Die neue SV-Beitragsregelung (Zuerwerb & Direktvermarktung)

 

  • Beachtet nicht das derzeitige Mißverhältnis zwischen Einkommen und SV-Beiträgen in der Urproduktion.
  • Gleichheitsgrundsatz wird mißachtet:
  • Die angemessene Regelung für Maschinenringhilfe mit 24.200 € Freibetrag muss für ALLE landwirtschaftlichen Nebentätigkeiten gelten!!
  • Bei Direktvermarktung von verarbeiteten Produkten muss auch die Freibetragsgrenze von 24.200 € gelten ( bei einer Gewinnannahme von 30% bedeutet das einen Umsatz von 80.000 € )
  • Grundlage der Bemessung können nur Nettoeinnahmen sein OHNE MWSt. Derzeitige Bruttoeinnahmenregelung übersieht, dass MWSt. kein Einkommensbestandteil ist.


Die für 2003 gültige SV-Regelung schadet der österreichischen bäuerlichen Landwirtschaft.
Arbeitsplätze sind in Gefahr!!

SV-Beiträge:

  • müssen der neuen Situation der Landwirtschaft angepasst werden
  • dürfen nicht länger Grund zur Aufgabe von Höfen sein.


Aktuelle Problematik:
Jährliche Anpassung der Sozialversicherungsbeiträge bringt enorme Mehrbelastungen!

Beispiel: 756.000 Einheitswert
1989 ATS 81.600
2001 ATS 126.000

mehr als 50 % Steigung in 12 Jahren bei schlechterer Einkommensituation!

  • Hektarbezogene Belastungen mit SV-Beiträgen in Ackerbaugebieten und hohen ha-Sätzen bei kleinen Betrieben bis zu ATS 5.000/ha. Bei größeren Betreiben über 120 ha ist eine Degression auf unter ATS 1.000/ha möglich.( Diese Größenänderung wäre der derzeitigen Einkommenssituation angepasst.)
  • Kleine und mittlere Betriebe mit der derzeitigen SV-Belastung/ha haben nun durch Zuerwerb und Direktvermarktung eine Möglichkeit SV-Beiträge in die richtige Relation zum Einkommen zu bringen. (zusätzliche Belastung mit SV-Beiträgen ist ungerechtfertigt!)
  • Bei Nebenerwerb legen die SV-Beiträge sehr oft nahe, den Betrieb zu verpachten, da die SV-Kosten zu hoch sind.


Konsequenz: Mit jeder Verpachtung und Betriebsaufgabe gehen Sozialabgaben für die Sozialversicherungsanstalt verloren. In der Folge müssen immer weniger Bauern immer mehr Beiträge leisten!

Unser Vorschlag:

  • Entlastung der Klein und Mittelbetriebe
  • Völlige Neugestaltung durch staatliche Zuschüsse bei SVB-Beiträgen, um Arbeitsplätze zu sichern (eine Möglichkeit die Wettbewerbsfähigkeit bei Osterweiterung zu verbessern)


Ziel:
Möglichst viele Arbeitsplätze sollen erhalten werden. Die Landwirtschaft hat das Recht, dass der Staat für den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen genau soviel ausgibt, wie in anderen Wirtschaftsbereichen.