DIE BAUERNORGANISATION
für aktive Bauern und Grundbesitzer
Unabhängig - Berufsständisch
Die neue SV-Beitragsregelung (Zuerwerb & Direktvermarktung)
·
Beachtet nicht das derzeitige Mißverhältnis zwischen Einkommen und SV-Beiträgen in der Urproduktion.
·
Gleichheitsgrundsatz wird mißachtet:
·
Die angemessene Regelung für Maschinenringhilfe mit 24.200 € Freibetrag muss für ALLE landwirtschaftlichen Nebentätigkeiten gelten!!
·
Bei Direktvermarktung von verarbeiteten Produkten muss auch die Freibetragsgrenze von 24.200 € gelten ( bei einer Gewinnannahme von 30% bedeutet
das einen Umsatz von 80.000 € )
·
Grundlage der Bemessung können nur Nettoeinnahmen sein OHNE MWSt. Derzeitige Bruttoeinnahmenregelung übersieht, dass MWSt. kein
Einkommensbestandteil ist.
Die für 2003 gültige SV-Regelung schadet der österreichischen bäuerlichen Landwirtschaft.
Arbeitsplätze sind in Gefahr!!
SV-Beiträge:
·
müssen der neuen Situation der Landwirtschaft angepasst werden
·
dürfen nicht länger Grund zur Aufgabe von Höfen sein.
Aktuelle Problematik:
Jährliche Anpassung der Sozialversicherungsbeiträge bringt enorme Mehrbelastungen!
Beispiel: 756.000 Einheitswert
1989 ATS 81.600
2001 ATS 126.000
mehr als 50 % Steigung in 12 Jahren bei schlechterer Einkommensituation!
·
Hektarbezogene Belastungen mit SV-Beiträgen in Ackerbaugebieten und hohen ha-Sätzen bei kleinen Betrieben bis zu ATS 5.000/ha. Bei größeren
Betreiben über 120 ha ist eine Degression auf unter ATS 1.000/ha möglich.( Diese Größenänderung wäre der derzeitigen Einkommenssituation
angepasst.)
·
Kleine und mittlere Betriebe mit der derzeitigen SV-Belastung/ha haben nun durch Zuerwerb und Direktvermarktung eine Möglichkeit SV-Beiträge in
die richtige Relation zum Einkommen zu bringen. (zusätzliche Belastung mit SV-Beiträgen ist ungerechtfertigt!)
·
Bei Nebenerwerb legen die SV-Beiträge sehr oft nahe, den Betrieb zu verpachten, da die SV-Kosten zu hoch sind.
Konsequenz: Mit jeder Verpachtung und Betriebsaufgabe gehen Sozialabgaben für die Sozialversicherungsanstalt verloren. In der Folge müssen immer
weniger Bauern immer mehr Beiträge leisten!
Unser Vorschlag:
·
Entlastung der Klein und Mittelbetriebe
·
Völlige Neugestaltung durch staatliche Zuschüsse bei SVB-Beiträgen, um Arbeitsplätze zu sichern (eine Möglichkeit die Wettbewerbsfähigkeit bei
Osterweiterung zu verbessern)
Ziel:
Möglichst viele Arbeitsplätze sollen erhalten werden. Die Landwirtschaft hat das Recht, dass der Staat für den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen
genau soviel ausgibt, wie in anderen Wirtschaftsbereichen.
Die Maßnahmen des Sparpakets für die bäuerliche Sozialversicherung im
Detail:
Anhebung Alter für Tätigkeitsschutz bei Erwerbsunfähigkeitspensionen -
derzeit 57. Lebensjahr
- ab 1.1.2013: 58. Lebensjahr
- ab 1.1.2015: 59. Lebensjahr
- ab 1.1.2017: 60. Lebensjahr
Weitere Beitragsharmonisierung
Schrittweise Erhöhung der Pensionsbeiträge
- ab 1.7.2012: 16 Prozent
- ab 1.7.2013: 16,5 Prozent
- ab 1.7.2015: 17 Prozent
Anhebung Grundsteuermessbetrag von 400 auf 700 Prozent ab 1.7.2012
Anhebung der Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung bei
Beitragsgrundlagenoption
- auf 694,33 Euro monatlich ab 1.7.2012
Weitere Absenkung fiktives Ausgedinge bei Ausgleichszulagenbeziehern
- ab 1.7.2015 um 2 Prozent auf 13 Prozent des jeweiligen
Ausgleichzulagenrichtsatzes
(Quelle: SVB)
Auswirkungen Bauernpensionsbeitrag
01.01.2012
Beitragssatz in Prozent
15,50 %
Betrieb mit Einheitswert € 15.000,-
357,25 €
Betrieb mit Einheitswert € 40.000,-
592,22 €
Betrieb in Höchstbeitragsgrundlage 2012
erreicht bei Einheitswert EUR 80.100
764,93 €
01.07.2012
Beitragssatz in Prozent
16,00 %
Betrieb mit Einheitswert € 15.000,-
368,77 €
Betrieb mit Einheitswert € 40.000,-
611,33 €
Betrieb in Höchstbeitragsgrundlage 2012
erreicht bei Einheitswert EUR 80.100
789,60 €
01.07.2013
Beitragssatz in Prozent
16,50 %
Betrieb mit Einheitswert € 15.000,-
387,90 €
Betrieb mit Einheitswert € 40.000,-
643,04 €
Betrieb in Höchstbeitragsgrundlage 2013
(hochgerechnet)
848,93 €
01.07.2015
Beitragssatz in Prozent
17,00 %
Betrieb mit Einheitswert € 15.000,-
415,80 €
Betrieb mit Einheitswert € 40.000,-
689,29 €
Betrieb in Höchstbeitragsgrundlage 2015
(hochgerechnet)
910,35 €