.

LK Vollversammlungen 2022

Folgende Anträge wurden im Jahr 2022 eingebracht:

Alle Möglichkeiten im Verhandlungswege als auch rechtliche Möglichkeiten nutzen, um eine umgehende Rotwildreduktion umzusetzen.

Inflationsausgleich der öffentlichen Gelder. Das europäische Agrarsystem ist darauf aufgebaut, dass die Erzeugerpreise niedrig gehalten werden und als zweiter Teil öffentliche Ausgleichszahlungen den Bauern gewährt werden. Die Inflation beträgt bei mäßiger Berechnung seit 1995 um die 35 Prozent.
Die LWK Kärnten fordert die Bundesregierung auf, einen Inflationsausgleich von etwa 600 Millionen Euro bei den öffentlichen Zahlungen an die Bauern vorzunehmen und weiter jährlich, entsprechend der Inflation / Indexsteigerung die Ausgleichzahlungen / öffentlichen Gelder anzupassen.

Die LWK Österreich erhält von der LWK Kärnten einen jährlichen Beitrag von ca. 530.000 Euro, welcher mit einer Erhöhung von jährlich 1,4 Prozent angepasst wird. Auf Grund des aktuellen, sehr engen finanziellen Spielraums im Budget der LWK Kärnten ist eine genaue und vor allem zweckmäßige Verwendung der finanziellen Mittel angebracht. Die LWK Kärnten wird aufgefordert, von der LWK Österreich eine detaillierte Aufstellung (Rechnungsabschluss) über die Verwendung der finanziellen Mittel für die Jahre 2020 und 2021 zu verlangen.

Jährlich erfolgt mit hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand die Antragstellung der Mehrfachanträge.
Die LWK Kärnten möge beim zuständigen Ministerium oder Abwicklungsstelle erwirken, dass nur mehr eine Antragstellung am Beginn für die meistens 5 Jahre dauernde Förderperiode nötig ist.

Das vermehrte Auftreten des Wolfes bedeutet einen gravierenden Eingriff und Störung der traditionellen Landwirtschaft sowie eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die Bewohner. Die Entnahme der sogenannten Problemwölfe erfolgt mit rechtlicher Genehmigung durch die Behörden, doch wirft dieser Entnahmevorgang viele offene Fragen auf, welche nicht geklärt sind. Die Entnahme eines einzelnen Problemwolfes ist sogar an die Verfolgbarkeit mittels der ermittelten DNA gebunden. Eine solche Entnahme ist praktisch fast nicht durchführbar. Die LWK Kärnten möge erwirken, dass der oder die jeweiligen Schützen, welchen einen Wolf erlegen, sowohl zivil- als auch strafrechtlich schad- und klaglos gehalten werden. Eine Deckung von zivil- als auch strafrechtlichen Ansprüchen muss von der öffentlichen Hand erfolgen.

Laut Höchstgerichtlicher Entscheidung ist es zulässig, diverse Abgaben von pauschalen Grundlagen zu berechnen. Diese Berechnung aus pauschalen Vorgaben ist auch bei den Beitragsvorschreibungen zur Sozialversicherung der Selbständigen der Fall. Der Betrag von 1.500 Euro für den Beginn der Beitragspflicht zur SVS beruht somit auch auf einer fiktiven Grundlage. Die LWK Kärnten fordert die Bundesregierung auf, die Einstiegsgrenze für die Beitragspflicht in der SVS von derzeit 1.500 Euro auf 10.000 Euro Einheitswert anzupassen.

Das Kammerbudget (Voranschlag) für das Jahr 2023 weist einen Abgang von 150.000 Euro auf. Die LWK Kärnten wird aufgefordert, eine Arbeitsgruppe, bestehend aus allen in der Kammervollversammlung vertretenen Fraktionen, zusammenzustellen, um entsprechende Maßnahmen auszuarbeiten, um zumindest ein Budget ohne finanzielle Abgänge auszuarbeiten.